Berufungsgericht bestätigt die Möglichkeit der Abstimmung von zu Hause aus


Das Kiewer Berufungsgericht hat die Klage der Präsidentschaftskandidatin und Ministerpräsidentin der Ukraine, Julia Timoschenko, gegen die Zentrale Wahlkommission bezüglich der Zulassung von Abstimmungen zu Hause/Briefwahl und der Eintragung von Änderungen in die Wählerlisten zurückgewiesen.

Wie UNIAN berichtet, teilte dies heute das Mitglied der Wahlkommission Michail Ochendowskij, Journalisten mit.

“Damit hat das Kiewer Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit der entsprechenden Entscheidung der Zentralen Wahlkommission einerseits anerkannt und andererseits die absolute Grundlosigkeit der Anschuldigungen an die Adresse der Zentralen Wahlkommission, die von einer der Kandidaten in der letzten Woche verlautbart wurden”, sagte Ochendowskij.

Wie UNIAN mitteilte, hatte die Zentrale Wahlkommission am 4. Januar eine Entscheidung getroffen, gemäß der Wähler für eine Abstimmung außerhalb des Wahllokals keine Dokumente vorlegen muss die bestätigen, dass er sich nicht eigenständig bewegen kann. Für diese Entscheidung stimmten acht Mitglieder der Wahlkommission, vier sprachen sich dagegen aus und zwei enthielten sich.

Am 5. Januar hatte die Julia Timoschenko verkündet vor Gericht eine Rücknahme dieser Entscheidung zu fordern.

Quelle: UNIAN

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 163

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