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Neuer Gasdeal mit Russland – das Aus für die Ukraine?

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Der Entwurf des ukrainisch-russischen Regierungsabkommens zur Zusammenarbeit im Gasbereich, das viel beschworen, von wenigen jedoch gelesen wurde, entpuppt sich nach einer näheren Betrachtung als Erzeugnis einer inofiziellen, dafür aber mit etlichen Kompetenzen ausgestatteten Expertengruppe, die in den letzten Monaten zwischen Kiew und Moskau rastlos pendelte. Den Informationen von ZN.UA nach wurde der Entwurf dieses Dokuments unter absoluter Geheimhaltung und ohne Erwähnung von Namen der ukrainischen und russischen Führung zur Überprüfung vorgelegt

Diese nie da gewesene Kungelei um das Dokument und die „Gasverhandlungen“ soll jedoch nicht heißen, dass der Inhalt des Gasabkommens zwischen diesen zwei Staaten bis zur Unterzeichnung unter Verschluss gehalten werden muss. Deshalb wollen wir unsere Leser in die Einzelheiten dieses Entwurfs mit Stand vom 4. Dezember einführen.

Nach den uns vorliegenden Angaben, fand am 5. Dezember ein zweistündiges Gespräch des ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowytsch mit Ministerpräsident Nikolaj Asarow statt, wonach der Letztere, zurück im Ministerkabinett, auffällig aufgeregt und angespannt war: er wolle die Verantwortung für die Verschacherung des ukrainischen Gastransportsystems nicht übernehmen. Wird Nikolaj Asarow seine Einstellung zum Entwurf des Gasabkommens revidieren? Wird Wiktor Janukowytsch Korrekturen zum vorgeschlagenen Plan der “Verschacherung” des ukrainischen Gastransportsystems vornehmen können? Auf diese dringenden Fragen bekommen wir in nächster Zukunft Antworten.

Wie dem auch sei, hat Premier Asarow am Mittwoch, 7. Dezember, bei einer Sitzung des Ministerkabinetts angeordnet, sich auf denkbar härteste Form des Staatshaushaltes 2012 einzustellen. Mit dem Preis für das Importgas von mindestens 400 $ pro 1000 Kubikmeter. Wenn ein solches Dokument der Werchowna Rada vorgelegt wird… Dies kann bedeuten, dass die ukrainisch-russischen Gasbeziehungen, die ja laut Ankündigungen mit einer baldigen Kompromisslösung hätten gekrönt werden sollen, mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben.

Und nun konkret zu dem Inhalt des Entwurfs. Es wird geplant, auf der Basis des ukrainischen Gastransportsystems zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, an denen sich „Gasprom“ zur Hälfte beteiligen soll.

Das erste Gemeinschaftsunternehmen (für Gastransport zuständig) soll Transitpipelines und unterirdische Gasspeicher der Ukraine umfassen. Laut Informationen von ZN.UA, waren die ukrainischen Unterhändler nicht bereit, in dieser Phase die ukrainischen unterirdischen Gasspeicher an das Gemeinschaftsunternehmen abzutreten. Auf diese Weise war man bemüht, die Speicher als eine Art Pfand (wenn man keinen Trumpf mehr vorrätig hat) für die Zukunft zu behalten. Ist das Konzept umgekrempelt worden?..

So weit, so gut. Des Weiteren sieht das Dokument vor, dass in der zweiten Phase – bereits nach dem Start des Gemeinschaftsunternehmens – auch europäische Energieunternehmen sich an dessen Aktien beteiligen werden. Ohne Zweifel wird es sich ausschließlich um Gasprom freundlich gesinnte Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien handeln. Somit wird die für die später terminierte Aktienaufteilung unter den Gründern dieses gemeinschaftlichen Gastransportunternehmens (33% – „Gasprom“, 33% – europäische Unternehmen und 34% – „Naftogas“) in Wirklichkeit so ausfallen: 66% für „Gasprom“ und nur 33% für „Naftogas“. Auf diese Art und Weise bekommt „Gasprom“ de facto eine absolute Kontrolle über das gemeinschaftliche Gastransportunternehmen.

Das erste Gemeinschaftsunternehmen wird über das absolute Monopolrecht verfügen, den Gastransit nach Europa über das ukrainische Territorium zu gewährleisten. Dieses absolute Monopolrecht wird dem Gemeinschaftsunternehmen im Entwurf des Gasabkommens ausdrücklich zugewiesen, so dass sich Dritte am Gastransit aus Russland unmöglich beteiligen können. Außer natürlich … „Töchtern“ des Gemeinschaftsunternehmens, deren Gründung durch die Entwurfverfasser vorsorglich ermöglicht wird. Raten Sie mal, welche Offshore-Unternehmen bei Entstehen solcher Tochtergesellschaften Pate stehen würden…

Das gemeinschaftliche Gastransportunternehmen übernimmt auch die Verwaltung von Ferngasleitungen und unterirdischen Gasspeichern der Ukraine.

