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Leonid Kutschma droht keine Gefängnisstrafe

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Der ehemalige Präsident Leonid Kutschma wurde als Verdächtiger vom Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft befragt. Im Verlaufe der Befragung wählte man eine Meldeauflage als Sicherheitsmaßregel für ihn. Gestern wurde auch der Ex-Major der Leibwache, Nikolaj Melnitschenko, gebeten, an einer Gegenüberstellung teilzunehmen, der sich Kutschma verweigerte. Übrigens wird der Verlauf der Ermittlungen in der „Präsidentensache“ keinen Einfluss auf den Ausgang haben und Leonid Kutschma droht kaum das Gefängnis.

Zur Befragung in der Hauptverwaltung zur Untersuchung besonders wichtiger Sachen bei der Generalstaatsanwaltschaft erschien Leonid Kutschma um 10:00 Uhr. „Stehen Sie hier seit gestern?“, fragte er aus dem Auto aussteigend und viele Kameras sehend. Der Ex-Präsident war in guter Stimmung, verweigerte Journalisten keine Kommentare und wählte sogar selbst den Platz für die Auskünfte. „Es muss vor dem Hintergrund der Staatsanwaltschaft sein“, sagte er entschieden und wandte sich zum Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft.

„Ich hätte zum Diensteingang fahren können, doch meinte ich, dass ich nichts vor den Journalisten zu verbergen habe, zumal sie die gesellschaftliche Meinung bilden“, erklärte Leonid Kutschma als erstes.

Kutschma gab zu, dass er vor der Befragung keine Aufregung verspürt. „Ich sage ehrlich, dass ich ruhig bin, da ich keine Schuld fühle“, sagte er. „Ich habe zehn Jahre unter Bedingungen des härtesten psychologischen Drucks gelebt, der sich sinusförmig erhob und senkte in Abhängigkeit von den Ereignissen in der Ukraine. Heute bin ich moralisch bereit durch alle Höllenqualen zu gehen, um zu beweisen, dass ich unschuldig bin“.

Am 21. März hatte der Erste Stellvertreter des Generalstaatsanwalts, Renat Kusmin, erklärt, dass gegen Leonid Kutschma ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und er der „Beteiligung an ungesetzlichen Handlungen und der Ermordung des Journalisten Georgij Gongadse“ verdächtigt wird (siehe gestriger “Kommersant-Ukraine”).

Worüber Leonid Kutschma nicht reden wollte, war der mögliche politische Hintergrund des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens. „Ich möchte nicht einmal darüber nachdenken, dass die Generalstaatsanwaltschaft etwas auf Anweisung von irgendjemanden macht“. Dabei unterstrich das ehemalige Staatsoberhaupt, dass er, wie auch vor fünf Jahren, meint, dass die Ermordung des Journalisten Gongadse „eine ungeheuerliche Provokation gegen den Präsidenten und die Ukraine war“.

Ein weiteres Thema, welches der Ex-Präsident ungern kommentierte, betraf den ehemaligen Major der Leibwache, Nikolaj Melnitschenko, dessen Aufzeichnungen, die heimlich von ihm im Kabinett von Präsident Kutschma gemacht wurden, der Strafsache als schwerwiegende Beweise angefügt wurden. Endgültig verärgerte Leonid Kutschma die Frage dazu, ob er zu einer Gegenüberstellung mit Melnitschenko bereit ist. „Natürlich nicht“, antwortete er scharf. „Doch nicht, weil ich nicht bereit bin. Ich möchte einfach nicht und werde mich nicht mit ihm treffen. Ich denke, dass Sie verstehen, aus welchen Gründen. Es reicht, weiter möchte ich nicht reden“. Dies sagend, wandte sich Kutschma zum Eingang der Hauptverwaltung für die Untersuchung besonders wichtiger Strafsachen.

