Bis zu 11 Jahre Gefängnis: Der Zoll warnt vor der Strafbarkeit des Schmuggels


Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Am 1. Juli 2024 tritt Artikel 201-3 des Strafgesetzbuches der Ukraine in Kraft, der die Strafbarkeit des Schmuggels von Waren festschreibt.

Am 1. Juli 2024 tritt Artikel 201-3 des Strafgesetzbuches der Ukraine in Kraft, der die strafrechtliche Verantwortung für den Schmuggel von Waren festlegt.

Dies teilte der Pressedienst des staatlichen Zolldienstes der Ukraine mit.

Der Pressedienst erinnert daran, dass ab dem 1. Juli die Verbringung von Waren (mit Ausnahme von verbrauchssteuerpflichtigen Waren und Elektrizität) über die Zollgrenze der Ukraine außerhalb der Zollkontrolle oder vor der Zollkontrolle verborgen in erheblichem Umfang mit einer Geldstrafe von zehntausend bis fünfundzwanzigtausend steuerfreien Mindesteinkommen geahndet wird.

Der Schmuggel von Waren, der von einer Gruppe von Personen oder von einer Person, die ihre offizielle Position ausnutzt, oder in großem Umfang oder von einer organisierten Gruppe begangen wird, wird mit einer höheren Strafe geahndet – von hohen Geldstrafen bis zu 11 Jahren Gefängnis.

Wirtschaftliche Wahrheit

Übersetzer:   DeepL  — Wörter: 187

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