Die „Putin-Doktrin” – das Ende europäischer Sicherheit


Inhaltsverzeichnis

I. Der Sieg des „Euro-Majdan“ – Putins geopolitische Niederlage

  1. „Putins Traum“: Die „Eurasische Union“
  2. „Putins Rache“: Der propagandistische Strafexpedition gegen die Ukraine

II. Die „Putin-Doktrin”

  1. Schutzmacht der „russischen Welt“: ein „völkischer“ Anspruch
  2. „Sammlung russischer Länder“ – die Verwandlung eines geopolitisches Projektes in eine imperiale Strategie
  3. Die Ost- und Südukraine – in Erwartung einer russischen Invasion

III. Die Krim – ein neuer „eingefrorener Konflikt“

  1. Das irredentistische Referendum – ein „München II“
  2. Selbstbestimmung vs. territoriale Integrität – das völkerrechtliche Dilemma

IV. Putins strategisches Ziel: „Re-Union“ der Ukraine mit Russland

  1. Die Krim – ein „Nebenkriegsschauplatz“
  2. Konfliktpartei Russland
  3. „Föderalisierung“ der Ukraine: Camouflierter Separatismus
  4. Der „ukrainische Faschismus“ – ein russischer Popanz

V. Mitschuld der Europäischen Union

VI. Überwindung der neuen europäischen Teilung: Eine vertragliche pan-europäische Suprastruktur

  1. „Reset“ – nach einer Periode der Konfrontation?
  2. Neuanfang – nach Putin?

Anmerkungen

Der Sieg des „Euro-Majdan“ – Putins geopolitische Niederlage

„Putins Traum“: Die „Eurasische Union“

Präsident Putin betrachtet die Schaffung einer „Eurasischen Union“ als sein Lebenswerk, mit dem er in die Geschichte eingehen will. Diese Imitation der Europäischen Union ist nach der – für den 1. Januar 2015 geplanten – Umwandlung der trilateralen „Zollunion“ (russ. Tamožennyj sojuz), bislang bestehend aus Russland, Belarus und Kasachstan, in die „Eurasische Wirtschaftsunion“ (russ. Evrazijskij ėkonomičeskij sojuz) keine Vision mehr, sondern ein realer Plan. Doch ohne die Integration der Ukraine in dieses Projekt bliebe Putins „Eurasische Union“ ein Torso. Mit den Beitrittskandidaten Armenien, Kyrgyzstan – und Syrien (!) – erhält das Gebilde nicht das gewünschte geopolitische und geoökonomische Gewicht, das Putin seinem Pol in einer multipolaren Weltordnumg verschaffen will.

Für einen russischen Rettungskredit in Höhe von 15 Milliarden US Dollar „überredete“ Putin in mehreren Geheimtreffen den ehemaligen ukrainischen Präsidenten Janukowytsch dazu, das bereits im ersten Halbjahr 2012 paraphierte Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union nicht – wie geplant – Ende November 2013 in Vilnius zu unterzeichnen. Die in diesem Abkommen vorgesehene Schaffung eines gemeinsamen „Tiefgreifenden und Umfassenden Freihandelsraumes“ hätte die Ukraine mittelfristig in den Binnenmarkt der Europäischen Union integriert und aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Russland befreit – und somit auch dem politischen Einfluss Moskaus entzogen. Mit seinem „geopolitischen“ Sieg über die Europäische Union in Vilnius glaubte Putin, die Ukraine in den Moskauer Orbit zurückgeholt zu haben. Der Sieg des „Euro-Majdan“ am 21. Februar 2014 bedeutete für Putin eine schwere „geopolitische“ Niederlage.

Präsident Putin reagierte auf diesen Schlag mit irrationaler Aggressivität, aber auch mit zielstrebiger Entschlossenheit. Dass der ukrainische „Majdan“ seinen Statthalter vertrieben hat, auf dem seine Planung für die Integration der Ukraine in die „Eurasische Union“ ruhte, muss Putin als eine persönliche Beleidigung aufgefasst haben, für welche die Ukraine „bestraft“ werden musste: Die scheinbar blinde Rücksichtslosigkeit, mit der Putin nach dem Sieg des „Majdan“ auf der Krim vorging, lässt sich plausibel als persönliche „Rache“ deuten. Der Sieg des ukrainischen Volkes in der Konfrontation mit der „Macht“ war für Putin sicher ein Albtraum. Putin kann den Volksaufstand „Majdan“ nicht anders sehen, als von „faschistischen Gruppierungen“ organisiert und „vom Westen finanziert“ – und die Bildung der neuen Regierung nur als „ungesetzliche Machtergreifung“.

Putins Rache: Die propagandistische Strafexpedition gegen die Ukraine

Rationale Kalkulation dagegen ist die perfide Propaganda-Kampagne, mit der Putin Vorwände schuf und schafft, um die Ukraine doch noch in seine Gewalt zu bringen. Die von Putin propagierte Begründung für die militärische Unterstützung der Irredenta auf der Krim und für eine potenzielle militärische Invasion der Ukraine, nämlich die angebliche Bedrohung der ethnisch russischen bzw. der russisch-sprachigen Bevölkerung in den östlichen und südlichen Landesteilen durch „faschistische Terroristen“ aus der Westukraine ist eine „Große Lüge“ – inspiriert von Adolf Hitler und seinem Propagandaminister Joseph Goebbels.1

Adressaten der infamen Propaganda sind die russische Bevölkerung (Mobilisierung), die Bevölkerung im Osten und Süden der Ukraine (Volksverhetzung), und die Politik und die Medien „im Westen“ (Desinformation). Die Russen werden mit der Propaganda-Keule mental erschlagen, geradezu „mankurtisiert“2. Lew Gudkow, der Direktor des respektierten unabhängigen Meinungsforschungsinstituts „Levada Zentrums“ (Analitičeskij Zentr Jurija Levady), sagte, in der ganzen post-sowjetischen Periode habe er nichts gesehen, was an Intensität und Aggressivität der Propaganda in den staatlich kontrollierten Medien gleich komme. Die Demonstrationen gegen Präsident Putin in Moskau und Sankt Petersburg können nicht das Faktum verdecken, dass die große Mehrheit der russischen Bevölkerung hinter Putin steht. Mit der Eröffnung der „Krim-Front“ und dem Anschluss (russ. „anšljus“) dieses „Stücks russischer Erde“ an Russland hat Präsident Putin seine Popularität wieder auf 70 Prozent hochgedrückt.

