Von 2011 an werden den Verbrauchern bei kommunalen Dienstleistungen Mahngebühren bei unpünktlicher Zahlung auferlegt, da das Parlament am Freitag das entsprechende Moratorium aufgehoben hat. Die Höhe der Gebühr ist bislang noch nicht festgelegt worden, doch werden 0,1 Prozent der Schuldsumme für jeden Verzögerungstag diskutiert. Die Rückkehr der Mahngebühren hält man für eine Präventivmaßnahme bei der Verhinderung eines Zahlungsrückganges um 30-35 Prozent nach dem Anstieg der kommunalen Tarife im Januar.
Weiterlesen ...