Apropos, im Entwurf des Dokuments steht nicht ausdrücklich, wo beide Gemeinschaftsunternehmen angemeldet werden sollen. Nicht ausgeschlossen, dass das ukrainisch-russische Gastransportunternehmen nicht in der Ukraine oder der Russischen Föderation, sondern woanders „beheimatet“ wird. Warum? Davon etwas später.

Das zweite Gemeinschaftsunternehmen (nennen wir es Gasverteilunternehmen) wird voraussichtlich gemeinsam mit „Gasprom“ auf der Basis des ukrainischen internen Gasverteilnetzes gegründet, das zur Zeit von den Oblastgasverwaltungen gemietet wird, doch eigentlich, genauso wie die NAK (Nationale Aktiengesellschaft) „Naftogas Ukrainy“, der ukrainischen Regierung gehört. Das wiederum wird bedeuten, dass dieses gemeinschaftliche Gasverteilunternehmen (ein 50:50-Gemeinschaftsunternehmen) in seinen Händen Schlüssel zu jeder Wohnung, jedem Betrieb haben wird, denn dieses Unternehmen wird die Endverbraucher, also jeden von uns, mit Gas versorgen. Die ukrainische Wirtschaft hatte schon mit Folgen eines solchen Schemas – „RosUkrEnergo“ – zu tun…

Bei der Aufteilung der Kompetenzen im Gasverteilunternehmen sind zwei Fragen wichtig: 1) wer übernimmt die Verwaltung; 2) wie schnell wird es von denjenigen gekauft, die es offiziell nicht besitzen sollen?

Es ist anzunehmen, dass die heutigen Besitzer der Oblastgasverwaltungen (die das Gasverteilnetz mieten, und nicht besitzen) nicht viele Probleme machen werden. Zumal hat der verschmitzte Pendler zwischen den ukrainischen und russischen Machthabern Dmitri Firtasch vor zwei Jahren in aller Öffentlichkeit erklärt, dass er die überwiegende Mehrheit der ukainischen Oblastgasverwaltungen kontrolliert. In der Zwischenzeit konnte sich die Situation kaum sehr verändert haben. Und es liegt durchaus in seiner Macht, sich mit „Gasprom“ zu einigen.

Das zweite Gemeinschaftsunternehmen soll laut den Autoren dieser umwerfenden Idee das gesamte Erdgas (circa 20 Mlrd. Kubikmeter jährlich), das von Staatsunternehmen – Filialen von „Naftogas Ukrainy“, „Ukrhasdobytscha“, „Tschernomor-Neftegas“, „Ukrnafta“ (beim letzteren muss man mit Herrn Kolomojskyj verhandeln, der über die Privat-Gruppe „Ukrnafta“ kontrolliert, das sind aber schon Details, die angesichts solcher Geschäfte kaum ins Gewicht fallen werden) – gefördert wird, den Endverbrauchern zuführen.

Unterdessen geht es nicht nur um traditionelles Erdgas, sondern auch um die künftige Förderung des sogenannten Schiefergases durch Gemeinschaftsunternehmen, die zu über 51% ihres Grundkapitals staatliches Eigentum sind.

Daraus ergibt sich Folgendes: falls diese Gasexpansionspläne umgesetzt werden, muss sich der Energie- und Kohlewirtschaftsminister der Ukraine Jurij Bojko nicht mehr darum kümmern, wie eine Umstrukturierung der NAK „Naftogas Ukrainy“ nach den Tätigkeitsbereichen (Förderung, Transit, Gasverteilung) zu vollziehen ist. Dieses Staatsunternehmen, das zu 100% der ukrainischen Regierung gehört, wird unter diesen Umständen automatisch umstrukturiert – zugunsten des Monopols von „Gasprom“ und seiner offensichtlicher und verhüllter, aber reeller Patrone. Und dieser Verlust könnte nicht der letzte für die Ukraine sein.

Die beschriebenen Gemeinschaftsunternehmen werden natürlich nicht von den Regierungen, sondern von Unternehmensträgern der beiden Staaten gegründet. Doch der zwischenstaatliche Charakter des zu unterzeichnenden Abkommens (falls es in dieser oder ähnlicher Form zustande kommt) kann fatale Entwicklungen nach sich ziehen.

Es steht übrigens in diesem Entwurf nichts vom Preis. Mit dieser Frage, sowie mit der ausführlichen Erstellung von Dokumenten durch die Unternehmensträger der Ukraine und Russischen Föderation befasst sich eine noch geheimer gehaltene Expertengruppe.

