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Tauziehen um das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Ukraine. Kurzer Rückblick auf die Ereignisse nach dem Gipfel in Vilnius.

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Thematischer Rahmen

Der Gipfel der EU mit den Ländern der Östlichen Partnerschaften, der am 28. und 29. November in Vilnius stattfand, sollte insbesondere für die Beziehungen zwischen der EU und Ukraine von großer Bedeutung werden. Im Fokus stand die vorgesehene Unterzeichnung des Deep and Comprehensive Free Trade Agreement (DCFTA) zwischen der EU und der Ukraine. Die Entscheidung zur Unterzeichnung des Freihandelsabkommens wurde allerdings eine Woche vor dem Treffen von Wiktor Janukowytsch abgelehnt. Neben einem Kriterienkatalog war die lauteste der EU-Forderungen die Freilassung und Rehabilitierung der ehemaligen Ministerpräsidentin Tymoschenko, deren Verurteilung die EU als Paradebeispiel ‚selektiver Justiz‘ in der Ukraine ansieht. Zwar hatte die EU die zuvor unternommenen Bemühungen der ukrainischen Regierung für politische und rechtliche Reformen gewürdigt, die für eine Unterzeichnung Voraussetzung waren. Dennoch schien zwei Wochen vor dem Gipfel alles davon abzuhängen, ob Tymoschenko aus der Haft entlassen wird oder nicht. Die undurchsichtige Situation vor dem Gipfel, war vor allem wegen der Unstimmigkeiten zwischen den notwendigen Voraussetzungen für die Unterzeichnung und der realpolitischen Situation entstanden. Die plötzliche Kehrtwende der ukrainischen Regierung und der Entscheidung Janukowytschs das Abkommen nicht zu unterzeichnen, hat die unerwarteten Massenproteste im Land ausgelöst. In Kürze werden hier, die wichtigsten Ereignisse, Hintergründe und Interessen der einzelnen Akteure des Abkommens zusammenzufassen und ein Überblick zur derzeitigen Situation geben. Dabei stehen folgende Fragen im Fokus: welche Akteure waren an dem Abkommen beteiligt und welche Interessen haben sie verfolgt? Was sind die politischen Hintergründe für die derzeitige Situation? Wie sind die Massenproteste einzuordnen und was wird gefordert? Im Folgenden werden die Hintergründe und wichtige Ereignisse der letzten Monate herausgearbeitet. Danach wird auf die Interessensgruppen und die Proteste und Forderungen eingegangen und ein Ausblick bezüglich der Proteste gegeben.

Hintergründe zur aktuellen Situation und Verlauf

Die politischen Ereignisse der letzten Monate sind entscheidend für die aktuellen Proteste und werden daher hier näher betrachtet sowie die zuvor gestellten Bedingungen für eine Unterzeichnung des Abkommens erläutert, worin auch der Streit um die Freilassung der Oppositionspolitikerin Julija Tymoschenko zuzuordnen ist.

Rückblick auf die politischen Ereignisse

Die Verhandlungen für das Freihandelsabkommen zwischen der Ukraine und der EU wurden bereits im Jahr 2008 aufgenommen, welches einen Bestandteil des Assoziierungsabkommens bildet, das wiederum seit 2007 verhandelt wird. Die Verhandlungen beider Abkommen galten bereits als abgeschlossen, da sowohl die EU als auch die ukrainische Regierung unter Janukowytsch im März und Juli 2012 das Assoziierungs- und das Freihandelsabkommen, als integraler Bestandteil, paraphierten und damit ihr beidseitiges Einverständnis gaben.1 Im Dezember 2012 bekundete der Rat nochmals in seinen Schlussfolgerungen sein Einverständnis zur Unterzeichnung und nannte gleichzeitig zu erfüllende Vorgaben für die Ukraine.2 Im Sommer und vor allem im September 2013 hat das Parlament eine ganze Reihe ‚europäischer‘ Gesetze mit einer überragenden Mehrheit verabschiedet, die sogar auch bei der kommunistischen Partei Zustimmung fanden. Einer der wichtigsten Bereiche, die die Gesetzte beinhalten, ist die Wahlgesetzgebung. Das Parlament hat zwar Neuwahlen in den fünf Wahlkreisen angesetzt, in denen im Vorjahr die Zentrale Wahlkommission das Ergebnis nicht ausgewertet hatte3, es gab aber keine Beschlüsse für die Wahlen des Bürgermeisteramtes und des Rathauses in Kiew. Ebenso wurde auch der EU-Entwurf zur Wahlgesetzgebung nicht auf die Agenda des Parlamentes gesetzt. Dieser würde eine weitere Änderung der Abstimmungsvorschriften vor den nächsten Wahlen erschweren.4 Auch die zum Referendumsgesetz, welches dem Präsidenten die Verabschiedung von Gesetzen allein durch ein Referendum erlaubt, geforderten Änderungen wurden nicht übernommen. Der Präsident könnte im Zweifel eine Verabschiedung durch das Parlament umgehen und damit die repräsentative Demokratie untergraben.5