II. Die „Putin-Doktrin”

Schutzmacht der „russischen Welt“: ein „völkischer“3 Anspruch

Der russische Präsident Putin maßt sich das Recht an, in jedem Land mit einer russischen Bevölkerungsminderheit zu deren „Schutz“ militärisch eingreifen zu dürfen. Vom Föderationsrat der Russländischen Föderation hat sich Putin faktisch einen Freibrief für die Invasion aller ehemaligen Sowjetrepubliken ausstellen lassen, da in allen „neuen unabhängigen Staaten“ russische Minderheiten leben. Bezug nehmend auf die „außerordentliche Lage“ in der Ukraine und die angebliche „Bedrohung von Bürgern der Russländischen Föderation“ ersuchte Präsident Putin den Föderationsrat, ihm den „Einsatz der Streitkräfte der Russländischen Föderation auf dem Territorium der Ukraine“ zu erlauben, „bis die soziale und politische Situation in diesem Land normalisiert ist“. Die „Bedrohung“ definiert Putin selbst, wie auch die „Normalisierung der Situation“ nach der Invasion.

Die militärische Invasion der Krim wurde bereits im Jahre 2009 „legislativ“ vorbereitet. Nach dem “Fünf-Tage-Krieg” im August 2008 novellierte die staatliche Duma der Russländischen Föderation auf Initiative des damaligen Präsidenten Dmitrij Medwedew das Verteidigungsgesetz vom 31. Mai 1996 (Zakon „Ob oborone“), um die Invasion Georgiens rückwirkend zu legalisieren.4 Die Gesetzesänderungen „erlauben“ es nun militärischen Einheiten der Russländischen Föderation, „zum Schutze“ russischer Staatsbürger, d. h., der russischen „Landsleute“ im Ausland („sootečestvennik“, Pl. sootečestvenniki za rubežom, sozusagen Putins „Volksdeutsche“), sowie von Personen anderer ethnischer Zugehörigkeit, die mit russischen Pässen ausgestattet wurden, militärische Operationen außerhalb der russischen Grenzen durchzuführen. Die Ergänzung des Punktes 2.1 des Artikels 10 des novellierten „Verteidigungsgesetzes“ lautet: „Mit dem Ziel, die Interessen der Russländischen Föderation und seiner Bürger zu schützen, den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit aufrecht zu erhalten, können Einheiten der Streitkräfte der Russländischen Föderation außerhalb der Grenzen der Russländischen Föderation entsprechend den allgemein akzeptierten Prinzipien und Normen des Völkerrechts, den internationalen Verträgen der Russländischen Föderation und den geltenden föderalen Gesetzen operativ eingesetzt werden, u. a. um folgende Aufgaben zu erfüllen“:

Präsident Putin beruft sich bezeichnenderweise nicht auf die im Völkerrecht zunehmend Akzeptanz findende „Responsibility to Protect“ Norm, die der internationalen Gemeinschaft (praktisch dem Weltsicherheitsrat) die Verantwortung für Zwangsmaßnahmen gegen einen Staat auferlegt, der „Völkermord“, „Kriegsverbrechen“, „ethnische Säuberung“ oder „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begeht. Im Falle der in ihren Rechten in keinster Weise eingeschränkten russischen Minderheit in der Ukraine beruft sich Putin auf nationales Recht der Russländischen Föderation, das zur Verschleierung seiner geostrategischen Absichten konstruiert wurde.

Der „Schutz russischer Landsleute“ im Ausland ist ein ungeheuerlicher Anspruch, in welchem das Risiko einer russischen Invasion der Ukraine und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken steckt. Ein zufälliger Anlass findet sich leicht und ein geeigneter Vorwand lässt sich leicht erfinden. Eroberer organisieren den nötigen Casus Belli, wie Adolf Hitler den fingierten „Überfall“ auf den Gleiwitzer Sender durch SS-Männer in polnischen Uniformen am 1. September 1939 („Seit 5 Uhr 45 Uhr wird zurückgeschossen…“). Die Besetzung der Krim durch russisches Militär erfolgte – wie Hitlers Einmarsch in Polen, ohne Kriegserklärung.

„Sammlung russischer Länder“ – die Verwandlung eines geopolitisches Projektes in eine neoimperiale Strategie

Die „Putin-Doktrin“ gründet sich auf eine Lüge, nämlich auf die unwahre Behauptung, dass die Russen, die durch die Unabhängigkeit der ehemaligen Sowjetrepubliken in denselben zu entrechteten Minderheiten geworden seien, von den Titular-Nationen unterdrückt würden – und deshalb des Schutzes der Russländischen Föderation bedürften. Diese Lüge liefert – wie im Falle der Krim – den Vorwand für eine Politik, welche die Annexion von Gebieten zum Ziele hat, in denen „Auslandsrussen“ kompakt wohnen. Am 18. März, zwei Tage nach dem Referendum auf der Krim und einen Tag nach ihrer Annexion durch Russland, hielt der russische Präsident Putin im pompösen Georgssaal (Georgievskij zal) des Moskauer Kreml eine gefühlsbetonte Rede. Russland fühle sich „beraubt“, sagte Putin; das russische Volk sei das größte „geteilte Volk“ der Welt. Was er nicht erwähnte, war der Umstand, dass Russland zuvor die Länder „geraubt“ hatte, in denen Russen heute eine Minderheit bilden.

Wladimir Putin, der Präsident eines atomar gerüsteten ökonomischen Entwicklungslandes, entpuppt sich in seiner dritten Amtszeit als gefährlicher Hazardeur, der unkalkulierte Risiken eingeht. Bedrohlicher noch als Putin selbst aber ist die patriotische Hysterie, die er entfacht. Der russische Patriotismus, die Sehnsucht nach alter Größe – „die Geister, die er rief“, verwandeln den geopolitischen Strategen Putin statt in einen „Eurasischen Integrator“ in einen neuzeitlichen „Sammler russischer Länder“ (russ. sobiratel’ zemel’ russkich; sobiratel’ zemli rysskoj), als der er nun in den Wahlkampf um eine vierte Amtszeit antreten wird. Putin ist bis zu einem gewissen Grad Opfer seiner eigenen Propaganda geworden: Das russische Volk erlaubt ihm nicht mehr die Rückkehr zu rationaler Geopolitik.

Die Ost- und Südukraine – in Erwartung einer russischen Invasion

Das ukrainische Montanrevier „Donbass“ im Osten der Ukraine ist für Russland wirtschaftlich wohl weniger attraktiv als es scheint: Das industrielle Erbe der Sowjetunion ist technologisch total veraltet. Reizvoller ist die Südukraine, deren Einnahme Russland den gesamten Nordrand des Schwarzen Meeres einbrächte, einen militärischen Sperrgürtel von Georgien bis Rumänien.. Ihre Annexion würde die Restukraine in ein Binnenland verwandeln – und die Halbinsel Krim den Charakter einer „Exklave“ verlieren, und somit auch geographisch mit Russland „vereint“ sein.

In der Hauptstadt Kiew und in der Mitte des Landes fänden einmarschierende russische Soldaten keine Unterstützung in der Bevölkerung; in der Westukraine würde sich wahrscheinlich eine neue „UPA“ (Ukraïns’ka povstans’ka armija) formieren, eine „Ukrainische Aufständische Armee“, die einen Partisanenkampf gegen eine russische Okkupation entfesseln würde. Im Osten und Süden der Ukraine fänden sich wohl genügend Separatisten, die der russischen Invasionsarmee den Schein einer „Schutztruppe“ verleihen könnten. Zwar ist nicht der „Einmarsch“ regulärer russischer Truppen zu erwarten, wohl aber die weitere Einschleusung von Agenten mit „Sonderaufträgen“ („Specnaz“) – „Diversion“5, Subversion, Provokation – mit dem Ziel, die Ukraine zu destabilisieren: Eine klassische sowjetische Geheimdienst-Operation.

