Juschtschenko bereitet vierten Erlass über vorgezogene Neuwahlen vor


Wiktor Juschtschenko unterschreibt einen neuen Ukas über die Durchführung von vorgezogenen Neuwahlen, sollte die Zentrale Wahlkommission nicht bis zum 2. August die Zeit der Vorwahlkampagne eröffnen. Darüber informierte gestern die Vertreterin des Präsidenten in der Zentralen Wahlkommission Marina Stawnitschuk, dabei anmerkend, dass der neue Erlass das Datum der Neuwahlen nicht ändern wird. Außerdem, erklären Informanten des Kommersant-Ukraine im Präsidialamt, dass im Präsidialamt zur Zeit eine Reihe von Antikrisiserlassen vorbereitet wird, welche nicht zulassen, dass die Durchführung der Wahlen gefährdet wird, sogar wenn die Zentrale Wahlkommission (ZWK) die Vorbereitung auf die Wahlen nicht gewährleisten kann.

Gestern berichtet die Vertreterin des Präsidenten in der ZWK Marina Stawnitschuk auf einer Pressekonferenz über die Probleme, welche in den nächsten Tagen im Laufe der Vorbereitung der vorgezogenen Neuwahlen auftreten könnten. Stawnitschuk erklärte, dass der Wahlprozess am 2. August beginnen muss, soweit die Wahlen für den 30. September angesetzt sind, und die Vorwahlkampagne nicht länger als 60 Tage dauern soll.

Unterdessen ist jedoch in keinem der wirkmächtigen Ukase des Staatsoberhauptes das Datum des 2. Augustes fixiert worden, daher muss in nächster Zeit ein Dokument herausgegeben werden, welches den Start der Wahlkampagne bestimmt. Marina Stawnitschuk geht davon aus, dass ein solcher Beschluss soll von der ZWK angenommen werden: “Jemand sollte nachzählen, 60 Tag vom 30. September abziehen. Ich denke, dies tut die Zentrale Wahlkommission.”, sagte sie.

Zur gleichen Zeit wird im Präsidialamt nicht ausgeschlossen, dass die ZWK mit einer Reihe von Problemen konfrontiert werden könnte, beispielsweise mit dem Fehlen der Beschlussfähigkeit. In diesem Falle erklärt der Präsident den Beginn der Vorwahlzeit, indem er einen neuen, vierten Erlass über die Durchführung vorgezogener Neuwahlen unterschreibt. “Bei einer normalen rechtlichen Situation wäre ein zusätzlicher Erlass nicht nötig. Doch soweit einzelne politische Kräfte, dabei insbesondere Mitglieder der ZWK, die Situation zum Kochen bringen möchten, so schließe ich dies (einen vierten Erlass des Präsidenten) nicht aus. Alles ist möglich.”, erklärte Stawnitschuk.

Auskunft darüber, dass Wiktor Juschtschenko möglicherweise einen neuen Ukas – in Verbindung mit der Durchführung der vorgezogenen Neuwahlen – unterzeichnet, bestätigten dem Korrespondenten des “Kommersant-Ukraine“ auch andere hochgestellte Beamte des Präsidialamtes. Dabei bestätigen alle Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine“, dass die Antikrisiserlasse, welche von den Juristen des Präsidialamtes derzeit ausgearbeitet werden, auf die Überwindung der Probleme der ZWK, im Zuge der Wahlkampagne, abzielen. “Gerade hat sich die Situation in der ZWK stabilisiert, daher denken wir, dass die ZWK selbst alle notwendigen Entscheidungen am Anfang der nächsten Woche treffen wird.”, sagte einer der Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine“. “Doch verstehen wir, dass danach Probleme auftauchen können. Und wir sind bereit diese zu überwinden.”

Wie dem “Kommersant-Ukraine“ bekannt wurde, regelt eines der vorbereiteten Projekte, dass im Falle des Aufkommens einer Krisensituation das Staatsoberhaupt die Mitglieder der ZWK auswechseln kann oder zeitweise alle Vollmachten der ZWK an sich nehmen kann. Dies Handlung wird damit begründet, dass man danach strebt die konstitutionellen Rechte der Staatsbürger nach freier Willensbekundung, geregelt im Artikel 71 des zugrundeliegenden Gesetzes, verteidigen will. Die Informanten des “Kommersant-Ukraine“ bekräftigen, dass ein solcher Erlass nur in dem Fall unterzeichnet wird, wo eine Blockierung der Arbeit der ZWK die Durchführung der Wahlen am 30. September bedroht.

Eine offizielle Bestätigung der Information konnte der “Kommersant-Ukraine“ nicht erlangen. Indes versicherte Marina Stawnitschuk dem “Kommersant-Ukraine“, dass der Termin der Neuwahlen in keinem Falle geändert wird. “Ich lasse es nicht einmal theoretisch zu, dass die Wahlen nicht am 30. September 2007 stattfinden werden. Und ich denke, dass allen Teilnehmern des politischen Prozesses dies verständlich sein sollte.”, erklärte Stawnitschuk. Dabei gab sie zu verstehen, dass der Präsident Hebel des Einflusses auf die Mitglieder der ZWK besitzt und dass er bereit ist diese auch einzusetzen. “Sie (die Mitglieder der Wahlkommission) verstehen alle, dass es, leider, im Strafrecht sehr viele Artikel gibt. Leider.” sagte sie, dabei lächelnd.

Bleibt noch anzumerken, dass, gemäß Artikel 30 des Gesetzes über die Zentrale Wahlkommission, Wiktor Juschtschenko ein beliebiges Mitglied der ZWK entlassen kann mit der Begründung “Verletzung des Eides”, dabei muss der Präsident dies nicht immer begründen. Der “Kommersant-Ukraine“ erinnert daran, dass Wiktor Juschtschenko dieses Recht bereits gebrauchte (im “Kommersant-Ukraine“ vom 11. Mai), als er drei Richter des Verfassungsgerichtes abberief: Walerij Pschenitschnyj, Susanna Stanik und Wladimir Iwaschtschenko.

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 722

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