Russische Agenten, die HIMARS und Energieanlagen ausspionierten, wurden ins Gefängnis gesteckt
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ukrajinska Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Das Gericht schickte vier russische Spione ins Gefängnis, die Daten über HIMARS und Energieanlagen in der Region Donezk gesammelt hatten.
Quelle: Sicherheitsdienst der Ukraine in Telegram
Details: Nach Angaben des Sicherheitsdienstes der Ukraine interessierten sich die Agenten in erster Linie für die Standorte und Bewegungen der ukrainischen Truppen in den Richtungen Bachmut und Kramatorsk.
Darüber hinaus informierten die Kriminellen Russland über den technischen Zustand von Stromerzeugungsanlagen, auf die russische Angreifer Raketenangriffe verübten.
Die Kriminellen wurden während der SBU-Sonderoperation in der Region Donezk in den vergangenen Monaten festgenommen.
Unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit bei den Ermittlungen verurteilte das Gericht sie zu Haftstrafen von 6 bis 8 Jahren.
Unter den Verurteilten befindet sich ein feindlicher Informant, der versucht hat, die Kampfpositionen der HIMARS-Raketenartilleriesysteme zu verraten.
VIDEO DES TAGES Ein weiterer Täter ist ein ehemaliger Elektriker aus Dobropillia, der den russischen Invasoren Informationen über die Wiederherstellung der Stromversorgung in dem Gebiet übermittelt hat. Sie hielt die Kommunikation mit dem Angreifer durch ihren Bekannten aus dem vorübergehend besetzten Gebiet der Region aufrecht.
Die erhaltenen Informationen waren für die Angreifer notwendig, um den wiederholten Beschuss kritischer Infrastrukturen vorzubereiten.
Das Gericht befand die Angreifer für schuldig unter:
- Teil 2 von Art. 114-2 (unbefugte Verbreitung von Informationen über die Richtung, die Bewegung von Waffen, Rüstungsgütern und Munition in die Ukraine, die Bewegung, die Bewegung oder den Einsatz der Streitkräfte der Ukraine oder anderer militärischer Formationen, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Ukraine gebildet wurden, begangen unter Kriegsrecht);
- Teil 1 von Art. 258-3 (Beteiligung an einer terroristischen Gruppe oder terroristischen Organisation) des Strafgesetzbuches der Ukraine.
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