Zentralbank kommt IWF-Forderung zur Festlegung des offiziellen Hrywnjakurses nach
Die Zentralbank der Ukraine hat festgelegt, dass der offizielle Kurs der Hrywnja nur 2% vom mittleren gewichteten Interbankenkurs abweichen darf.
Wie es im Zentralbankbeschluss Nr. 264 vom 30. April 2009 heißt, wird der offizielle Kurs der Hrywnja zum US-Dollar nach dem Kurs am Interbankenwährungsmarkt der Ukraine vom Vortag mit einer möglichen Abweichung von ±2% berechnet.
Damit wird die bisher geltende Anordnung zur Festlegung des offiziellen Kurses der Hrywnja abgeändert.
Im Dokument wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Norm gemäß dem Memorandum zur ökonomischen und finanziellen Politik im Rahmen des “stand-by” Abkommens zwischen der Ukraine und dem Internationalen Währungsfonds eingeführt wird.
Die Zentralbank gibt weder die Nummer noch das Datum der Registrierung der Anordnung beim Justizministerium bekannt. Das Dokument tritt ab dem Moment der Veröffentlichung – also heute – in Kraft.