Und bei all dem sieht der Entwurf vor, dass dieses Gasabkommen fristlos ist. Es besteht darüber hinaus ein Aufhebungsverbot. Die früher unterzeichneten Unternehmensverträge vom 19. Januar 2009 bleiben dabei weiterhin in Kraft. Ihre Anwendung wird lediglich ausgesetzt, um wieder auf sie zurückgreifen zu können, falls es mit etwas oder jemandem Probleme geben sollte. Das zeigt aus unserer Sicht das Niveau des „gegenseitigen Vertrauens“ zwischen den Parteien, die über das Erdgas verhandeln. Dieser Fakt ist gleichzeitig eine Warnung an die ukrainische Regierung: wenn Kiew nach der Unterzeichnung es auch nur versuchen wird, das neue Gasabkommen mit der Russischen Föderation und „Gasprom“ fallen zu lassen, gilt trotzdem der alte Timoschenko-Gasvertrag vom 19.Januar 2009. Mit seinen sämtlichen Preisen, Strafen und anderen Vorzügen.

Daher kommt einem weiteren wesentlichen Punkt des potenziellen Abkommens eine herausragende Bedeutung zu. Er sieht die absolute rechtliche Unantastbarkeit der geplanten Gemeinschaftsunternehmen vor. Das heißt, dass sie weder von einer möglichen Veränderung der Finanzgesetze der Ukraine, noch von Antimonopolgesetzen, und somit auch den Anforderungen des Antimonopolkomitees der Ukraine (das im Grunde jedes Subjekt kontrollieren soll, das einen Anteil von über 25-30% des ukrainischen Waren- und Dienstleistungsmarktes für sich beansprucht), noch eventuellen Tarifveränderungen, noch den Gesetzen über staatliche Einkäufe berührt werden. Während also früher Gastransportpreise und Gasverteilung in der Ukraine, sowie Gaspreise für unterschiedliche Verbraucherkategorien in der Ukraine von der Nationalen Kommission zur Verwaltung der Elektroenergie festgelegt wurden, werden diese Funktionen nun von den Gremien der beiden Gemeinschaftsunternehmen übernommen. Eine Einflussnahme auf die Tätigkeit dieser Unternehmen, unter anderem in finanzieller Hinsicht, durch das Parlament, die Regierung oder das Ministerium der Energie und Kohlewirtschaft wird praktisch unmöglich sein. „Gasprom“ und die affilierten Strukturen bekommen absoluten und bedingungslosen Rechtsschutz auf dem ukrainischen Boden (ähnlich wie Diplomaten), der ihren Besitz unantastbar und dessen Zwangsbeschlagnahmung unmöglich macht.

Die Forderung an die ukrainische Seite, sich in die Festlegung des Gewinnumfangs (Wirtschaftlichkeit) der zwei Unternehmen nicht einzumischen, ist auch sehr aussagekräftig.

Mit der Unterzeichnung des neuen Gasabkommens zwischen der Ukraine und Russischen Föderation verfallen automatisch sämtliche zwischenstaatliche Abkommen, die vom ukrainischen Parlament ratifiziert und umgesetzt worden sind (zu möglichen völkerrechtlichen Folgen dieses Gasabkommens lesen Sie bei M. Alinow und M. Gontschar). Für den Fall, dass zwischen dem neuen Gasabkommen und den Verpflichtungen der Ukraine laut anderen internationalen Abkommen ein Widerspruch entsteht (insbesondere was den Vertrag über die Energiezusammenarbeit betrifft, dessen Mitglied die Ukraine ab 1. Februar des laufenden Jahres ist), wird dem neuen Gasabkommen Vorrang gegeben. Es klammert die Ukraine aus dem europäischen Gaskontext aus und macht ihre Bemühungen um eine europäische Integration zunichte.

In vieler Hinsicht sieht ein solches Gastransportkonsortium in unserer heutigen Lage gar nicht so verkehrt aus. Doch nicht unter solchen Bedingungen!!!

Dieser Artikel hat zum Ziel, die Bürger aufzuklären und die ukrainische Politik zum Nachdenken über die möglichen Konsequenzen eines solchen neuen Gasabkommens mit der Russischen Föderation anzustoßen. Es wurde keine tiefergehende Analyse der Folgen dieses Projektes durchgeführt, erstens, wegen Zeitmangels; zweitens, weil ein solches Gasabkommen noch nicht unterzeichnet wurde. Doch bestimmte Kernaspekte werden in den Artikeln dieser Ausgabe „Wie sollen sie ihr Monopol festigen“ von M. Alinow und „Die Büchse der Pandora. Das ‘Gasduplikat‘“ von M. Gontschar und in den Expertenkommentaren angesprochen.

9. Dezember // Alla Jeremenko

Quelle: Serkalo Nedeli

Übersetzerin:   Iryna Tsyumrak — Wörter: 1563

Iryna Tsyumrak stammt aus der westukrainischen Stadt Lwiw/Lemberg. Dort hat sie ihren Master in Angewandter Linguistik erlangt, zur Zeit studiert sie Konferenzdolmetschen an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz/Germersheim

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