Deutsche Unternehmen, die international tätig sind und ein Netzwerk internationaler Niederlassungen, Tochtergesellschaften und Joint Ventures besitzen, müssen den Geltungsbereich mehrere Gesetze berücksichtigen, die Ihr Geschäft außerhalb Ihres Heimatmarktes regulieren.Gesetze wie der United Kingdom (UK) Bribery Act von 2012 und der United States Foreign and Corrupt Practices Act von 1977 (FCPA) haben eine umfassende und extraterritoriale Anwendbarkeit. Darüber hinaus müssen Firmen mit einem Gerichtsstand in Deutschland die Haftung Ihrer Mitarbeiter im Ausland unter dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) beachten, da Firmen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) mit einer Geldbuße für eine vorsätzliche Straftat von bis zu 1 Mio. Euro bestraft werden können.