| Donnerstag, der 09. Februar 2012, 09:50 Uhr |
| Mittwoch, 17.02.2010 | 1083 Aufrufe |
Das Oberste Verwaltungsgericht hat die Geltung der Entscheidung der Zentralen Wahlkommission zu den Wahlergebnissen der Präsidentschaftswahlen bis zum Abschluss der Prüfung der Klage von Julia Tymoschenko aufgehoben.
Darüber informierte der Pressedienst des Gerichtes.
In der Anordnung des Gerichts heißt es: “Unter Berücksichtigung dessen, dass im Falle der Nichtergreifung von Maßnahmen zum Stopp der Geltung der Entscheidung der Zentralen Wahlkommission Erschwernisse bei der Umsetzung des Gerichtsentscheids aufkommen können, wird dem Antrag im entsprechenden Teil nachgegeben”.
Derweil konnte das Gericht dem Gesuch Tymoschenkos bezüglich des Verbots für Wiktor Janukowytsch den Präsidenteneid in der Werchowna Rada abzulegen nicht nachgeben. Das Gericht kam dabei zum Schluss, dass Janukowytsch in dieser Sache nicht der Beklagte ist und damit hat das Gericht keine rechtliche Grundlage für ein Verbot dieser Handlung.
Die Fraktion des Blockes Julia Tymoschenko hat gleichzeitig in der Werchowna Rada einen Entwurf für eine Verordnung zur Aufhebung des angesetzten Inaugurationstermins eingereicht.
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Argumentiert wurde dabei von Olexandr Turtschynow, dem Vizepremier der Regierung Tymoschenko, damit, dass solange keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Gültigkeit der Wahlen vorliegt, kein Amtseid abgelegt werden kann.
Morgen soll über diesen Beschluss in der Werchowna Rada abgestimmt werden.
Bekanntlich hat die Zentrale Wahlkommission Janukowytsch zum Sieger der Präsidentschaftswahlen erklärt und der feierliche Amtseid des Präsidenten in der Werchowna Rada wurde für den 25. Februar angesetzt.
Quellen:
Ukrajinska Prawda
UNIAN
Übersetzer/Autor: Andreas Stein — Wörter: 233
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