Die Regierung hat die Dauer der durch Beschlüsse des Wirtschaftsministeriums gewährten Zurückstellung von der Mobilmachung verlängert


Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des öffentlich-rechtlichen Senders Suspilne. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Das Ministerkabinett hat die Gültigkeitsdauer der Zurückstellungen vom Wehrdienst während der Mobilisierung, die wehrpflichtigen Personen durch die entsprechenden Beschlüsse des Wirtschaftsministeriums gewährt werden, um 3 Monate verlängert

Das Ministerkabinett hat die Dauer der Zurückstellung vom Wehrdienst während der Mobilmachung, die wehrpflichtigen Personen durch entsprechende Beschlüsse des Wirtschaftsministeriums gewährt wird, automatisch um drei Monate statt um einen Monat verlängert.

Dies gab der ständige Vertreter der Regierung in der Werchowna Rada, Taras Melnychuk, bekannt.

Es handelt sich um Aufschübe, die am Tag des Beschlusses des Ministerkabinetts vom 7. Mai 2024 noch nicht abgelaufen waren, sagte Melnychuk.

Damals verlängerte die Regierung die Fristen für die Zurückstellung vom Wehrdienst während der Mobilisierung, die wehrpflichtigen Personen durch die entsprechenden Beschlüsse des Wirtschaftsministeriums in Übereinstimmung mit dem Beschluss Nr. 76 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 27. Januar 2023 „Einige Fragen der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine ‚Über die Mobilmachungsvorbereitung und die Mobilmachung‘ bezüglich der Zurückstellung von wehrpflichtigen Personen für die Zeit der Kriegsmobilmachung“ gewährt wurden.

Laut Melnychuk wurde der Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine vom 7. Mai 2024 Nr. 516 „Über die Verlängerung des Aufschubs der Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung“ geändert.

Er sieht eine automatische dreimonatige Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Aufschubs des Wehrdienstes während der Mobilisierung vor, der wehrpflichtigen Personen durch die entsprechenden Beschlüsse des Wirtschaftsministeriums gewährt wird, anstelle der zuvor vorgesehenen einmonatigen Verlängerung.

Übersetzer:   DeepL  — Wörter: 260

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