III. Die Krim – ein neuer „eingefrorener Konflikt“

Das irredentistische Referendum – ein „München II“

Ungeachtet aller internationalen Proteste wurde am 16. März 2014 ein – nach ukrainischem Recht verfassungswidriges und sämtliche internationalen Standards missachtendes – Referendum über den Anschluss der Krim an Russland abgehalten. Doch auch wenn die „Wahl“ nicht frei war – russisches Militär „sicherte“ den „Wahlgang“ – und das offizielle Ergebnis nicht glaubhaft ist, so ist doch wahrscheinlich, dass eine Mehrheit der russischen Bevölkerung (sie macht rund 60 Prozent der Gesamtbevölkerung der Halbinsel aus) für den Beitritt der Krim zur Russländischen Föderation stimmte.

Die Annexion der Krim war eine perfekt inszenierte „Spezialoperation“ klassischen sowjetischen Stils. Russland hat zum zweiten Mal (in einem halben Jahrzehnt) in einen Sezessionskonflikt militärisch eingegriffen (2008 in Süd-Ossetien) bzw. einen solchen instigiert und instrumentalisiert. Die vorausgehende und begleitende Propaganda ist die gleiche wie die des nationalsozialistischen Deutschland in der Sudeten-Krise im Jahre 1938: Schutz der bedrohten Landsleute (russ. sootečestvenniki za rubežom, in Analogie zu den „Volksdeutschen“), mit der Sezession bzw. Annexion gerechtfertigt wird.

Am Tage nach dem Referendum, am 17. März, erklärte der Oberste Rat (Verchovnyj Sovet) der „Autonomen Republik Krim“ mit 85 (von 100 Stimmen) die Krim zu einem unabhängigen, souveränen Staat unter dem Namen „Republik Krim“, in welcher der Stadt Sewastopol ein besonderer Status zugewiesen wird. Im Anschluss daran ersuchte der Oberste Rat Russland, „die Republik Krim als neues Subjekt mit dem Status einer Republik in die Russländische Föderation“ aufzunehmen. Präsident Putin unterzeichnete umgehend noch an demselben Tag (am 17. März) einen Ukas “Über die Anerkennung der Republik Krim”. Am 20. März ratifizierte die Staatliche Duma, am 21. März der Föderationsrat den Vertrag über die Aufnahme der „Republik Krim“ (und separat der Stadt Sewastopol) in die Russländische Föderation, den Präsident Putin mit dem selbst ernannten „Vorsitzenden des Ministerrates“ Sergej Aksjonow (alias „Goblin“) und dem de facto Bürgermeister Aleksej Tschalyj am 17. März unterzeichnet hatte.

Selbstbestimmung vs. territoriale Integrität – ein völkerrechtliches Dilemma

Auf der Krim stehen zwei Prinzipien des Völkerrechts, das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker und das Prinzip der territorialen Integrität der Staaten, miteinander in einem unlösbaren Konflikt. Da einerseits die „internationale Gemeinschaft“ die Unabhängigkeitserklärung und die Eingliederung der Krim in die Russländische Föderation nicht anerkennt,6 und andererseits die Krim de facto ein Teil Russlands geworden ist, wird sich als Scheinlösung die „Einfrierung“ dieses Konflikts einstellen – wie im Falle Transnistrien, Nagorno Karabach u. a. Die Krim wird – fast 25 Jahre nach Auflösung der Sowjetunion – auf deren ehemaligem Territorium zu einem neuen „eingefrorenen Konflikt“.

In seiner Rede vom 18. März hob Präsident Putin die historische – und emotionale – Bedeutung hervor, welche die Krim für Russen hat. Die Krim sei ein „untrennbarer Teil“ des „historischen Russlands“ und ihre „Wiedervereinigung“ mit Russland verglich er mit der deutschen Wiedervereinigung. Die Eingliederung der Krim in die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik durch den damaligen Generalsekretär der KPdSU, Nikita Chruschtow (Chruščёv) im Jahre 1954 sei „mit Verstößen sogar gegen die Normen der damaligen Verfassung“ geschehen.

Die Unabhängigkeitserklärung der Krim sei rechtens und nicht – wie von westlicher Seite behauptet werde – völkerrechtswidrig, argumentierte Putin unter Bezugnahme auf den „vom Westen selbst geschaffenen Präzedenzfall Kosovo“. Die Trennung des Kosovo von Serbien sei legitim (im Jahre 2008 befand Russland genau das Gegenteil) – so wie die Trennung der Krim von der Ukraine. Einer Erlaubnis der Zentralregierung bedürfe es nicht, wie der Internationale Gerichtshof mit seinem Urteil vom 22. Juni 2010 bestätigt habe.7 In seinem – rechtlich nicht bindenden – Gutachten (Advisory Opinion) vom 22. Juni 2014 kam der Internationale Gerichtshof (IGH) in der Tat zu dem Schluss, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht gegen das Völkerrecht verstoße: „Der Internationale Gerichtshof ist der Auffassung, dass das allgemeine Völkerrecht kein anwendbares Verbot einseitiger Unabhängigkeitserklärungen enthält,“ zitierte Putin das Gutachten. Des Weiteren zitierte Putin ein schriftliches Memorandum, das von den USA am 22. April 2009 bei einer Anhörung zum Fall Kosovo vorgebracht worden war. Darin heißt es, dass das Prinzip der territorialen Integrität nicht die Möglichkeit ausschließe, dass neue Staaten innerhalb der Grenzen von bestehenden Staaten entstehen. Ferner können Unabhängigkeitserklärungen – und dies sei häufig der Fall gewesen – die internen Gesetze eines Staates verletzen, was nicht bedeute, dass sie gegen internationales Recht verstießen.

Von Seiten der USA und Europa werde argumentiert, sagte Putin in seiner Rede, der Kosovo sei ein Sonderfall, der darin bestehe, dass es dort im Verlauf des Konflikts zu vielen Todesopfern gekommen sei. In der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs sei davon aber nicht die Rede, argumentierte Putin. Was er nicht erwähnte, ist die Tatsache, dass „der Kosovo“ ein klassischer Fall von – blutiger – ethnischer Säuberung war, während in der Autonomen Republik Krim keinem Russen ein Haar gekrümmt wurde. Die militärische Intervention des Westens, die Bombardierung Serbiens erfolgte ohne Billigung des Weltsicherheitsrates, weil Russland aus Solidarität mit dem „slawischen Brudervolk“ gleichen Glaubens – Serbien – eine Resolution des Weltsicherheitsrates über eine militärische Intervention der internationalen Gemeinschaft zum Schutze der albanischen Bevölkerung unter Verweis auf das Gebot der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten Serbiens verhinderte. Die westliche Intervention verstieß – wie die Besetzung der Krim durch die russische Armee – formal gegen das Völkerrecht, entsprach aber dem Konzept der „Schutzverantwortung“ („Responsibility to Protect“).