Im Bereich der Antikorruptionsbekämpfung wurden im Frühjahr einige Gesetze verabschiedet, die Verfassung geändert und damit der Rechnungskammer die Kontrolle über Aus- und Einnahmen des Haushaltes gegeben.6 Des Weiteren wurde Ende September vom Kabinett ein Gesetzesprojekt ins Parlament gebracht, das die Vorschläge der Antikorruptionsgesetze der EU ergänzen sollte, welches bisher aber noch nicht verabschiedet wurde. Weiter wurde versprochen bis Ende Oktober Gesetze für eine umfassende Reform für den Strafvollzug und die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft zu verabschieden, welche ebenfalls nicht erfüllt wurden.7 Die Verabschiedung allerdings der neuen Strafprozessordnung im Jahr 2012 stellt einen wichtigen Schritt dar, bezüglich eines fairen Verfahrens und gleiche Behandlung der Anklage und Verteidigung.8 Bemühungen hinsichtlich gerichtlicher Unabhängigkeit erfolgten ebenfalls Ende September. Diese Gesetzänderungen sehen die Ernennung von Richtern am Verfassungsgericht auf Lebenszeit vor sowie die Entziehung des Rechts des Parlaments, Richter zu wählen und die Ernennung des Generalbundesanwalts unabhängig von einem bestimmten Zeitraum.9 Dies sind wichtige Schritte, um der verfassungsrechtlichen Garantie auf eine unabhängige Justiz näher zu kommen.

Allerdings wurden beide Fristen vom 12. und 19. November für die Abstimmung der letzten drei wichtige Gesetzte für die Unterzeichnung nicht eingehalten. Es sollte um die Änderungen der Gesetze zur Staatsanwaltschaft und der Wahlgesetzgebung, die bisher in erster Lesung angenommen wurden und um das Gesetz zur medizinischen Behandlung von Strafgefangenen im Ausland. In Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz gab es keine Fortschritte, welches Anfang Juli im Parlament diskutiert wurde. Es kam keine Mehrheit zustande, die dieses Gesetz unterstützt, in dem es vor allem um die Nichtdiskriminierung sexueller Minderheiten, Menschen mit Behinderung und Flüchtlingen sowie Asylsuchenden geht.10 Insbesondere die LGBT-Rechte finden keine Unterstützung, in der Öffentlichkeit sind Mitglieder der LGBT-Community weiterhin starken Ressentiments und teilweisen körperlichen Übergriffen ausgesetzt. In einer Pressekonferenz äußerte sich zu dem Thema, zunächst unterstützend, der Vorsitzende der Udar Partei Witali Klytschko. Allerdings hatten seine taktlosen Kommentare Mitte November die LGBT-Rechte ins Lächerliche gezogen und damit die Hoffnung auf Unterstützung zur Nichtdiskriminierung sexueller Minderheiten im Parlament zunichte gemacht.

