Gestern ist der Eigentümer der “Kyiv Post”, Mohammad Zahoor , der Forderung der streikenden Journalisten nachgekommen und hat den entlassenen Chefredakteur Brian Bonner wieder zurückgeholt, der jetzt lediglich eines der Mitglieder eines Redaktionsrates ist. In der “Kyiv Post” sieht man diese Entscheidung als „Teilkompromiss an“. Zur gleichen Zeit teilte Zahoor dem “Kommersant-Ukraine” mit, dass er bereit ist die Zeitung zu verkaufen, da sie ihm keinen Gewinn einbringt. Er ist bereit sich von der “Kyiv Post” für 2,4 Mio. $.
Der Besitzer der ISTIL Group und des Zeitung “Kyiv Post”, Mohammad Zahoor, traf sich gestern in der Redaktion der Zeitung mit den Journalisten, die am vergangenen Freitag einen Streik ausgerufen hatten. Bekanntlich hat das Kollektiv der “Kyiv Post” die Arbeit eingestellt, dabei vom Herausgeber Mohammad Zahoor fordernd, die Einmischung in die redaktionelle Politik einzustellen und den Chefredakteur Brian Bonner wieder in seinen Posten einzusetzen. Anlass für diese Entlassung von Bonner wurde seine Weigerung auf Bitte des Herausgebers das Interview mit dem Minister für Agrarpolitik und Lebensmittel, Nikolaj Prisjashnjuk, (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine” vom 18. April) zu entfernen.
„Zahoor kam in guter Laune, doch nahm er seine Sonnenbrille nicht ab, war wortkarg und bezeichnete die Geschehnisse als Missverständnis“, erzählte dem “Kommersant-Ukraine” einer der Journalisten der “Kyiv Post” die Einzelheiten des Treffens. „Er erzählte, dass er sich nicht mehr in die redaktionelle Politik einmischen wird, eine entsprechende Erklärung vorbereitet und diese in den Räumen der Redaktion aufhängt“. Bei dem Treffen war Brian Bonner ebenfalls anwesend, der, wie Zahoor dem Kollektiv mitteilte, zur Arbeit zurückkehrt.
Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Zeitungskollektiv und Mohammad Zahoor bezeichnete die Stellvertreterin des Chefredakteurs der “Kyiv Post”, Jekaterina Gortschinskaja, als „Teilkompromiss“. „Einerseits wurde Bonner wiedereingesetzt, doch nicht auf den Posten des Chefredakteurs. Alles Entscheidungen werden jetzt von einem Redaktionsrat getroffen, in den, neben Bonner, die Stellvertreter des Chefredakteurs – ich und Roman Oleartschik und ebenfalls der Redakteur der Rubrik „Business“, James Marson aufgenommen wurden“, erklärte Gortschinskaja dem “Kommersant-Ukraine”.
Jedoch kann man den Konflikt kaum als erledigt betrachten. Zahoor beabsichtigt die Zeitung zu verkaufen. „Ich bin ein Geschäftsmann und kein Politiker. Dieses Geschäft (die “Kyiv Post”) bringt mir keine politischen Dividenden, sondern nur monatliche Verluste von 80.000$. Wir subventionieren die “Kyiv Post” bislang, doch kann das nicht ewig gehen“, erklärte Mohammad Zahoor dem “Kommersant-Ukraine”. Seinen Worten nach ist er bereit die Zeitung für 2,4 Mio. $ zu verkaufen. Diese Ziffer legte er ausgehend von der Summe fest, die er bezahlte als er die “Kyiv Post” 2009 kaufte und den in die Entwicklung getätigten Investitionen. „Ich habe der Redaktion vorgeschlagen mir bis zum 1. September einen Geschäftsplan zur weiteren Entwicklung vorzulegen oder die Zeitung aufzukaufen. Falls die Zeitung bis zu diesem Zeitpunkt gewinnbringend wird, werden wir zu der Frage des Verkaufs nicht zurückkehren, falls nicht – werden wir einen Käufer suchen“, fügte Zahoor hinzu.
Die Situation um die “Kyiv Post” wurde gestern auch auf der Sitzung des Ausschusses der Werchowna Rada zu Fragen der Meinungs- und Informationsfreiheit diskutiert. „Wir haben ein Schema aufgedeckt, nachdem Regierungsvertreter Druck auf die Medien ausüben. Ein Geschäftsmann hat, außer Zeitungen, einige Unternehmen in seinem Besitz. Wenn jemandem aus der Regierung eine Publikation nicht gefällt, wird der Besitzer angerufen und gebeten die Materialien zu entfernen. Der Eigentümer entscheidet, dass für ihn einfacher ist den Redakteur zu entfernen, als Probleme mit der Regierung zu bekommen und sein ganzes Geschäft zu gefährden. Das ist auch Zensur und dies muss per Gesetz bestraft werden“, erklärte der Leiter des Ausschusses, Andrej Schewtschenko („BJuT-Batkiwschtschyna“). Er ist überzeugt davon, dass die obige Tatsache der Einmischung in die Redaktionspolitik, als Verstoß gewertet werden kann, der in Absatz 1 des Artikels 171 des Strafgesetzbuches („vorsätzliche Behinderung der beruflichen Tätigkeit von Journalisten“) vorgesehen ist. Die maximale Strafe ist eine Freiheitsbeschränkung von bis zu drei Jahren.
Julia Rjabtschun
Quelle: Kommersant-Ukraine


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