Gestern wurde bekannt, dass das Kiewer Berufungsgericht die Zentrale Wahlkommission am 18. Dezember dazu verpflichtete, die Verordnung über die Form und den Text des Wahlscheinen abzuändern und eben die Nummerierung der Zeilen mit den Familiennamen Präsidentschaftskandidaten zurückzunehmen. Diese Entscheidung traf das Gericht auf die Klage der Kandidatin Ljudmila Suprun, Chefin der Staatlichen Agentur für Investitionen und Innovationen, hin.
Die Argumente von Suprun gegen die Numerierung auf den Wahlscheinen konnte der „*Kommersant-Ukraine*“ gestern nicht erfahren. Gemäß dem Präsidentschaftswahlgesetz, werden die Familiennamen auf dem Wahlschein in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Auf diese Weise erhielt Suprun den 12. Platz in der Liste und auf dem „unglücklichen“ 13. Platz würde Premierministerin Julia Timoschenko erscheinen.
Beim Block Julia Timoschenko versuchte man bereits diesen Zufall zu korrigieren. Anfang Dezember versuchte der Abgeordnete Sergej Podgornij erfolglos in das Gesetz zur Präsidentschaftswahl eine Änderung einzubringen, gemäß der nach die Präsidentschaftskandidaten ihre Plätze über eine Auslosung erhalten sollten (Ausgabe des „*Kommersant-Ukraine*“ vom 1. Dezember).
Während der gestrigen Sitzung gab es bei der Prüfung der Frage der Änderung der Form des Wahlscheines unter den Mitgliedern der Wahlkommission zu Meinungsverschiedenheiten. Die Stellvertreterin des Vorsitzenden der Wahlkommission, Shanna Ussenko-Tschornaja, schlug vor, die Entscheidung des Berufungsgerichts unverzüglich umzusetzen, dabei damit argumentierend, dass die Druckfristen für die Wahlscheine auch so nicht eingehalten werden. „Die Fristen für die Vorbereitung der Wahlscheines sind auch so bereits nicht eingehalten worden und diese Frage muss unverzüglich gelöst werden“, erklärt sie.
Jedoch teilte der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission, Wladimir Schapowal, mit, dass die Kommission derzeit diese Frage nicht prüfen kann, da sie am 19. Dezember die Entscheidung des Berufungsgerichtes beim Obersten Verwaltungsgericht angefochten hat. Den Informationen des „*Kommersant-Ukraine*“ nach, wird die Entscheidung zur Berufung der Zentralen Wahlkommission am heutigen 23. Dezember verkündet.
Ljudmila Dolgopolowa
Quelle: Kommersant-Ukraine


Forumsdiskussionen
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„Ich vermute Geldmacherei! Immerhin kostet die bescheuerte Karte über 1000 Hrivnas+ Krankenversicherung für 2000 Hrivnas und ungefähr 300 Euro Absicherung beim Ernstfall, die aber kein Arzt der Ukraine...“
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„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“
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„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“
Obm100 in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
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„Was soll der Quatsch wieder? Der Krieg noch voll im Gange, aber schon wird wieder an solchem Zeug raumgemacht. Haben die keine anderen Probleme?“
Obm100 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Mittlerweile sind wieder Blockposten bei Korczowa bzw. Krakovez. Am letzten Dienstag jedenfalls wurde ich angehalten im Wald kurz vor der Grenzkontrolle. Wahrscheinlich brauchen sie wieder Männer an deren...“