Ukraine erreichte Recht auf Schutzmaßnahmen beim Freihandel mit der EU


Die Ukraine hat sich mit der EU auf Mechanismen zur Anwendung von Schutzmaßnahmen beim beiderseitigen Handel mit für beide Märkte empfindlichen Produkten geeinigt. Das gestattet dem Land, den Binnenmarkt bei der Gründung der Freihandelszone mit der EU vor einem starken Anstieg des Imports von Autos und des Exports von Sonnenblumenkernen zu schützen.

Teilnehmer der ukrainischen Delegation erzählten Journalisten von den Einzelheiten der letzten Verhandlungen zur Schaffung der Freihandelszone mit der Europäischen Union, die am Donnerstag (Ausgabe des Kommersant-Ukraine vom 21. Oktober) abgeschlossen wurden. Der Direktor der Abteilung für internationale Wirtschaftsbeziehungen des Ministeriums für Agrarpolitik und Lebensmittel, Taras Katschka, teilte mit, dass die Menge zollfrei eingeführter europäischer Autos in die Ukraine 45.000 Einheiten im Jahr betragen wird. Dieses Niveau bezeichnete der Regierungsbeauftragte für Fragen der europäischen Integration, Walerij Pjatnizkij, als traditionelle Importmenge in der Basisperiode 2005-2007. „Wenn der Import in jedem nachfolgenden Jahr dieses Niveau nicht erreichen wird, dann werden wir tatsächlich keine Maßnahmen ergreifen. Falls es überschritten wird, dann wird noch ein weiterer Parameter angewandt – der Marktanteil“, erzählte der Staatsbedienstete der Informationsseite Euplus. Beginnend vom ersten Jahr der Funktion der Freihandelszone an wird der Anteil der Autos aus der EU 20% unseres Marktes betragen und innerhalb von sechs Jahren erhöht er sich auf 25%, konkretisierte Katschka gegenüber dem “Kommersant-Ukraine”.

Das bedeutet, dass sogar im Falle eines Anstiegs des Autoimports aus der EU, beispielsweise auf 50.000 Einheiten, Schutzmaßnahmen in Form einer Rückkehr zum Importzoll von 10% nicht angewendet werden, falls ihr Marktanteil unter 20% liegt. „Doch wenn der Anteil überschritten wird, haben wir das Recht einen Zoll in der Höhe einzuführen, der gerade gilt. Tatsache ist, dass dafür eine Prozedur von Konsultationen und Mitteilungen vorgesehen ist. Es wird keine spontane Entscheidung in der Art, dass heute irgendein Niveau erreicht ist und morgen Zölle eingeführt werden“, sagte Pjatnizkij. „Natürlich wird, wenn wir Verstöße im November feststellen, die Geltungsfrist für die Schutzmaßnahmen nicht groß sein – etwa einen Monat. Doch im nachfolgenden Jahr führen wir ebenfalls Berechnungen durch und falls wir Verstöße finden, dann werden wir erneut Schutzmaßnahmen anwenden2, erläuterte Taras Katschka dem “Kommersant-Ukraine”.

Im Rahmen der WTO muss die Ukraine den Exportzoll für Sonnenblumenkerne von 15% auf 10% reduzieren und beim Handel mit der EU findet eine noch größere Absenkung statt: im Verlauf von 15 Jahren um jeweils einen Prozentpunkt im Jahr auf Null. Doch falls der Export in die EU eine bestimmte Menge überschreitet, dann wird der Zollsatz auf das Niveau angehoben, das in Beziehung zu den WTO-Mitgliedern Anwendung findet. „Für Sonnenblumenkerne beträgt die Grenzmenge 100.000t im Jahr“, konkretisierte Katschka. Bei Eisenschrott wird der Exportzoll ebenfalls um 1% pro Jahr sinken, jedoch ohne Recht für die Ukraine zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuwenden.

Bei der Lösung von Streitigkeiten im Energiebereich werden klassische Schemen mit Schiedsrichtern angewendet. „Sie werden nicht ein halbes Jahr tagen, sondern 50 Tage. Die Entscheidung selbst sollte in kürzester Frist umgesetzt werden, wünschenswert wäre es im Verlauf von 15 Tagen“, erläuterte Katschka. Der Schiedsrichter berührt keine Fragen monetärer Kompensationen.

Den Worten von Marktteilnehmern nach ist der erreichte Kompromiss annehmbar. „Berücksichtigend, dass die Ukraine bisher auf der Einrichtung einer Übergangsperiode für die Absenkung der Zollsätze bestand, ist diese Lösung eindeutig positiv zu bewerten. Zumal in diesem Jahr unseren Berechnungen nach aus der EU in die Ukraine etwa 40-45.000 Autos eintreffen. Das entspricht dem Grenzwert“, erläuterte der Generaldirektor der Allukrainischen Assoziation der Autoimporteure, Oleg Nasarenko. „Die Position der Europäischen Union bezüglich der Abschaffung der Exportzölle durch die Ukraine war von Anfang an sehr hart, daher ist es ein Erfolg, dass es uns nicht nur gelang, eine Übergangsperiode zu erreichen, sondern auch das Recht auf die Nutzung von Schutzmaßnahmen. Und berücksichtend, dass die Produktionsmenge von Sonnenblumenkernen in der Ukraine 7-8 Mio. t beträgt, ist der Export von 100.000 t unkritisch zu sehen“, betont der Generaldirektor der Assoziation „Ukrainischer Agrarwirtschaftsklub“, Wladimir Lapa.

Jurij Pantschenko

Worauf sich die Ukraine mit den GUS-Staaten einigte

Im am Freitag auf der Seite der Ukrainskaja Prawda veröffentlichten Text des Abkommens über den Freihandel zwischen den GUS-Staaten ist die vollständige Liste der Schutzmaßnahmen enthalten, die im bilateralen Handel angewendet werden. Die Mehrzahl der GUS-Staaten behält Zölle für den Import von ukrainischem Zucker bei. Russland, Weißrussland und Kasachstan werden Zölle in Höhe von 340$ pro Tonne (die Geltungsfrist der Zölle ist unbestimmt) anwenden und Moldawien 75% des Zollwertes (bis 2015). Ebenfalls werden Zölle für den Import von Wodka aus der Ukraine (2 Euro pro Liter werden von Kasachstan bis 2015 erhoben) und Ethylalkohol (0,5 Euro pro Liter werden von Moldawien bis 2013 erhoben). Die Ukraine behält ihre Zölle für Zucker aus Russland, Weißrussland, Kasachstan und Moldawien bei (50%).

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 779

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