Um den Fall der Krim dem Fall des Kosovo in diesem Punkt vergleichbar zu machen, griff Putin zu einer Lüge: Wenn die örtlichen „Selbstverteidigungskräfte“ der Krim nicht rechtzeitig die Lage unter ihre Kontrolle gebracht hätten, dann hätte es auch auf der Krim Todesopfer gegeben.

IV. Putins strategisches Ziel: „Re-Union“ der Ukraine mit Russland

Die Krim – ein „Nebenkriegsschauplatz“

Die Krim ist ein „Nebenkriegsschauplatz“. Sie ist nicht das eigentliche Ziel der Expansionspolitik des russischen Präsidenten Putin. Putin hat seine Absicht, die Ukraine in sein eurasische Konstrukt zu integrieren, nicht aufgegeben. Mit dem faktischen (Wieder-)Anschluss der Krim an Russland hat der russische Präsident Putin nur ein Etappen-Ziel erreicht: Er wird nicht ruhen, bis die ganze Ukraine mit Russland „re-uniert“ ist.

Russland sei vom Westen hintergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt worden, klagte Putin in seiner Rede vom 18. März. Er verwies (in diesem Fall zu Recht) auf die Osterweiterung der NATO. Die Vereinigten setzten gegenüber Russland die „containment policy“ fort, welche sie seit 1947 gegenüber der Sowjetunion betrieben hätten. „Alles hat seine Grenzen“, sagte Putin. „Und im Falle der Ukraine haben unsere westlichen Partner die (rote) Linie überschritten“. Damit brachte Präsident Putin eindeutig zum Ausdruck, dass er die Ukraine als „zu Russland gehörig“ betrachtet – und ihre Assoziierung mit der Europäischen Union als eine Missachtung russischer Ansprüche.

Nach dem Referendum auf der Krim (16. März) enthüllte das russische Außenministerium am 17. März, worum es dem Kreml in dem Konflikt mit der Ukraine geht: „Blockfreiheit“ und „Föderalisierung“ („vneblokovaja federacija“). Das Außenministerium rief dazu auf, eine internationale Gruppe zur „Unterstützung der Ukraine“ zu bilden, die aus der Ukraine eine „blockfreie Föderation ohne Krim mit zwei Staatssprachen“ machen soll.8 Nicht verdeutlicht wird, ob mit „Blockfreiheit“ nur ein Beitritt zur NATO ausgeschlossen werden soll, sondern auch die Assoziierung mit der Europäischen Union (und eine eventuelle spätere Mitgliedschaft).

Konfliktpartei Russland

Der russische Außenminister Lawrow erklärte, Moskau sei zum Dialog mit Kiew unter der Voraussetzung bereit, dass nicht versucht werde, Russland als „Konfliktpartei“ hinzustellen, „wie dies einige unserer Partner tun“. Doch genau dies ist Russland: die eine Seite des Konflikts, in welchem Moskau permanent die Souveränität, die innere Unabhängigkeit der Ukraine angreift. Russland sei nicht schuld an den „Ereignissen“ in der Ukraine und auf der Krim; die Russländische Föderation sei in sie „irgendwie verstrickt“ worden, betonte Präsident Putin selbst auf der Sitzung des russischen Sicherheitsrates am 13. März.9 Es handele sich um eine „innerukrainische Krise“. In Wahrheit ist der Kreml der Verursacher dieser „Ereignisse“; der Konflikt „um die Ukraine“ wurde von Russland angestiftet; die angeblich „innerukrainische Krise“ ist ein einseitiger russisch-ukrainischer Konflikt, genauer: eine politische Aggression gegen die Ukraine – mit der russischen Armee in militärischer Bereitschaft.

Die Strategie des Kreml ist offensichtlich: Destabilisierung der Ukraine, um in der „Smuta“, in der Anarchie in Kiew eine willfährige Regierung installieren zu können. Was Putin will, ist „regime change“ in Kiew – ein grotesker Anspruch auf Mitbestimmung der inneren Angelegenheiten der Ukraine, analog dem Verhältnis zwischen der Sowjetunion und ihren Satellitenstaaten. Als pseudo-rechtlichen Hebel benutzt Putin die Vereinbarung zwischen der ehemaligen (parlamentarischen) Opposition und dem ehemaligem Präsidenten Janukowytsch vom 21. Februar 2014, deren Einhaltung von Moskau beständig gefordert wird.

In der Übereinkunft mit den Vorsitzenden der drei parlamentarischen Oppositionsfraktionen hatte Präsident Janukowytsch am 21. März seiner weitgehenden Entmachtung durch die Wiederinkraftsetzung der Verfassung von 2004 sowie vorgezogenen Präsidentschaftswahlen spätestens im Dezember 2014 zugestimmt – sicherlich mit dem Hintergedanken, mit diesem Zeitgewinn zu einem Gegenschlag ausholen zu können. Noch an demselben Tag verabschiedete die „Werchowna Rada“ unter der Leitung seines bisherigen Vorsitzenden, Wolodymyr Rybak von der „Partei der Regionen“, mit 371 Stimmen, also mit einer Vier-Fünftel-Mehrheit (sie beträgt 360 von 450 Stimmen) ein Gesetz, mit dem die Verfassung des Jahres 2004 (dem Jahr der Orangenen Revolution) wiedereingeführt wurde. Am folgenden Tag (am 22. März), nach der Flucht des Präsidenten Janukowytsch, vollzog das Parlament Schlag auf Schlag mit Mehrheiten von jeweils weit über drei Viertel der Stimmen legislativ den System-Wechsel.

Die Vereinbarung vom 21. Februar sieht die Bildung einer „Regierung der nationalen Einheit“ vor. Moskau fordert die Bildung einer „breiten Koalitionsregierung“, die „auch den Osten und den Süden repräsentiert“. Dabei geht es um die Beteiligung „prorussischer“ Politiker an der Regierung, mit denen der Kreml wieder Einfluss auf die ukrainische Politik gewinnen will. Ganz abgesehen davon, dass die Bildung der ukrainischen Regierung Russland nichts angeht, ist der Vorwurf der Illegitimität als Begründung für die Verweigerung der Anerkennung der neuen Regierung in der Sache falsch. Das Parlament der Ukraine ist in seiner personellen Zusammensetzung seit seiner Wahl im Oktober 2012 unverändert. Die Werchowna Rada ist also ein von der „Majdan-Revolution“ unberührtes, verfassungsrechtlich legitimes Organ. Das Gesetz, mit dem der flüchtige Präsident Janukowytsch seines Amtes enthoben wurde, sowie das Gesetz, mit welchem Oleksandr Turtschynow, der Stellvertretende Vorsitzende der Partei Julija Tymoschenkos, „Batkiwschtschyna“ (ukr.: Bat’kivščyna, Vaterland), zum neuen Vorsitzenden des Parlaments – und damit laut Regelung der Verfassung zum amtierenden Interim-Präsidenten – gewählt wurde, wurde mit Vier-Fünftel-Mehrheit der Stimmen angenommen. Der bisherige Vorsitzende der Fraktion „Batkiwschtschyna“, Arsenij Jazenjuk, wurde ebenfalls mit mehr als vier Fünftel der Stimmen zum Premierminister gewählt. Die demokratische Legitimität der neuen Regierung in Kiew ist also über jeden Zweifel erhaben.

