Der Anwalt hat mitgeteilt, ob gegen die zuvor in Ungarn festgenommenen Mitarbeiter der Oschtschadbank Anklage erhoben wurde
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Sieben Mitarbeiter der ukrainischen Oschtschadbank, die in Ungarn festgenommen worden waren, wurden formal nicht wegen einer Straftat angeklagt. Sie wurden als Zeugen in einer Untersuchung wegen Geldwäsche befragt.
Dies teilte Lorant Horvath, Hauptanwalt der Anwaltskanzlei E. Rechtsanwalt (Österreich), die die Oschtschadbank und ihre sieben Mitarbeiter vertritt, in einem Interview mit der Kyiv Post mit.
Ihm zufolge haben die ungarischen Behörden erklärt, dass eine strafrechtliche Untersuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet wurde. Nach den vorliegenden Informationen hat die Nationale Steuer- und Zollverwaltung tatsächlich ein Verfahren gegen einen unbekannten Verdächtigen gemäß den Bestimmungen des ungarischen Strafgesetzbuches eingeleitet.
„Gleichzeitig wurden die Ukrainer, die das Bargeld transportiert hatten, während der Ermittlungen nur als Zeugen befragt, und es wurde ihnen kein formeller Verdacht mitgeteilt“, erklärte der Anwalt.
Nach seinen neuesten Informationen wurden sieben ukrainische Staatsbürger schließlich von den ungarischen Behörden an der Grenze in Zahony an die ukrainische Seite übergeben und sind sicher in die Ukraine zurückgekehrt.
„Damit war die unmittelbare Situation für die Betroffenen geklärt, aber sie können weiterhin Rechtsmittel einlegen“, erklärte Horvat.
Gleichzeitig werde die von den ungarischen Behörden eingeleitete strafrechtliche Untersuchung natürlich fortgesetzt, und es seien weitere rechtliche Schritte in Bezug auf die beschlagnahmten Geldwerte und Fahrzeuge erforderlich, an denen die Oschtschadbank ein Vermögensinteresse habe, betonte der Anwalt.