Julia Timoschenko: Nervenkrieg und Wettbewerb der Täuschungsmanöver
Im Falle Julia Timoschenko ändert sich die Situation um die Lösung ihrer Frage wortwörtlich jede Stunde. Abgesehen von der Unklarheit über die letztendliche Entscheidung kann man allerdings eines behaupten: der Prozess um die Freilassung von Julia Timoschenko und um ihre Entlassung zur medizinischen Behandlung nach Deutschland befindet sich gerade in der Endphase. Je näher die Auflösung der Frage rückt, desto mehr gibt es in der Rhetorik von beiden Seiten Täuschungen und Versuche psychologischen Druck auszuüben.
Die panische Angst Wiktor Janukowitschs vor einer, auch nur theoretischen, Möglichkeit der Rückkehr Timoschenkos in das politische Leben und die immer strengere Rhetorik der Europäer im Vorfeld des Vilnius-Gipfels haben dazu geführt, dass alle interessierten Seiten gezwungen sind zu überlegen, wie sie, im Falle eines negativen Endspiels, ihr Gesicht wahren werden.
Julia Timoschenko und ihre Anhänger weisen kategorisch jegliche Möglichkeiten ab, die aus ihnen Bittsteller machen, denen man eine Absage erteilen kann. Wiktor Janukowitsch hat Angst vor einer solchen Entwicklung, die ihn in der Zukunft zur Geisel der eigenen Entscheidung machen und zur politischen Rehabilitation von Timoschenko führen kann. Die Europäische Union versucht nun zu verhindern, dass man in einer Sackgasse landet, wo die einzige Lösung darin bestehen würde, das Urteil gegen die Ex-Regierungschefin als rechtskräftig anzuerkennen und damit auch die „selektive Justiz“ in der Ukraine gutzuheißen.
Den Quellen der Ukrainskaja Prawda zufolge wird der detaillierte Plan für Freilassung Timoschenkos von zwei Personen erarbeitet: dem Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine, Andrej Kljujew und dem Präsidentenberater Andrej Portnow. Kljujew ist für den politischen Aspekt der Frage und für die Vereinbarkeit der Position Janukowitschs mit der Europäischen Union zuständig. Andrej Portnow hingegen erarbeitet eine juristische Strategie für die Lösung des Falles, die für die Europäer akzeptabel wäre und gleichzeitig das Schicksal Timoschenkos bei jeglicher Entwicklung der Situation am wirksamsten kontrollieren lassen würde.
Anfang dieser Woche war die Frage am wichtigsten: Wer genau wird mit einer Gesetzesinitiative auftreten, die es ermöglicht, Julija Timoschenko zur medizinischen Behandlung nach Deutschland zu entlassen? Trotz des persönlichen Rufes ist es für Wiktor Janukowitsch und Julia Timoschenko prinzipiell wichtig, wessen Wort im Endeffekt das letzte sein wird.
Offenbar wollen die Fraktionen „Udar“ („Schlag“) und „Swoboda“ („Freiheit“) an einem fremden Spiel nicht teilnehmen und wegen der Zusammenarbeit mit der Präsidialadministration nicht an den Pranger gestellt werden. In der „Batkiwschtschyna“ („Vaterland“) hingegen wurde eine getrennte Entscheidung zu diesem Thema getroffen: wer ohne Sanktion der Führung versucht einen Gesetzentwurf zur Freilassung/medizinischen Behandlung Timoschenkos zu unterschreiben, ihn direkt oder indirekt zu unterstützen oder selbst einen solchen Gesetzentwurf einzubringen, wird automatisch aus der Fraktion ausgeschlossen.