Die drei bisherigen Oppositionsfraktionen „Batkiwschtschyna“, „UDAR“ (Witalij Klitschko) und „Swoboda“ (ukr.: Svoboda, Freiheit, Oleh Tjahnybok) sind mit 87, 36 und 33 – zusammen 156 – Sitzen nach wie vor in der Minderheit. Die Fraktion der Partei des ehemaligen Präsidenten Janukowytsch, die (Regime-)“Partei der Regionen“, die bis zum Sieg des „Majdan“ über 210 Sitze verfügte, schrumpfte auf 119 Sitze. Die aus Empörung über das Massaker vom 18. und 20. Februar aus Fraktion der „Partei der Regionen“ ausgetretenen Abgeordneten bildeten zwei neue „parlamentarische Gruppen“: die „Souveräne europäische Ukraine“ (Suverenna jevropejs’ka Ukraïna) mit 36 Sitzen und die Gruppe „Wirtschaftliche Entwicklung“ (Ekonomičnyj rozvytok) mit 35 Sitzen. Der Osten und der Süden der Ukraine, wo die große Mehrheit der Wähler der „Partei der Regionen“ wohnt, sind also nach wie vor in demselben numerischen Maße durch „Deputierte des Volkes“ im Parlament vertreten, wie vor dem 21. Februar 2014, dem Tag der Flucht des Präsidenten Janukowytsch.

Moskau anerkennt den vom ukrainischen Parlament abgesetzten Wiktor Janukowytsch weiterhin als legitimen Präsidenten; und Präsident Putin benutzt den in Russland quasi in „Schutzhaft“ gehaltenen Janukowytsch als Kronzeugen zur Rechtfertigung seiner Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Ukraine. Eine Amtsenthebung des Präsidenten ist laut Artikel 108 der Verfassung möglich bei Hochverrat des oder bei einem von ihm begangenen Verbrechen. Über Hundert Tote reichten dem Parlament, um Janukowytsch seines Amtes zu entheben, wenn auch nicht streng nach dem konstitutionelle Prozedere. Eine Flucht des Präsidenten ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Die Werchowna Rada „umging“ das verfassungsrechtlich gebotene Prozedere des Artikels 111, indem sie sich auf den Artikel 112 der Verfassung berief, der lapidar besagt, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Präsidentschaft – und eine solche war durch die Flucht gegeben – die Amtsbefugnisse des Präsidenten auf den Parlamentspräsidenten übergehen.

Auch die Präsidentschaftswahlen, die auf den 25. Mai 2014 terminiert wurden, will Moskau nicht anerkennen: „…wir meinen, dass diese Wahlen nicht legitim sind, weil sie nicht dem entsprechen, was in der Vereinbarung (vom 21. Februar) bestimmt wurde“, erklärte der Andrej Kelin, der Ständige Vertreter der Russländischen Föderation bei der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europ (OSZE) in Wien. Die nun vollends von Moskau gesteuert (Rest-)“Partei der Regionen“ hat einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, in welchem der Termin für die Präsidentschaftswahlen vom 25. Mai auf den 7. Dezember verschoben werden soll – in der offensichtlichen Absicht, die Interim-Phase zu verlängern, und die Stabilisierung der politischen Situation zu verhindern.

„Föderalisierung“ der Ukraine: Camouflierter Separatismus

Im Osten und Süden der Ukraine fördert Russland bestehende separatistische Tendenzen indirekt mit der hinterlistigen Forderung nach einem Referendum über eine „Föderalisierung“ der Ukraine. Den Anspruch auf Vereinigung des Ostens und Südens der Ukraine mit Russland begründet Putin nicht nur mit der dortigen russisch-sprachigen Bevölkerung, sondern wie im Fall der Krim, auch historisch: „Nach der Revolution haben Bolschewisten […] große Gebiete des historischen russischen Südens an die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (USSR) abgetreten“, sagte Putin in seiner „Krim-Rede“ am 28. März 2014.

Nach dem Sieg des „Majdan“ in Kiew entstand in der Ost- und Süd-Ukraine – aufgehetzt von russischer Propaganda – eine dem „Majdan“ ähnliche Bewegung „pro-russischer“ Bürger (Losung: „Rossija !“), die vom „Majdan“ in der Hauptstadt gelernt haben: Sie rufen zu „Volksversammlungen“ (russ. veče) auf, besetzen Verwaltungsgebäude, bauen Barrikaden, hissen die russische Flagge etc. Unter den prorussischen Demonstranten sind viele Kommunisten, die ihre noch intakte sowjetische Mentalität mit sowjetischer Symbolik (einschließlich Bildern von Stalin) bekunden – und mit Spruchbändern wie: „UdSSR, ich sehne mich nach Dir“ („SSSR, ja po tebe skučaju“). Zeitgleich versammeln sich „proukrainische“ Bürger (Losung: „für eine geeinte Ukraine !“ (russ.: „za edinuju Ukrainu !“; „ukr.: za jedinu Ukraïnu !“). Immer wieder kommt es in den ost-ukrainischen Großstädten Donezk (ukr.: Donec’k) und Charkow (ukr.: Charkiv) zu Zusammenstößen zwischen proukrainischen und prorussischen Demonstranten. In der offiziellen Propaganda des russischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten werden die prorussischen Aktivisten, unter denen sich Hunderte aus Russland angereister „politischer Touristen“ befinden, die dafür sorgen, dass der prorussische Furor nicht erlahmt, als „friedliche Demonstranten“ bezeichnet, „die ihre Meinung über die so genannte neue Macht (in Kiew) zum Ausdruck bringen wollen“, und dabei von „bewaffneten rechtsradikalen“ Gruppen attackiert werden. Das russische Außenministerium ließ verlauten, es sei „empört über die Gesetzlosigkeit in der Ostukraine“, und beschuldigte die „rechtsextreme, paramilitärische“ Organisation „Rechter Sektor“ einer „Verschwörung“ mit der neuen Regierung in Kiew. Die Ereignisse (in Donec’k und Charkiv) zeigten, dass die Kiewer Behörden nicht fähig seien, die Lage im Land zu kontrollieren. Es erreichten Russland viele Hilferufe; Russland trage Verantwortung für das Leben der Landsleute in der Ukraine und behalte sich das Recht vor, diese Menschen zu beschützen“.

