Gestern wurde bekannt, dass das Kiewer Berufungsgericht die Zentrale Wahlkommission am 18. Dezember dazu verpflichtete, die Verordnung über die Form und den Text des Wahlscheinen abzuändern und eben die Nummerierung der Zeilen mit den Familiennamen Präsidentschaftskandidaten zurückzunehmen. Diese Entscheidung traf das Gericht auf die Klage der Kandidatin Ljudmila Suprun, Chefin der Staatlichen Agentur für Investitionen und Innovationen, hin.
Die Argumente von Suprun gegen die Numerierung auf den Wahlscheinen konnte der „*Kommersant-Ukraine*“ gestern nicht erfahren. Gemäß dem Präsidentschaftswahlgesetz, werden die Familiennamen auf dem Wahlschein in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Auf diese Weise erhielt Suprun den 12. Platz in der Liste und auf dem „unglücklichen“ 13. Platz würde Premierministerin Julia Timoschenko erscheinen.
Beim Block Julia Timoschenko versuchte man bereits diesen Zufall zu korrigieren. Anfang Dezember versuchte der Abgeordnete Sergej Podgornij erfolglos in das Gesetz zur Präsidentschaftswahl eine Änderung einzubringen, gemäß der nach die Präsidentschaftskandidaten ihre Plätze über eine Auslosung erhalten sollten (Ausgabe des „*Kommersant-Ukraine*“ vom 1. Dezember).
Während der gestrigen Sitzung gab es bei der Prüfung der Frage der Änderung der Form des Wahlscheines unter den Mitgliedern der Wahlkommission zu Meinungsverschiedenheiten. Die Stellvertreterin des Vorsitzenden der Wahlkommission, Shanna Ussenko-Tschornaja, schlug vor, die Entscheidung des Berufungsgerichts unverzüglich umzusetzen, dabei damit argumentierend, dass die Druckfristen für die Wahlscheine auch so nicht eingehalten werden. „Die Fristen für die Vorbereitung der Wahlscheines sind auch so bereits nicht eingehalten worden und diese Frage muss unverzüglich gelöst werden“, erklärt sie.
Jedoch teilte der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission, Wladimir Schapowal, mit, dass die Kommission derzeit diese Frage nicht prüfen kann, da sie am 19. Dezember die Entscheidung des Berufungsgerichtes beim Obersten Verwaltungsgericht angefochten hat. Den Informationen des „*Kommersant-Ukraine*“ nach, wird die Entscheidung zur Berufung der Zentralen Wahlkommission am heutigen 23. Dezember verkündet.
Ljudmila Dolgopolowa
Quelle: Kommersant-Ukraine
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