So wurde der Gesetzentwurf von einem fraktionslosen Abgeordneten, Sergej Mischtschenko eingebracht. Das Dokument tauchte als eine nachbesserte Variante des Gesetzentwurfes auf, den er schon am 2. Juli 2013 eingereicht hatte. Wenn man aber diese zwei Dokumente vergleicht, sieht man, dass sie ganz unterschiedlich sind, was die eingebrachten Vorschläge angeht. Der Abgeordnete selbst widerspricht jeglicher Beteiligung der Präsidialadministration bei der Vorbereitung des Dokumentes. Allerdings bestätigten drei Quellen der Ukrainskaja Prawda, dass Mischtschenkos Gesetzentwurf in Zusammenarbeit mit Juristen der Bankowaja Straße (Sitz der Präsidialadministration) erarbeitet wurde und mit der Position der Präsidialadministration zum Thema Timoschenkos deckungsgleich ist. Wenn man diese Gesetzesinitiative analysiert, sieht die Position Janukowitschs und seiner Administration folgendermaßen aus:
Aussetzung
Egal, wie sich die Situation entwickelt, wird Wiktor Janukowitsch alle Optionen ablehnen, die es Timoschenko ermöglichen die Reststrafe aus dem Urteil im Gasverfahren nicht abzusitzen. Die einzige Lösung, auf der die Präsidialadministration besteht, ist eine „Aussetzung“ oder eine „Unterbrechung“ des Strafvollzuges ohne irgendeine, nicht einmal theoretische, Möglichkeit, vom Strafvollzug befreit zu werden.
Das Prozedere
Die endgültige Entscheidung über den Fall Julia Timoschenkos soll nicht Wiktor Janukowitsch, sondern auf Bitte Julia Timoschenkos ein Gericht mit der Unterstützung des Gefängnisdienstes fällen. Dabei ist nicht klar, ob Julia Timoschenko selbst die Bitte einreichen muss oder es reicht, wenn ihre Angehörigen oder Anwälte das veranlassen.
Garantien
Gemäß dem vorbereiteten Gesetzesprojekt kann das Gericht eine positive Entscheidung über die Unterbrechung des Strafvollzugs nur dann treffen, wenn drei Garantien vorhanden sind, berichten die Quellen. Diese Bedingungen sollen sowohl von Julia Timoschenko als auch von der einladenden Seite, in diesem Falle von Deutschland, erfüllt werden. Dabei wird die Administration darauf bestehen, dass die Garantien von deutschen Rechtspflegeorganen gegeben werden und nicht von deutschen Ärzten.
Die erste Bedingung, Julia Timoschenko betreffend : Sie darf die Klinik nicht verlassen und nutzt die Zeit der Haftunterbrechung nur für ihre medizinische Behandlung. Sofort nach der Rehabilitation muss sie in die Strafkolonie Katschanowka zurückkehren. Auf diese Weise erhofft sich Wiktor Janukowitsch, von Julia Timoschenko einen öffentlichen Verzicht auf jede politische Tätigkeit zu bekommen.
Die zweite Bedingung, die deutsche Seite betreffend: Nach der Behandlung kehrt Julia Timoschenko in die Ukraine zurück. Außerdem will man von den deutschen Rechtspflegeorganen verlangen, dass sie die von Julia Timoschenko auf sich genommenen Verpflichtungen überwachen. Damit meint man das Verbleiben auf dem Gebiet der Klinik und Verzicht auf eine politische Tätigkeit.
Die dritte Bedingung: Die Präsidialadministration sieht vor, sich in dem eingebrachten Gesetzentwurf die Möglichkeit vorzubehalten, die Behandlung zu unterbrechen, falls Julia Timoschenko die auferlegten Verpflichtungen nicht einhalten wird.
Was Sergej Mischtschenko nicht gesagt hat
Als eine ihrer Schlüsselinitiativen im Falle Timoschenkos plant die Präsidialadministration, die Möglichkeit durchzusetzen, Angeklagte in deren Abwesenheit verurteilen zu können, wie die Ukrainskaja Prawda erfahren hat. Es ist die umstrittenste von allen Forderungen Janukowitschs, weswegen die Präsidialadministration versucht, sie nicht großartig bekannt werden zu lassen. Die Quellen behaupten, dass eben diese Forderung der Präsidialadministration der Grund dafür war, warum einige fraktionslose Abgeordnete es abgelehnt haben, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Behandlung in die Werchowna Rada einzubringen.
Was ist der Sinn dieser Forderung? Das Aussetzen oder die Unterbrechung der Haftfrist wird es theoretisch Julia Timoschenko ermöglichen, auf eine Rückkehr in die Ukraine zu verzichten, deswegen versuchen die Juristen von der Bankowaja Straße die Möglichkeit in die ukrainische Gesetzgebung einzuführen, Angeklagte in ihrer Abwesenheit zur Rechenschaft zu ziehen. In den Verhandlungen mit der EU bezieht sich die Präsidialadministration auf eine ähnliche Erfahrung in Frankreich oder in der Schweiz, auf die Entscheidungen des Ministerkomitees der Europarates, sowie auf die Praxis des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Nach Informationen der Quellen, kann diese Möglichkeit als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf von Sergej Mischtschenko noch in der Abstimmungsphase eingeführt werden. Wenn das gelingt, wird sich für die Bankowaja Straße ein breites Spektrum von weiteren Schritten zur Beschränkung der politischen Tätigkeit von Julia Timoschenko eröffnen.