Der „ukrainische Faschismus“ – ein russischer Popanz

In allen Gesprächen mit seinen Amtskollegen in der Europäischen Union wiederholt der russische Außenminister Lawrow die wahrheitswidrige Behauptung, die „Interim-Regierung“ sei durch einen „bewaffneten Staatsstreich“ an die Macht gekommen. In Wirklichkeit kam sie durch zwei Faktoren an die Macht: Durch eine Revolution, durch einen unbewaffneten Volksaufstand (hölzerne Knüppel und Schilder als „Bewaffnung“ zu bezeichnen, ist lächerlich), nicht durch einen „Coup“ von Oppositionspolitikern – und mit Hilfe der „Partei der Regionen“, die bis dato als „Regime-Partei“ den Präsidenten Janukowytsch unterstützt hatte. Es waren die Abgeordneten der „Partei der Regionen“, die der „Revolutionsregierung“ bei den Abstimmungen über den legislativen „System-Wechsel“ zu überwältigenden „konstitutionellen“ Mehrheiten verhalfen.

Um die neue ukrainische Regierung im Westen als „faschistisch“ zu diskreditieren, wird von russischer Seite behauptet, sie werde von Faschisten gesteuert. Da ein nennenswerter Einfluss der außerparlamentarischen Rechten auf die neue Regierung – der „Rechte Sektor“ ist nicht im Parlament und nicht in der Regierung vertreten – in Wirklichkeit nicht besteht, hat sich die russische Propaganda auf die im Parlament vertretene rechte Partei „Swoboda“ (Vorsitzender Oleh Tjahnybok) als Feindbild eingeschossen. Sie wird pauschal als „ultra“-nationalistisch, faschistisch und nazistisch, als antisemitisch, russophob und fremdenfeindlich charakterisiert – ohne wirklichen Bezug zu den Inhalten dieser Bezeichnungen, wobei alle diese Benennungen im Wort „Banderovec“ (Pl. „banderovcy“, in der russischen Propagnda fälschlich: „Benderovcy“), Anhänger Stepan Banderas, als höchster Stufe politischer Verdammung zusammengefasst werden.

Die Partei „Swoboda“ stellt vier Minister in der neuen Regierung: Oleksandr Sytsch (Syč), einen der vier Stellvertretenden Vizepremierminister; den Verteidigungsminister Admiral Ihor’ Tenjuch (bis 2010 Befehlshaber der ukrainischen Marine);10 den Agrarminister Igor’ Schwajka (Švajka) und den Ökologieminister Andrij Mochnyk. Die für die „Lustration“ des staatlichen Sektors von korrupten Amtsträgern – und für die Aufklärung des Einsatzes von Scharfschützen – wichtige Funktion des Generalstaatsanwaltes (General’nyj prokuror) wurde Oleh Machnic’kyj, der bis zu seiner Ernennung der Fraktion der Partei „Swoboda“ angehörte, übertragen – in der Tat eine fragwürdige Ernennung. Dieses Amt wäre in den Händen eines parteilosen Juristen glaubwürdiger aufgehoben.

Die Partei „Swoboda“ ist ohne Zweifel eine nationalistische, zum Teil sogar eine ethno-nationalistische Partei. Da diese Charakterisierung propagandistisch nicht genügt, wird ihr Nationalismus als „radikal“, „extremistisch“ oder als „ultra“ qualifiziert. Ignoriert wird dabei, dass „Nationalismus“ in einer jungen Nation mit ungefestigter nationaler Identität ein ganz anderer ist als der anachronistische Nationalismus in den „alten“ Nationen Europas. Der ukrainische Nationalismus war eine „Befreiungsbewegung“ – in einem gewissen Sinne analog dem deutschen Nationalismus im „Vormärz“ (1848). Dass er nicht demokratisch war wie dieser, liegt an seiner Geburtszeit: In der Zwischenkriegszeit waren undemokratische, faschistoide Ideologien in ganz Europa attraktiv. Für einen militanten Antibolschewismus war demokratischer Liberalismus keine adäquate Ideologie.

Heute ist die Partei „Swoboda“ wohl keine vorbildlich demokratische, aber sicher keine „faschistische“ oder gar „nazistische“ Partei.11 Dafür, dass in der Vorgängerpartei („Sozial-Nationale Partei der Ukraine“, ukr.: „Social-nacional’na partija Ukraïny”) Tendenzen existierten, die diesen verräterischen Namen reflektierten, gibt es Belege; doch wurden diese mit der Umbenennung nicht camoufliert, sondern in der nachfolgenden politischen Reifezeit – weitgehend – eliminiert. Die angebliche „Russophobie“ der Svoboda ist keine „Russenfeindlichkeit“ in dem Sinne einer allgemeinen Ablehnung des russischen Volkes oder der russischen Kultur; sie bedeutet Ablehnung imperialer Politik Moskaus gegenüber der Ukraine bzw. gegenüber Ukrainern, gleichgültig, ob zarischer, sowjetischer – oder neuerdings Putinscher – Provenienz. Russische Besucher des Majdan, auf dem Mitglieder der Partei „Svoboda“ ein Ordnungsfaktor waren, wurden von der Menge mit der Losung begrüßt: „Erhebe Dich – Russland !“ („Rossija, vstavaj !“). Und auf dem eisernen Gerüst des „Weihnachtsbaums“ – dem Wahrzeichen des „Euro-Majdan“ – hängt ein Spruchband: „Wir lieben die Russen, (aber) verachten Putin“ („Ljubim russkich, preziraem Putina“). Weder von der Tribüne auf dem Majdan noch aus den Reihen der Partei „Swoboda“ waren anti-semitischen Töne zu hören. In einem Interview mit der Deutschen Welle (DW-TV) bezeichnete der Vorsitzende der „Vereinigung jüdischer Organisationen und Gemeinden“ (VAAD) in der Ukraine, Josef Zissels, den Vorwurf, die Majdan-Bewegung sei faschistisch – und damit implizit antisemitisch – dominiert, als russische Propaganda. Viele Mitglieder der jüdischen Gemeinden hätten die „Majdan“-Bewegung unterstützt. Bezüglich der angeblichen Xenophobie der Partei „Swoboda“ sagte der polnische Präsident Bronisław Komorowski in einer Live-Sendung des Polskie Radio, dass die rechten Parteien in der Ukraine, namentlich die Partei „Swoboda“, keine xenophobe oder anti-polnische Politik betrieben. Von dem ukrainischen Nationalismus gehe keine besondere Gefahr aus. Fakt ist, dass die Partei „Swoboda“ zusammen mit den beiden anderen (damaligen) Oppositionsparteien, Batkiwschtschyna und UDAR auf dem Majdan „für eine europäische Ukraine“ („za jevropejs’ku Ukraïnu !“) stand.

V. Die Mitschuld der Europäischen Union am „Ukraine-Konflikt“

Die Hauptschuld am „Ukraine-Konflikt“ – und an der neuen Teilung Europas – trägt der russische Präsident Putin persönlich; aber die Europäische Union ist zu einem großen Teil mitschuldig.

