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Achmetow und "Privat" kämpfen weiter um Dneproenergo

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Das Oberste Schiedsgericht hat die Sanierung der Offenen Aktiengesellschaft “Dneproenergo” als gesetzeskonform anerkannt. Auf diese Weise gelang es einem Minderheitsaktionär, welcher mit der Gruppe “Privat” in Verbindung gebracht wird, nicht, die Entscheidung der zusätzlichen Aktienemitierung, in Folge dessen mehr als 26% der Aktien des Unternehmens zur “Donbasser Brennstoff- und Energiefirma” (DBEF) Rinat Achmetows übergingen, zurückzunehmen. Das bedeutet jedoch nicht das Ende für den Übernahmekampf um das Unternehmen. Wie dem “Kommersant-Ukraine“ bekannt wurde, bereitet man im Ministerialkabinett einen neuen Plan zur Rücknahme der Sanierung vor. Dieser widerspricht, nach Expertenmeinung, den geltenden ukrainischen Gesetzen.

“Dneproenergo” ist einer der größten Energieerzeuger der Ukraine. Besitzt drei Wärmekraftwerke mit einer installierten Kraftwerksleistung von 8,185 Gigawatt. Der Umsatz in 2006 betrug 530 Mio. Hrywnja (ca. 71,62 Mio. €), bei einem Reingewinn 12,6 Mio. Hrywnja (ca. 1,7 Mio. €) 50% + 1 Aktie besitzt die staatliche Aktiengesellschaft “Energetitscheskaja Kompanija Ukrainy”, 44% die DBEF, die restlichen Anteile gehören Minderheitsaktionären. Die Marktkapitalisierung an der PFTS betrug zum 25. Januar 9,6 Mrd. Hrywnja (ca. 1,29 Mrd. €).

Aus der Mitteilung des Pressedienstes der “Dneproenergo” folgt, dass das Oberste Schiedsgericht am 25. Januar der eingelegten Berufung des Unternehmens statt gegeben hat und damit die Forderungen des Minderheitsaktionärs – der Investmentfirma “Business-Invest”, welche zur “Privat” Gruppe gehört (besitzt 0,00655% der Aktien) – als haltlos anerkannte. Nach der Klage der “Business-Invest” vor dem Berufungsgericht der Saporoshjer Oblast am 21. Dezember 2007, nahm das Gericht die Entscheidung der Aktionärsversammlung vom 27. August zurück (”Kommersant-Ukraine“ vom 25. Dezember). Auf dieser stimmten mehr als 98% der Aktionäre dem Sanierungsplan zu, welcher vorher vom Berufungsgericht der Saporoshjer Oblast bestätigt wurde. Gemäß dem Plan, erhielten die Gesellschaft mit beschränkter Haftung “Investizionnoje Obschtschestwo”, die den Kreditgebern der “Dneproenergo” untergeordnete Firma “Pawlogradugol” und der Schacht “Komsomolez Donbassa”, welche zur DBEF gehören, erhielten die Aktien aus der Zusatzemission im Wert von 25 Mio. Hrywnja (ca. 3,38 Mio. € = 26%). Im Austausch übernahm die “Investizionnoje Obschtschestwo” Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens in Höhe von 950 Mio. Hrywnja (ca. 128,38 €, ein Großteil davon ging an staatliche Kreditgeber) und überwies einen Teil der für den Investitionsplan vorgesehenen Mittel. Insgesamt sollen laut Plan in die Produktionskapazitäten mehr als 1 Mrd. Hrywnja (ca. 135,135 Mio. €) investiert werden.

“Der Beschluss des Obersten Schiedsgericht ist motiviert vom Fehlen einer Verletzung der Rechte und Interessen der Aktionäre der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ‘Investizionnaja Kompanija ‘‘Business-Invest’‘ ‘ bei dem Aufruf zur und Durchführung der Aktionärsversammlung von ‘Dneproenergo’ und den dort getroffenen Entscheidungen.”, heißt es in der Erklärung der ‘‘Dneproenergo’‘. “Die Entscheidung des Gerichtes bekräftigte noch einmal die Gesetzes- und Rechtmäßigkeit aller Maßnahmen, welche von den Aktionären der ‘Dneproenergo’, den Kreditgebern und Investoren mit dem Ziel der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und der Beendigung des Insolvenzverfahrens angenommen wurden.”, zitierte der Pressedienst das Vorstandsmitglied des Unternehmens Dmitrij Tewelew.

Ein Informant des “Kommersant-Ukraine“ in der “Privat” Gruppe erklärte gestern, dass die Holding nicht beabsichtigt die Entscheidung der letzten Aktionärsversammlung “Dneproenergos” anzufechten und bereitet sich vor eine Rücknahme vor Gericht, mit “Hilfe eines Dokumentes, welches recht bald vom Ministerialkabinett angenommen wird”, zu erreichen.

Wie dem “Kommersant-Ukraine“ bekannt wurde, geht die Rede um die Rücknahme der Regierungsanordnung Nr. 407-R vom 13. Juli 2007, in welcher der Regierungsvertreterin – der Staatlichen Aktiengesellschaft “Energetitscheskaja Kompanija Ukrainy” – vorgeschrieben wurde für die Zusatzemission zu stimmen. Dem “Kommersant-Ukraine“ liegt das vom Energieministerium vorbereitete Projekt eines Beschlusses über die Rücknahme dieser Anweisung vor. Seine Ausarbeitung wurde vom Ministerium für Brennstoffe und Energie bereits Ende letzten Jahres initiiert. Danach wies der erste Vizepremier, Alexander Turtschinow, die Vorbereitung des Dokumentes an. Im Erklärungsteil der neuen Vorlage wird erklärt, dass die vorangegangene Entscheidung des Ministerialkabinetts unbedingt zurückgenommen werden muss, da die Sanierung zu einer Verringerung der staatlichen Rechte am Stammkapital der “Dneproenergo” führte. Dies ist nicht der erste Fall, bei dem das Energieministerium die Annahme einer Entscheidung auslöst, welche vorteilhaft für die Gruppe “Privat” ist.
Bereits früher verbot das Ministerium der Staatlichen Aktiengesellschaft “Energetitscheskaja Kompanija Ukrainy” den Registrator der Aktien des größten zur Gruppe “Privat” gehörenden Energieerzeugers, der Offenen Aktiengesellschaft “Finanzgesellschaft ‘Ukrneftegas’”, zu wechseln (”Kommersant-Ukraine“ vom 16. Januar).

Im Übrigen gehen die vom “Kommersant-Ukraine“ befragten Juristen davon aus, dass ein Verbot der Sanierung sogar nach der Rücknahme der alten Kabinettsanweisung nicht möglich sein wird. “Das Gesetz kann nicht rückwirkend sein. Und die vom Energieministerium initiierte Änderung im Kabinettsbeschluss kann nur nachfolgende Geschäfte betreffen und nicht bereits abgeschlossene.”, sagt der Teilhaber der Kanzlei “Prawowyje Partnjory”, Andrej Domanskij. Der leitende Partner der Kanzlei “Astapov Lawyers”, Andrej Astapow, merkt an, dass es juristisch keine Möglichkeit gibt, die Entscheidung der Aktionärsversammlung zurückzunehmen, für die 98% der Aktionäre gestimmt haben.

Alexander Tschernowalow

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 856

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