Akteure und Interessen

Das Freihandelsabkommen ist ein umfassendes Handelsabkommen und insofern von besonderer Bedeutung, da sich die Ukraine durch das Unterzeichnen des Vertrages verpflichtet hätte, politische und rechtliche Reformen umzusetzen, mit dem Ziel einer Annäherung an europäische Werte und Standards. Damit hätte das Abkommen nicht nur Auswirkungen auf Regelungen wirtschaftlicher Beziehungen, sondern vor allem auf die wirtschaftliche, politische und rechtliche Ausrichtung des ukrainischen Staates gehabt.11 Eine Annäherung an europäische Standards könnte auch eine Abkehr vom russischen Staatsmodell als eine indirekte Auswirkung des Abkommens bedeuten. Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung für oder im jetzigen Falle gegen die Unterzeichnung keine rein wirtschaftliche sondern auch eine politische.

Für die EU wäre die Unterzeichnung ein Erfolg gewesen, hätte es doch gezeigt, dass das politische Modell der Europäischen Integration zukunftsversprechend und überzeugend ist auch für die ehemaligen Sowjetrepubliken. Außerdem wäre das Abkommen als ein klares Bekenntnis zu Europa, europäischen Werten und eine Abkehr des bisher engsten Nachbars Russlands gewesen.12 Die EU hat die Unterzeichnung an klare Vorbedingungen geknüpft, wie die bereits genannten umfassende Reformen zum Wahlrecht, zur Gewährleistung einer unabhängigen Justiz, Vermeidung selektiver Justiz und tiefgreifende Korruptionsbekämpfung. Zwar wurden einige Gesetze für Reformen im wirtschaftlichen und unternehmerischen Bereich verabschiedet, wurden aber nur teilweise oder mangelhaft umgesetzt.13 Auch in den Bereichen, des Wahlrechts, der Justiz, Strafverfolgung und ‚selektiven Justiz‘ gab es bereits Reformansätze, wie zum Beispiel die Verabschiedung der neuen Strafprozessordnung.14 Dennoch wurde und wird auch weiterhin das Urteil Tymoschenkos von der EU als einen Fall selektiver Justiz gewertet. Ihre Freilassung wurde als unumgängliche Voraussetzung gefordert.

Bis Mitte November hat die ukrainische Regierung hoch gepokert. Zwar hat Janukowytsch in den Sommermonaten Reformbemühen und auch in der Sache um Tymoschenko guten Willen gezeigt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für die Behandlung im Ausland. Dass diese komplett abgelehnt wurde, liegt insbesondere daran, dass Janukowytsch den Verlust einer weiteren Amtszeit im Hinblick auf die Wahlen 2015 fürchtete, sollte Tymoschenko wirklich freikommen. Allerdings ist derzeit fraglich, wie er nach den Massenprotesten eine weitere Amtszeit gewinnen will. Selbst Teile der Opposition halten sich zurück mit der Forderung einer vollständigen Rehabilitierung Tymoschenkos, denn das würde die eigenen Pläne für die Wahl stören, insbesondere die Pläne zur Kandidatur Witali Klytschkos. Im Oktober hat er eine offizielle Stellungnahme seiner Kandidatur um das Präsidentenamt gegeben. Das Bild der Oppositionsführerin Tymoschenko als „Märtyrerin“15 in Haft, scheint hilfreich genug zu sein und ihre Rehabilitierung daher nicht zwangsweise notwendig.16