Das Problem besteht darin, dass Julia Timoschenko nach einem der Pläne, die vom Stab der Ex-Regierungschefin geschmiedet werden, nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Urteil in der Gassache in die Ukraine zurückkehren kann. Theoretisch kann sie dann versuchen, ihre politische Rechte wiederherzustellen.
Wenn aber die ukrainische Gesetzgebung bis dahin die Möglichkeit zur Verurteilung des Angeklagten in Abwesenheit enthalten wird, kann ein Gericht eine Entscheidung über irgendeine andere Straftat treffen. Wichtig ist, dass dies noch vor der Rückkehr der Ex-Regierungschefin in die Heimat passieren kann, z.B. mit der Erklärung, dass sie im Gerichtssaal nicht anwesend sein konnte.
Die Antwort von Julia Timoschenko
Nach den letzten bekannten Anweisungen von Julia Timoschenko sollte das Rednerpult in der Werchowna Rada blockiert werden, falls der von den Bankowaja-Juristen initiierte Gesetzunterwurf über eine medizinische Behandlung von Strafgefangenen eingebracht wird. Die ehemalige Premierministerin forderte nur eine Lösung: die persönliche Unterschrift von Wiktor Janukowitsch (unter ihre Begnadigung, A.d.R.) und die Anerkennung der Fehlerhaftigkeit des Urteils.
Allerdings wurde schon am Dienstag bekanntgegeben, dass Timoschenko auch mit einer Teilbegnadigung einverstanden sein würde, aber nur, wenn diese Entscheidung von Wiktor Janukowitsch getroffen wird. Die Situation kann sich heute ändern.
Ein Signal zur „Kompromissbereitschaft, aber unter eigenen Bedingungen“ kam von der fraktionslosen Abgeordneten, Angelika Labunskaja, die einen alternativen Gesetzentwurf über die medizinische Behandlung von Verurteilten im Ausland eingebracht hat. Wie die Ukrainskaja Prawda erfahren hat, kam die Initiative für dieses Projekt von Arsenij Jazenjuk persönlich.
Alternativplan
Die Quellen der Ukrainskaja Prawda behaupten, dass, während sich die Präsidialadministration intensiv auf eine Lösung der Timoschenko-Frage und auf eine mögliche Unterzeichnung des EU-Assoziierungsabkommens vorbereitet, erarbeitet Wiktor Janukowitsch eine Strategie für den Fall, dass der Vilnius-Gipfel mit einem Misserfolg endet.
Die Verantwortung für diesen Misserfolg soll dann Arsenij Jazenjuk tragen, der als Hauptvertreter für Timoschenkos Anliegen im Parlament gilt. In der Berichterstattung wird man das dadurch erklären, dass die Opposition die Karte Julia Timoschenko in den ukrainischen Präsidentschaftswahlen 2015 nutzen will.
Es ist unklar, inwiefern eine solche Entwicklung der Situation realistisch ist und was überwiegt: die Versuche psychologischen Drucks oder die Steigerung der Forderungen in den Verhandlungen mit der EU. Die Entscheidung soll am 26. Oktober getroffen werden. Am 24. und 25. Oktober ist Janukowitsch in Minsk bei dem Gipfeltreffen der GUS-Staaten und der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft, wo sein Treffen mit Putin angekündigt ist (das Treffen fand erst am 27. Oktober in Sotschi statt, A.d.R.).
Hochrangige Informanten aus Moskau behaupten, dass Wiktor Janukowitsch ein paar Vorschläge in Minsk gemacht werden, darunter Preissenkungen für russisches Gas und große Kredite zum Jahresende. Und wenn früher derartige Hebel für den Zwang zum Beitritt in die Zollunion benutzt wurden, so wird es jetzt der Preis für einen Verzicht Wiktor Janukowitschs auf die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU.
23. Oktober 2013 // Mustafa Najem
Quelle: Ukrainskaja Prawda
Übersetzerin: Aleksandra Ufnal