Nach dem russisch-georgischen Fünf-Tage-Krieg im August 2008 entschloss sich die Europäische Union, die bis dato die Ukraine für immer in ihrer „Nachbarschaft“ angesiedelt hatte, das „Vakuum“ zwischen sich und Russland zu füllen12 – allerdings nur halbherzig: Unter dem Leitsatz „politische Assozierung und ökonomische Integration“ wurde ein Assoziierungsabkommen – ohne Beitrittsperspektive – ausgehandelt, dessen Kern die Schaffung eines gemeinsamen „Tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsraumes“ (DCFTA) ist. Die Europäische Union spielte Geopolitik und ahnte nicht, dass die mittelfristige Integration der Ukraine in den Binnenmarkt der Europäischen Union für Russland kein „Spiel“ ist – ganz abgesehen davon, dass die „europäische Integration“ für Russland auch mit der Gefahr verbunden ist, dass die NATO – sprich die USA – auf dem Umweg über die EU die russische Schwarzmeerflotte in Sewastopol „umzingelt“. In den Verhandlungen über das Abkommen zog Brüssel eine russische Reaktion überhaupt nicht in Betracht; dabei blockierte die geplante „historische“ Weichenstellung für die zukünftige „europäische Entwicklung“ der Ukraine das „historische Projekt“ des russischen Präsidenten Putin: die „Re-Union“ der Ukraine mit Russland in einer „Eurasischen Union“. Der Konflikt zwischen der Europäischen Union und Russland war vorhersehbar. Dem nicht vorgebeugt zu haben, ist ein Teil der Schuld der Europäischen Union.

Zu erklären ist dies mit der strategischen Myopie der „Europa-Politiker“ in Brüssel – und in Berlin. Die Politiker der Europäischen Union bestreiten geopolitische Intentionen. Doch die Schutzbehauptung, die Europäische Union strebe nicht nach einer „Einflusszone“ in ihrer östlichen Nachbarschaft, ist schlicht naiv. Auch wenn sie dies nicht gelten lassen will, so kann nicht in Abrede gestellt werden, dass sich die Europäische Union mit der „Östlichen Partnerschaft“ (die Ukraine inklusive) de facto eine „Einflussphäre“ geschaffen hat. „Keine schönen Worte können daran etwas ändern“, bemerkte Lawrow – in diesem Fall zu Recht.

Der andere Teil der Schuld der Europäischen Union ist diesem Versäumnis zeitlich vorgelagert. Die Europäische Union hat alle „pan-europäischen“ Initiativen des Kreml unbeachtet gelassen. Die Moskauer Initiativen bezüglich der Gestaltung der „gemeinsamen, unteilbaren Sicherheit“ wurden unter dem Einfluss Washingtons von europäischen „Transatlantikern“ blockiert – namentlich der Vorschlag einer „pan-europäischen Sicherheitsarchitektur“, der angebotene „Europäische Sicherheitsvertrag, der Korfu-Prozess der OSZE und insbesondere das zwischen dem russischen Präsidenten Medwedew und der deutschen Kanzlerin Merkel im Juni 2010 entworfene „Meseberg Memorandum“, wonach ein gemeinsames EU – Russisches Politisches und Sicherheitskomitee (ERPSC, EU-Russia Committee on Security and Foreign Policy) auf Ministerebene gebildet werden sollte – unter der Leitung der Hohen Repräsentantin der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, und dem russischen Außenminister Lawrow.

Allerdings lässt ein Dokument aus dem Jahre 1999 – Wladimir Putin war damals Premierminister – erkennen, dass der zukünftige Präsident Putin schon damals beabsichtigte, Russland auf einen „eurasischen“ Sonderweg zu führen: „Strategie für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Russländischen Föderation und der Europäischen Union …“.13 Ob dieses Dokument in Brüssel (und Berlin) inhaltlich zur Kenntnis genommen wurde, ist nicht bekannt; eine nachlesbare Reaktion gab es nicht.

Auch im Bereich der Wirtschaft ließ die Europäische Union die Initiative des russischen Präsidenten Putin für einen Freihandelsraum „von Lissabon bis Wladiwostok“ im Sande verlaufen. Es erfolgte keine Konkretisierung der von deutscher Seite konzipierten EU – russischen „Modernisierungspartnerschaft“ auf der Ebene der Europäischen Union; und Deutschland selbst hat dieses Partnerschaftskonzept nicht als Regierungspolitik weiterverfolgt, sondern der privaten Initiative einzelner deutscher Firmen überlassen.

Die Reaktion des brüskierten russischen Präsidenten Putin auf diese Zurückweisung ist „verständlich“: Die demonstrative Abkehr von „Europa“, d. h., von der Europäischen Union, und die Initiierung eines eurasischen Projektes mit dem Endziel einer „Eurasischen Union“.

VI. Überwindung der neuen europäischen Teilung: Eine vertragliche pan-europäische Suprastruktur

„Reset“ – nach einer Periode der Konfrontation?

Wie lange die Phase der neuen Ost-West-Konfrontation dauern wird, ist nicht vorhersehbar. Doch dann, wenn sich die Europäische Union an den „eingefrorenen Konflikt“ um die Krim „gewöhnt“ haben wird, und vorausgesetzt, dass Präsident Putin auf der Krim haltmacht und nicht in die Ukraine „einmarschiert“ oder weitere Teile der Ukraine der Russländischen Föderation „anschließt“, wird auch nach diesem neuen Kalten Krieg Tauwetter einsetzen – wenn auch sicherlich nicht so schnell wie nach dem russisch-georgischen Krieg im August 2008. Allerdings scheint sich Putin allem Anschein nach nicht mit der Krim zu begnügen.

Die Überwindung der neuen europäischen Teilung sollte – unter den genannten Voraussetzungen – Ziel einer neuen Osteuropa-Politik sein. Anhaltende Isolierung macht Russland zu einem hohen Sicherheitsrisiko für ganz Europa. Der – einseitige – Konflikt Russlands mit der Ukraine ist der Anlass, aus dem heraus neu über eine pan-europäische Wirtschafts- und Sicherheitsgemeinschaft – und deren Einbettung in eine „Architektur“, welche die ganze nördliche Hemisphäre umfasst – nachgedacht werden sollte. Sobald ein Mindestmaß an „Normalität“ eingetreten ist, sollte die Europäische Union mit der Russländischen Föderation „pan-europäische“ Supra-Strukturen aushandeln.

Für die wirtschaftlichen Beziehungen sollte das von Präsident Putin vorgeschlagene Freihandelsabkommen „von Lissabon bis Wladiwostok“ (über Astana unter Einbeziehung der „Eurasischen Wirtschaftsunion / EWU) angestrebt werden. Das gegenwärtig zwischen der EU und den USA verhandelte Trans-Atlantic Free Trade Agreement (TAFTA) birgt für Russland (nach seiner politischen Isolierung aufgrund des Ukraine-Konflikts) das Risiko der totalen ökonomischen Marginalisierung, insbesondere dann, wenn die USA zu einem Exporteur unkonventionellen Erdgases werden. Die Europäische Union könnte als „Wahrer“ legitimer russischer Interessen vis-à-vis dieser „ökonomischen NATO“ fungieren und Russlands längerfristige Einbeziehung betreiben, d. h., die Schaffung eines Freihandelsraumes „von San Francisco über Lissabon bis Wladiwostok“.