Um 10:45 Uhr traf Nikolaj Melnitschenko beim Gebäude der Ermittlungsverwaltung ein, der mitteilte, dass er von der Generalstaatsanwaltschaft für 11:00 Uhr bestellt wurde. Er erhielt übrigens im Unterschied zu Leonid Kutschma keine Vorladung. „Wir haben ein anderes Kommunikationsformat mit der Staatsanwaltschaft“, sagte Melnitschenko. Der Ex-Major wiederholte die ganze Zeit, dass er eilig zur Generalstaatsanwaltschaft muss, dass man auf ihn „dort wartet“, jedoch verweigerte er dabei nicht auf die Fragen der Journalisten zu antworten. Nikolaj Melnitschenko erklärte, dass er bereit ist an einer Gegenüberstellung teilzunehmen: „In unseren Angaben (mit Leonid Kutschma) gibt es Widersprüche und diese sollten beseitigt werden. Eine Form der Beseitigung ist eine Gegenüberstellung, doch entscheidet der Ermittler, ob sie durchgeführt wird oder nicht“. Dabei bemühte sich Melnitschenko in jeglicher Hinsicht zu erklären, dass er keine persönliche Abneigung gegenüber Leonid Kutschma hat und er bereit ist, sich während der Gegenüberstellung korrekt zu verhalten. „Er ist nicht mein persönlicher Feind. Eine Gegenüberstellung ist eine prozessuale Handlung und ich muss mich in deren Rahmen verhalten. Ich kann die Grenze nicht überschreiten und ihn persönlich beleidigen“, versprach der ehemalige Major der Leibwache. „Danach, wenn er im Gefängnis sitzt, werde ich ihm mit Vergnügen Päckchen bringen“.

„Aber Kutschma möchte sich mit Ihnen nicht treffen“, teilten Melnitschenko Journalisten mit.

„In Handschellen! Gesicht über der Tafel!“, rief er böse aus. „Was bedeutet das, er möchte mich nicht treffen? Es gibt prozessuale Schritte, die verpflichtend sind.“

„Aber vielleicht muss Dir jemand Päckchen bringen?“, rief jemand von der Seite, wo die Leibwächter Leonid Kutschmas standen, laut aus. Jedoch beließ Nikolaj Melnitschenko diese Entgegnung ohne Antwort.

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Im Gebäude der Ermittlungsverwaltung verbrachte Kutschma mehr als drei Stunden. Um 13:20 Uhr verließ die Wagenkolonne des ehemaligen Präsidenten die Generalstaatsanwaltschaft durch die Dienstzufahrt. Danach kam bald auch Nikolaj Melnitschenko heraus. „Um 13:10 Uhr ging ich in das Kabinett des Ermittlers Grischtschenko. In diesem Moment saß dort Leonid Kutschma. Mich sehend, begann er nervös zu werden und sagte, dass er keinerlei Angaben machen und sich nicht an den Ermittlungsmaßnahmen beteiligen wird“, teilte Melnitschenko mit. Danach stand Kutschma, seinen Worten nach, auf „und ging in Richtung Tür“. Der Ermittler versuchte den Ex-Präsidenten daran zu erinnern, dass er die Normen der Strafprozessordnung verletzt. „Als Antwort warf Leonid Kutschma die Dokumente auf den Tisch und sagte dem Ermittler: ‘Dann nehmen Sie mich fest’. Letztendlich verließen Kutschma und sein Anwalt das Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft über den Hintereingang“, sagte Nikolaj Melnitschenko.

Am Abend teilte man beim Pressedienst des Fonds Leonid Kutschma „Ukraina“ mit, dass er als Verdächtigter befragt wurde und sich im Verlaufe der Befragung mit dem Beschluss zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens vertraut machte. „Bei der Generalstaatsanwaltschaft wählte man als Sicherheitsmaßregel eine Meldeauflage“, heißt es in der Mitteilung des Pressedienstes.

Das Ermittlungsverfahren gegen Leonid Kutschma wurde nach Paragraph 166, Absatz 3 des Strafgesetzbuches in der Redaktion von 1960 gewählt („Überschreiten der Macht oder der Amtsvollmachten“ und wird mit Freiheitsentzug zwischen fünf und zwölf Jahren bestraft). Dabei sieht Paragraph 48 des Strafgesetzbuches vor, dass ein Mensch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn vom Tag der Verübung eines Verbrechens, für welches Strafen mit Freiheitsentzug von mehr als fünf Jahren vorgesehen sind, zehn Jahre verstrichen sind. Derart wird er, sogar wenn Kutschma nach diesem Paragraphen schuldig gesprochen wird, von der Strafe aufgrund der Verjährung befreit. „In der Regel werden derartige Strafsachen noch im Ermittlungsstadium eingestellt. Obgleich der Ermittler diese dem Gericht übergeben kann“, sagte dem “Kommersant-Ukraine” der Anwalt Wiktor Tschewgus. „Falls man Apriori davon ausgeht, dass seine (Leonid Kutschmas) Schuld bewiesen ist, dann legt der Ermittler die Anschuldigung vor, die Sache wird dem Gericht übergeben, das Gericht prüft die Sache, doch er wird von der Strafe aufgrund der Verjährung befreit. Im Unterschied zu Israels Präsidenten Mosche Katzav, wird unserer nicht für sieben Jahre ins Gefängnis geschickt“.

Jelena Geda

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 1078

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