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Körperschaftssteuer in der Ukraine

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Steuerzahler

Steuerzahler der Körperschaftsteuer sind Unternehmen, die steuerliche Residenten in der Ukraine sind und die Einkommen sowohl in der Ukraine als auch im Ausland erzielen. Steuerzahler der Körperschaftsteuer sind auch solche juristischen Personen, die zwar keine steuerlichen Residenten in der Ukraine sind, die aber in der Ukraine Profite machen.

Steuersatz

Der Basissteuersatz der Körperschaftsteuer in der Ukraine ist fest und liegt gegenwärtig bei 18 Prozent.

In bestimmten Fällen werden auch andere Sätze der Körperschaftsteuer angewandt, wie z.B.:

  • 3 Prozent bei Verträgen für Nichtlebensversicherung;
  • 0 Prozent bei der Ausführung einer Versicherungstätigkeit in Bezug auf die langfristige Lebensversicherung, freiwillige Krankenversicherung und im Rahmen der nichtstaatlichen Rentenversicherung;
  • 10 Prozent bei der Tätigkeit der Ausgabe von Losen und der Durchführung von Lotterien, Glücksspielen mit der Verwendung von Spielautomaten;
  • 0, 4 oder 12 Prozent bei dem Einkommen von Nichtresidenten aufgrund von Versicherungsverträgen (je nach dem Versicherungsfall);
  • 6 Prozent für die Summe der Fracht, die von einem Residenten an einen Nichtresidenten auf Frachtverträge gezahlt wird;
  • 15 Prozent für die Residenten oder ständige Vertretungen in der Ukraine, die Zahlungen an Nichtresidenten vom Einkommen vornehmen, das in der Ukraine erzielt wurde;
  • 20 Prozent für Residenten, die Auszahlungen an Nichtresidenten für die Werbung und den Vertrieb der Produktion leisten.

Objekt der Besteuerung

Objekt der Besteuerung ist das Einkommen mit einer Herkunftsquelle aus der Ukraine oder aus dem Ausland. Der Umfang des Gewinns wird durch eine Korrektur des finanziellen Ergebnisses vor Steuern festgesetzt, das gemäß den Standards der Buchhaltung der Ukraine oder den internationalen Standards der Finanzberichterstattung bestimmt wird.

Besonderheiten der Besteuerung

Korrektur des finanziellen Ergebnisses

Die Korrektur des finanziellen Ergebnisses kann wie folgt erfolgen:

1) Abschreibung
Das finanzielle Ergebnis vor Steuern wird erhöht:

  • um die Summe der berechneten Abschreibung;
  • um die Summe der Herabsetzung und der Verluste von der Verringerung der Nutzbarkeit der Sachanlagen oder der nicht materiellen Aktiva, die in die Ausgaben der Berichtsperiode gemäß den nationalen Standards der Buchführung oder den internationalen Standards der Finanzberichterstattung einbezogen werden;
  • um die Summe des Restwerts des bestimmten Objekts der Sachanlagen oder der nichtmateriellen Aktiva, der gemäß den nationalen Standards der Buchführung festgestellt wird, im Falle der Liquidierung oder des Verkaufs eines solchen Objekts.

Das finanzielle Ergebnis vor Steuern wird verringert:

  • um die Summe der berechneten Abschreibung der Sachanlagen oder der immateriellen Aktiva;
  • um die Summe des Restwerts des bestimmten Objekts der Sachanlagen oder der immateriellen Aktiva, im Falle der Liquidierung oder des Verkaufs eines solchen Objekts;
  • um die Summe der Nachbewertung und des Nutzens von einer Wiederherstellung der Nützlichkeit der Sachanlagen oder der immateriellen Aktiva innerhalb der vorläufig verlegten Grenzen zu den Ausgaben der Bewertung und der Verluste von einer Herabsetzung der Nützlichkeit der Sachanlagen gemäß den nationalen Standards der Buchführung oder den internationalen Standards der Finanzberichterstattung.

2) Sicherung für den Ersatz der bevorstehenden Ausgaben

Das finanzielle Ergebnis vor Steuern wird erhöht:

  • um die Summe der Ausgaben für die Bildung der Rücklagen und der Absicherung für den Ersatz von zukünftigen Ausgaben gemäß den nationalen Standards der Buchführung oder den internationalen Standards der Finanzberichterstattung.

Das finanzielle Ergebnis vor Steuern wird verringert:

  • um die Summe der Ausgaben, die für die Rechnung der Rücklagen und der Absicherungen ausgegeben werden, die gemäß den nationalen Standards der Buchführung oder den internationalen Standards der Finanzberichterstattung gebildet worden sind;
  • um die Summe der Korrektur (der Verringerung) der Rücklagen und der Sicherheiten für die Zahlung der bevorstehenden Ausgaben, um die das finanzielle Ergebnis bis zur Besteuerung gemäß den nationalen Standards der Buchführung oder den internationalen Standards der Finanzberichterstattung erhöht worden ist.

3) Rücklagen der zweifelhaften Schulden

Das finanzielle Ergebnis vor Steuern wird erhöht:

  • um die Summe der Ausgaben für die Bildung der Rücklage für die zweifelhaften Schulden gemäß den nationalen Standards der Buchführung oder den internationalen Standards der Finanzberichterstattung;
  • um die Summe der Ausgaben von der Abschreibung der Verschuldung, dazu die Summe der Rücklage für die zweifelhaften Schulden.

Das finanzielle Ergebnis vor Steuern wird verringert:

  • um die Summe der Korrektur (Herabsetzung) der Rücklage der zweifelhaften Schulden, um die das finanzielle Ergebnis vor Steuern gemäß den nationalen Standards der Buchführung oder den internationalen Standards der Finanzberichterstattung erhöht worden ist.

Mehr über die Steuern in der Ukraine, darunter auch über die Besonderheiten der Besteuerung von Nichtresidenten, über die Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Immobiliensteuer usw. finden Sie in der DLF Broschüre .

Autor:   Igor Dykunskyy — Wörter: 700

Kontakt:

Igor Dykunskyy, LL.M (Universität Augsburg)
zugelassener Rechtsanwalt in der Ukraine

DLF attorneys-at-law
Torus Business Centre
17d Hlybochytska Street
UA-04050 Kyiv
T +380 44 384 24 54
F +380 44 384 24 55
www.DLF.ua

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