Die Bildung eines gemeinsamen Freihandelsgebietes EU – EWU würde zwar den geo-ökonomischen Konflikt mildern, aber nicht den geo-politischen Konflikt zwischen der Europäischen Union und Russland lösen, d. h. das Problem, dass Präsident Putin fest entschlossen ist, seine „Eurasische Union“ auch politisch zu einem Global Player zu machen. Da er für dieses Ziel die Ukraine braucht, ist die Ukraine nicht „sicher“, solange Putin Präsident der Russländischen Föderation ist. Dessen ungeachtet sollte für die gemeinsame Sicherheit die Schaffung einer Sicherheitsgemeinschaft der Nördlichen Hemisphäre „von Vancouver bis Wladiwostok angestrebt werden, das die NATO und die Organisation des Kollektiven Sicherheitsvertrages umfasst (OKSV) – eine Art „Northern Hemisphere Security Pact“.

Neuanfang – nach Putin?

Wie die Ukraine als Teil eines gemeinsamen „Tiefgreifenden und Umfassenden Freihandelsraumes“ (DCFTA) mit der EU oder gar (auf längere Sicht) als Mitglied der Europäischen Union in pan-europäische (d. h., die Russländische Föderation einschließende) Strukturen eingefügt werden kann, ist eine Frage, deren Lösung wohl erst in der Ära „nach Putin“ möglich ist. Es ist unwahrscheinlich, dass Präsident Putin seinen eingeschlagenen Kurs ändern wird – oder noch ändern könnte, selbst wenn er wollte. Doch Putin ist nicht Russland – und Putins Kurs nicht irreversibel – auch wenn er gegenwärtig einen großen Teil des Volkes und der „Elite“ hinter sich hat. Und es gibt ein Russland nach Putin, das nach Europa „zurückkehren“ will. Damit dies geschehen kann, muss sich Europa gegenüber diesem Russland, dem „anderen Europa“, öffnen, und sich von seiner einseitigen transatlantischen Orientierung lösen. Dann kann Michail Gorbatschows Vision von „unserem gemeinsamem Haus Europa“ Realität werden.

Anmerkungen

1 Hier passt die häufig zitierte Erkenntnis des Meisters der Lüge, Joseph Goebbels: „Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glauben.“ Adolf Hitler: „Man ging dabei von dem sehr richtigen Grundsatze aus, dass in der Größe der Lüge immer ein gewisser Faktor des Geglaubtwerdens liegt, da die breite Masse […] bei der primitiven Einfalt ihres Gemütes einer großen Lüge leichter zum Opfer fällt als einer kleinen […] sie wird an die Möglichkeit einer so ungeheuren Frechheit der infamsten Verdrehung auch bei anderen nicht glauben können […] daher denn auch von der frechsten Lüge immer noch etwas übrig und hängen bleiben wird…“. Adolf Hitler: Mein Kampf, 10. Kapitel, Ursachen des Zusammenbruchs, S. 252. Zentralverlag der NSDAP., Frz. Eher Nachf., G.m.b.H., 851. – 855. Auflage, München 1943; http://deutschesreichforever.files.wordpress.com/2013/03/hitler-adolf-mein-kampf-band-1-und-2-855-auflage-1943-818-s-text-buch.pdf

2 „Mankurt“, ein Begriff aus Tschingis Aitmatows Roman: Ein Tag länger als das Leben ( „I dol’še veka dlitsja den’“).

3 „Ultra-nationalistisch“; Im deutschen Text steht das Wort „völkisch“, ursprünglich ein neutrales Adjektiv mit der Bedeutung „auf das Volk bezogen“. In der Zeit des Nationalsozialismus, in der „das Volk“ zu einem „kumir“ (Götze) gemacht wurde, bekam das Wort eine „nazistische“ Konnotation.

4 Federal’nyj zakon ot 09.11.2009 N 252-FZ “O vnesenii izmenenij v Federal’nyj zakon «Ob oborone»”, von der Gosudarstvennaja Duma am 23.10.2009 verabschiedet und vom Föderationsrat am 30.10.2009 gebilligt, unterzeichnet vom damaligen Präsidenten der Russländischen Föderation, Dmitrij Medvedev am 9. November 2009; http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_93467/.

5 Lat.-russ., politisch-militärischer Terminus aus dem sowjetischen Vokabular.

6 In ihrer Resolution vom 27. März 2014 unterstützte die Vollversammlung der Vereinten Nationen die territoriale Integrität der Ukraine. Hundert Mitgliedsländer stimmten für diesen Entschluss; elf zusammen mit Russland dagegen; 58 Länder enthielten sich ihrer Stimme, darunter China.

7 International Court of Justice, Summary 2010/2, 22 July 2010, Accordance with international law of the unilateral declaration of independence in respect of Kosovo, Advisory opinion, ICGJ 423 (ICJ 2010);
http://www.icj-cij.org/docket/files/141/16010.pdf

8 Pressedienst des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten: Zajavlenie MID Rossii o Gruppe podderžki dlja Ukrainy, 570-17-03-2014; http://www.mid.ru/brp_4.nsf/0/49766426492B6E9644257C9E0036B79A.

9 „my okazalis’ tak ili inače vovlečёnnymi v ėti sobytija“, Pressedienst des Kreml, 13.03.2014; http://www.kremlin.ru/news/20523

10 Tenjuch trat nach 14 Tagen im Amt aufgrund heftiger Kritik wegen seiner Passivität während der russischen Besetzung der Krim zurück.

11 Siehe die Petition von Andreas Umland: Kyiv’s Euromaidan is a Liberationist and not Extremist Mass Action of Civic Disobedience. Collective statement by experts on Ukrainian nationalism on the role of far right groups in Ukraine’s protest movement, and a warning about the Russian imperialism-serving effects of some supposedly anti-fascist media reports from Kyiv, https://www.change.org/en-GB/petitions/to-journalists-commentators-and-analysts-writing-on-the-ukrainian-protest-movement-euromaidan-kyiv-s-euromaidan-is-a-liberationist-and-not-extremist-mass-action-of-civic-disobedience.

12 Siehe Winfried Schneider-Deters: Die Ukraine – Machtvakuum zwischen Russland und der Europäischen Union, BWV, Berlin 2012.

13 Strategija razvitija otnošenij Rossijskoj Federacii s Evropejskim Sojuzom na crednesročnuju perspektivu (2000-2010), in: Diplomatičeskij Vestnik, Nr. 11, November 1999, S. 20 ff.

Autor:   Winfried Schneider-Deters  — Wörter: 6559

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