Am Vorabend des Tages der Verfassung erklärte der ukrainische Präsident Wiktor Juschtschenko, dass er beabsichtigt, in nächster Zeit die Verfassung zu reformieren. Die Neuredaktion des Grundgesetzes, auf Anweisung des Staatsoberhauptes ausgearbeitet, soll in einer Volksabstimmung bestätigt werden. Im Sekretariat des Präsidenten wurde bereits eine juristische Variante gefunden, nach der die Zustimmung des Parlamentes zu der Reform umgangen werden kann. Dem “Kommersant-Ukraine“ sind Details des Verfassungsprojektes bekannt geworden. Das Dokument erweitert die Vollmachten des Staatsoberhauptes beträchtlich, doch nicht soweit, als das man von einer Rückkehr zur Präsidialregierung reden kann.
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