Die russische Regierung setzte spürbar alles daran eine Unterzeichnung des Abkommens zu verhindern, offensichtlich mit Erfolg. Für Putin stand der Verlust seines wichtigsten Partners auf dem Spiel vor dem Hintergrund eine Zollunion mit den GUS Staaten zu schaffen, um vor allem ein Gegengewicht zur EU darzustellen.17 Daher hat die russische Regierung in den letzten beiden Monaten mit wirtschaftlichen Handelsbeschränkungen gedroht und versucht die ukrainische Bevölkerung mit Schauergeschichten über Souveränitätsverluste der Ukraine, wahrscheinlichem Staatsbankrott und Visabeschränkungen nach Russland in Folge der Unterzeichnung zu verunsichern.18 Diese Versuche waren wirkungslos und prallten am Großteil der Bevölkerung ab. Ganz konkret hingegen wurde auch Einfluss auf die Menschen genommen, indem auf Werbeplakaten eine steigende Arbeitslosigkeit, einen enormen Anstieg der Preise und den Verlust von traditionellen Werten und der Familie von Organisationen propagiert wurden, die finanziell aus Russland gestützt werden. Das Letztgenannte bezieht sich auf die weiterhin von der Regierung ungewollte rechtliche Gleichstellung und Antidiskriminierung von Homosexuellen und Transgender. Themen wie Arbeitslosigkeit und Preisanstiege sind meist wirkungsvoll, um die Bevölkerung zu verunsichern und sie darüber nachdenken zu lassen, ob eine Annäherung an die EU wirklich positive oder doch nicht eher negative Auswirkungen für das alltägliche Leben bringt. Dennoch zeigten die unerwartet großen Proteste vor dem Gipfel, dass die Einschüchterungsversuche bei einem Großteil nicht gewirkt haben. Weitere Androhungen von Handelsbeschränkungen an die Ukraine verfehlten gänzlich das Ziel, da selbst eher russlandtreue Politikern sich noch im Oktober vom Verbündeten abgewendet haben.19 Die Nervosität der russischen Regierung machte vor allem deutlich, dass sie die Tragweite des Abkommens und die folgenreichen Veränderungen erkannt hat, die sich nicht nur für die europäisch-ukrainischen Beziehungen ergeben würden, sondern auch auf die wirtschaftliche, politische und geostrategische Situation Russlands und weiteren Staaten der GUS auswirken könnten.20 Zwar haben die offiziellen Drohgebärden Russlands nicht gewirkt, die heimlichen Treffen der Präsidenten Putin und Janukowytschs gewiss wohl. Ab hier bleiben nur Spekulationen, was besprochen wurde und welche Summe an Krediten und Preissenkungen bei Öl und Gas Putin angeboten hat, um die Ukraine von einer Unterzeichnung abzubringen.

Der Streit um die Freilassung von Julija Tymoschenko

Die einzelnen Themenbereiche und Debatten um Vorbedingungen wurden hinsichtlich des Falls Tymoschenko überlagert. In der Presse überschlugen sich die Neuigkeiten in Bezug auf eine Entscheidung über eine Freilassung oder nicht. Es kam in beiden Sondersitzungen vom 12. und 19. November, das als Ultimatum galt, zu keiner Abstimmung im Parlament, da die Regierungspartei die Gesetzesentwürfe komplett abgelehnt hatte. Der vorliegende Gesetzesentwurf, durch den die ehemalige Ministerpräsidentin im Ausland behandelt hätte werden können, sah vor, dass Gefängnisinsassen mindestens 356 Tage in der Ukraine in Behandlung sein müssen, welche keine Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes bewirkt hat. Auf Einladung eines ausländischen Krankenhauses könnte dann eine Behandlung per Gerichtsentschluss bewilligt werden.21 Die EU-Außenminister hatten bei einem gemeinsamen Treffen am 21. Oktober nochmals betont, dass sie eine Unterzeichnung mit der Ukraine wollen, allerdings nur unter der Bedingung der medizinischen Behandlung Tymoschenkos im Ausland. Diese Forderung basiert auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im Frühjahr 2013 das Urteil und das Strafmaß Tymoschenkos für willkürlich und rechtswidrig erklärte.22 Die ehemalige Ministerpräsidentin wurde im Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Da der Kriterienkatalog vor allem Reformen fordert, die die selektive Justiz und politische Strafverfolgung Oppositioneller beenden und eine unabhängige Justiz schaffen sollen, ist das Urteil um Tymoschenko für die EU nur der Aufhänger ihrer Forderungen. Es ist kein Einzelfall aber der bekannteste in den EU-Mitgliedstaaten und steht daher stellvertretend für die vorherrschende selektive Justiz in der Ukraine.

