Gestern wurde die Schlussfolgerung der Venedig-Kommission zum Gesetzesentwurf zur Durchführung von friedlichen Versammlungen bekannt, der sich derzeit zur Prüfung in der Werchowna Rada befindet. Gegen die Annahme des Gesetzes treten viele Menschenrechtler und gesellschaftliche Organisationen auf, die meine, dass er die Rechte der Bürger auf Versammlungsfreiheit einschränkt. Bei der Venedig-Kommission glaubt man ebenfalls, dass der Entwurf einer Nacharbeit bedarf. Im Fachausschuss des Parlaments versprach man den Schlussfolgerungen der Kommission Folge zu leisten.
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