| Donnerstag, der 24. Mai 2012, 17:40 Uhr |
| Freitag, 08.05.2009 | 690 Aufrufe |
Der Präsident der Ukraine, Wiktor Juschtschenko, hat das Gesetz “Zur Eintragung von Änderungen in den §25 des Gesetzes der Ukraine ‘Zum rechtlichen Status von Ausländern und Staatenlosen’” mit eigenen Vorschlägen in das Parlament zur erneuten Prüfung zurückgegeben.
Dies teilt der Pressedienst des Staatsoberhauptes mit.
Am 14. April 2009 hatte die Werchowna Rada das Gesetz “Zum Eintrag von Änderungen in den §25 des Gesetzes der Ukraine ‘Zum rechtlichen Status von Ausländern und Staatenlosen’” beschlossen, welches Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft dazu verpflichtet ihre biometrischen Daten für die Vergabe eines Einreisevisums oder bei der Passierung eines Grenzkontrollpunktes abzugeben, falls nichts anderes von einem Gesetz oder einem internationalen Vertrag vorgesehen ist. Das Gesetz sollte zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Beim Präsidialamt betont man, dass das Staatsoberhaupt das erwähnte Gesetz nicht unterzeichnen kann, da die vorliegende Fassung die Möglichkeit des nichtsanktionierten Zugangs, der Änderung oder der Verbreitung der biometrischen Daten von Ausländern und Staatenlosen nicht ausschließt und sich dies negativ auf das internationale Image der Ukraine auswirken kann. Das Staatsoberhaupt erinnerte daran, dass es in der Ukraine keine gesetzliche Garantie des Schutzes persönlicher Daten in Verbindung mit deren automatischer Verarbeitung gibt.
Außerdem bedarf es, der Meinung des Präsidenten nach, eines Gesetzes, welches einen Mechanismus für Ausnahmen festlegt, um anderen Gesetzen und internationale Abkommen zu entsprechen.
Quelle: UNIAN
Übersetzer: Andreas Stein — Wörter: 227
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