Wahrnehmung der Bevölkerung zum möglichen Assoziierungsabkommen

Neben der Berichterstattung über das Tauziehen um Gesetzesentwürfe, Reformversprechen, Stellungnahmen der EU-Mitgliedsstaaten und Russland, wurden Meinungen und Reaktionen innerhalb der Bevölkerung zu diesem Abkommen eher in den Hintergrund gedrängt. In einer repräsentativen Umfrage im Mai 2013 stand die Frage im Fokus, in welche Integrationsrichtung sich die Ukraine bewegen solle.23 Darauf antworteten 41,7% der Befragten, die Ukraine solle sich für die EU entscheiden, während sich 31,0% für eine Integration in die Zollunion aussprachen. Interessant ist, dass 47,1% der Befragten davon überzeugt sind, dass Russland einen Beitritt der Ukraine zur EU verhindere, 21,1% verneinten diese Aussage und 31,9% waren sich nicht sicher. Bei dieser Aussage variierten die Prozentzahlen je nach Region. Im Süden beantworteten 34,5% die Frage mit Ja und 21,8% mit Nein, während im Süden und Zentrum die Werte zwischen 40% und knapp 50% lagen, wurde im Westen die Frage von 68,6% mit Ja beantwortet. Außerdem erwartet die Mehrheit positive Auswirkungen durch das DCFTA auf die wirtschaftliche Entwicklung, die öffentliche Versorgung und Infrastruktur, Bildung, Wissenschaft und Technologie sowie eine effektivere Regierung, Umsetzung demokratischer Strukturen und Korruptionsbekämpfung. Eindeutig weniger sehen diese Vorteile bei einem Beitritt zur Zollunion. Die Umfrage zeigt vor allem, dass sich zwar ein großer Teil der Bevölkerung eine Annäherung an die EU wünscht, dass aber ein ebenfalls beachtlicher Teil eine vertiefende Kooperation mit Russland befürwortet und knapp ein Drittel keine der beiden Optionen unterstützt. Die Regierung hätte den größten Rückhalt in der Bevölkerung gehabt, hätte sie das Abkommen unterzeichnet. Die teilweise erwartete Desinteresse am Ausgang des Gipfels seitens der Bevölkerung.24 wird eindeutig durch die derzeitigen Massenprotesten widerlegt.

Aktuelle politische Situation

Derzeitige Proteste

Nachdem keines der drei Gesetze zum Wahlrecht, zur Reform der Staatsanwaltschaft und zur medizinische Versorgung von Strafgefangenen im Ausland verabschiedet wurde, verkündete Janukowytsch eine Woche vor dem Gipfel in Vilnius eine Aussetzung der Verhandlungen und damit ein Nichtzustandekommen des Assoziierungsabkommens. Einige Tage später rief Julija Tymoschenko beide Seiten dazu auf das Abkommen auch ohne ihre Freilassung zu unterzeichnen. Trotzdem scheiterte das Abkommen an Janukowytschs Entscheidung. Die derzeitigen Massenproteste begannen bereits eine Woche vor dem Gipfel und sind seit dem 24. November vor allem in Kiew und im Westen der Ukraine zu spüren. Die Demonstrationen vor dem Gipfel wurden offiziell von den Oppositionsparteien initiiert. Die darauf folgenden Proteste am vergangenen Wochenende (31.11 und 01.12), die mit einer gewaltsamen Räumung des Unabhängigkeitsplatzes durch die Polizei unterbrochen wurden, gewinnen an Eigeninitiativen und Dynamik. Auch wenn die meisten der Demonstranten aus Kiew selbst sind, kommen auch viele Menschen aus allen Landesteilen in die Hauptstadt, um die Proteste zu unterstützen. Die vorausgegangene Forderung nach einer Annäherung an die EU hat sich nach dem Gipfel in eine grundlegende Ablehnung der Regierung gewandelt. Seit dem ersten Dezember, an dem die bisher größte Demonstration in Kiew mit ca. 500.000 Menschen stattfand, fordern die Demonstranten die Absetzung der Regierung und eine grundlegende Veränderung des politischen Systems. Die Proteste vor den Regierungsgebäuden und die Belagerung des Unabhängigkeitsplatzes sowie die besetzen Verwaltungsgebäude machen die Wut und die grundlegende Unzufriedenheit der Menschen mit der Regierung mehr als deutlich. Die Oppositionsparteien Batkiwschtschyna und Udar unterstützen zwar die Forderung nach einem Rücktritt der Regierung, ob sie das System grundlegend verändern wollen bleibt unklar und eher unwahrscheinlich, da sie selbst davon profitiert haben. Außerdem stehen sie weitestgehend ohne Plan und Programm in den Protesten dar. Obwohl am ersten Dezember ca. eine halbe Million Menschen demonstriert haben, bleibt Janukowytsch tatenlos und misst den Protesten keine Bedeutung bei. Die erhoffte Mehrheit seitens der Oppositionsparteien für das heute (03.12.2013) gestellte Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten Asarow und das gesamte Kabinett zu erreichen, ist nicht zustande gekommen. Nun bleibt offen, was die Opposition weiter handeln kann. Die Demonstranten werden weiterhin den Rücktritt Janukowytschs fordern.

Fazit und Ausblick

Fraglich ist in diesen Tagen, wie die Proteste weiter gehen werden. Ein Problem sind die unterschiedlichen Forderungen und Ziele, die die Oppositionsparteien und die Demonstranten selbst haben. Außerdem ist es durchaus denkbar, dass auch unter den vielen Demonstranten und Protestgruppen unterschiedliche Forderungen bestehen, die bisher noch nicht zur Sprache gekommen sind. Bisher eint sie noch die Forderung an den Rücktritt der gesamten Regierung. Wenn die Proteste aber weitergehen sollen, wird es wichtig sein solche Ziele klar zu benennen, sonst wird die Protestbewegung nicht lange durchhalten können.

Außerdem benötigen auch die Oppositionsparteien ein Konzept, um die Protestbewegung für sich nicht zu verlieren und die vielen Demonstranten, die derzeit hinter ihnen steht, zu behalten. Denn wenn auch für die Demonstranten klar wird, dass ihre Forderungen nach einer tatsächlichen Änderung des politischen Systems auch von den Oppositionsparteien nicht getragen wird, könnte es eventuell auch für die Oppositionsparteien schlecht ausgehen und sie selbst ins Visier der Proteste geraten. Die teilweise diffusen Protestaktionen könnten dann von bisher friedlichen Protesten in gewaltsame umschlagen.

Vor dem aktuellen Hintergrund ist das Thema des Assoziierungsabkommens mit der EU in den Hintergrund geraten auch wenn Janukowytsch bereits wieder Verhandlungsbereitschaft an den EU- Kommissionspräsidenten Barroso signalisiert hat. Fraglich bleibt wirklich, weshalb Janukowytsch das Abkommen nicht unterzeichnet hat, dessen Verhandlungen er selbst mitgetragen und den Vertrag bereits paraphiert hatte. Mit einer Unterzeichnung hätte er die Bevölkerung auf seiner Seite gehabt, eine Wiederwahl wäre dadurch wenigstens möglich gewesen, ohne sogar Julija Tymoschenko aus der Haft entlassen zu müssen und hätte weiter sich der kurz vor dem Gipfel zugesagten Kredite der EU sicher sein können. Entweder waren die Versprechungen und Drohungen Russlands wirklich ausschlaggebend oder eine tatsächliche Fehlkalkulation Janukowytschs dafür verantwortlich, um all diese strategischen Vorteile nicht für sich zu nutzen.

Ob das Beharren der EU auf ihrer Forderung der Freilassung Tymoschenkos ausschlaggebend für Janukowytschs Entscheidung war, ist eher unwahrscheinlich. Zum einen hätte sich die EU erklären und rechtfertigen müssen, wenn sie von dieser Forderung zurückgetreten wäre. Da es bei den Reformen insbesondere um eine Annäherung an rechtsstaatliche Verhältnisse ging, konnte die EU von ihrer Forderung nicht abrücken, da dies doch ein zentraler Bestandteil der europäischen Wertegemeinschaft ist. Zum anderen hatte Tymoschenko kurz vor dem Gipfel Janukowytsch praktisch eine Erlaubnis zur Unterzeichnung ohne ihre Freilassung gegeben. Wenn das also der entscheidende Punkt gewesen wäre, wäre einer Unterzeichnung nichts im Wege gestanden. Schwieriger war eher die Tatsache einer meist verkürzten medialen Darstellung der Situation und der EU-Kriterien sowie eine einseitige Darstellung Julija Tymoschenkos als hilflose Oppositionspolitikerin.

Die Proteste werden weitergehen solang nicht merkliche und tiefe Veränderungen im Kabinett umgesetzt werden. Falls es zu einem Rücktritt oder einer Amtsenthebung von Janukowytsch und dem Kabinett kommen sollte, wäre auch weiterhin offen, inwiefern der angesetzte Reformkurs vom Herbst von einer neuen Regierung weitergeführt würde und ob die offenen Gesetze zum Beispiel zur Antidiskriminierung oder zur Wahlgesetzgebung eingeführt würden. Wie die außenpolitischen Beziehungen sowohl mit Russland als auch mit der EU weitergehen werden, hängt derzeit erst einmal davon ab, ob sich die jetzige Regierung halten wird, indem sie die Proteste übergeht oder ob die Forderungen der Demonstranten durchgesetzt werden können und ein Regierungswechsel zustande kommt. Ob ein Regierungswechsel auch wirklich einen Systemwechsel bedeuten würde? Das ist zumindest die Hoffnung der Demonstranten.

Kiew, den 05.12.2013 // Miriam Bürer

Der Beitrag erschien zuerst bei der Heinrich-Böll-Stiftung.

Endnoten

1 Vgl. European Union External Action: Information on the EU-Ukraine Association Agreement, online einsehbar.

2 Vgl. Europäische Kommission: Pressemitteilung, Brüssel 15. Mai 2013, online einsehbar.

3 Vgl. Konończuk/ Olszański: Das ukrainische Parlament führt Teil der europäischen Gesetze ein, in: Ukraine-Analysen, Nr.121, 5.

4 Vgl. ebd.: 6.

5 Vgl. ebd.: 6.

6 Vgl. ebd.: 6.

7 Vgl. Himmelreich: IOR Chronik Ukraine, in: Wirtschaft und Recht in Osteuropa, Nr.9, 2013, 279f.

8 Vgl. Report of the European Commission: SWD, 84 final, 20.03.2013, 5.

9 Vgl. Konończuk/ Olszański: Das ukrainische Parlament führt Teil der europäischen Gesetze ein, in: Ukraine-Analysen, Nr.121, 6.

10 Vgl. Report of the European Commission (20.03.2013): SWD, 84 final, 6f.

11 Vgl. Giucci: Wie wichtig ist das EU-Freihandelsabkommen für die Ukraine? Eine Einschätzung, in: Ukraine-Analysen, 119, 3.

12 Vgl. Umland: Die Europäische Union und Ukraine am Scheideweg, in: Ukraine-Nachrichten, 05.11.2013, online einsehbar.

13 Vgl. Osavolyuk: Investitionsklima in der Ukraine, in: Ukraine-Analysen, Nr.119, 9.

14 Vgl. Report of the European Commission (20.03.2013): SWD, 84 final, 5.

15 Stein: Pokerspiel am Dnipro, in: Ukraine-Nachrichten, 5.11.2013, online einsehbar.

16 Vgl. ebd.

17 Vgl. Umland: Die Europäische Union und Ukraine am Scheideweg, in: Ukraine-Nachrichten, 05.11.2013, online einsehbar.

18 Vgl. Stein: Pokerspiel am Dnipro, in: Ukraine-Nachrichten, 5.11.2013, online einsehbar.

19 Vgl. ebd.

20 Vgl. Umland: Die Europäische Union und Ukraine am Scheideweg, in: Ukraine-Nachrichten, 05.11.2013, online einsehbar.

21 Vgl. Stein: Pokerspiel am Dnipro, in: Ukraine-Nachrichten, 05.11.2013, online einsehbar.

22 Press Release of the European Council of Human Rights (30.04.2013): ECHR 136, 1.

23 Die Prozentangaben im folgenden Abschnitt sind aus der Umfrage des Razumkow-Zentrums und des Fonds Demokratischer Initiativen vom 17. –22.05.2013 entnommen. Ukraine-Analysen: Referendumsgesetz EU-Assoziierungsabkommen, Umfrage, Nr. 121, 08.10.2013, 7-10.

24 Vgl. Stein: Pokerspiel am Dnipro, in: Ukraine-Nachrichten, 05.11.2013, online einsehbar.

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