Eine Finanzpolizei? Ein Ombudsmann für die Wirtschaft wäre besser
Die beinahe einem Krimi gleichende Geschichte zum Gesetzesentwurf zur „Behörde für steuer- und finanzpolizeiliche Ermittlungen (Finanzpolizei)“ zeugt bereits von der fehlenden Einigkeit innerhalb der Führungsspitze selbst. Der zunehmende Einfluss der sogenannten „Familie“ hat die traditionellen Finanz- und Industriekonzerne gezwungen, nach neuen Einflussmöglichkeiten zu suchen.
Die Idee zur Bildung einer Finanzpolizei – die faktische Zusammenführung sämtlicher staatlicher Gewaltorgane, die sich mit Wirtschaftskriminalität beschäftigen, zu einer Behörde – ist nicht neu. Zunächst haben die Urheber des Gesetzesentwurfes (der dem Leiter der Steuermiliz, Andrej Golowatsch, zugeschrieben wird) vorgeschlagen, der Finanzpolizei das Recht auf „Anwendung körperlicher Gewalt, von Sondermitteln und Handfeuerwaffen“ einzuräumen. Später, richtig – von der negativen Reaktion der Gesellschaft zurückgeschreckt – wurden die Vollmachten der Angehörigen dieser Polizeibehörde eingeschränkt, das Konzept selbst bekam die Bezeichnung „Behörde für steuer- und finanzpolizeiliche Ermittlungen“. Was diese, im Übrigen, in ihrem Kern nicht veränderte.
Noch am 15. Februar gab der Premierminister Nikolaj Asarow die Anweisung Nr. 6703/0/1-13 aus, mit welcher er die Führungsspitzen der Schlüsselbehörden aufforderte, sich hinsichtlich des Wortlautes eines entsprechenden Gesetzesentwurfes zu äußern. Der in der Presse losbrechende Lärm zwang den Premierminister, seine Anweisung bereits am 13. März zurückzunehmen. Aber dies bedeutet nicht, dass die Idee beerdigt wurde. Der „Serkalo Nedeli“ meldete, dass innerhalb der Präsidialverwaltung einfach beschlossen wurde, den Gesetzesentwurf nachzubessern – da die „Zusammenlegung der Aufgaben der ermittelnden Behörden im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu einer Behörde“ im nationalen Aktionsplan für 2013 zur Durchsetzung Wirtschaftsreformprogrammes von Wiktor Janukowitsch festgehalten ist.
Politexperten bekräftigen, dass die Bildung einer Finanzpolizei zum jetzigen Zeitpunkt heftig von der sogenannten „Gasgruppe“ und den Oligarchen aus dem direkten Umfeld des Präsidenten forciert werde. „Dass der Repräsentant dieser Gruppe, Sergej Tigipko, bereits seinen Anspruch auf den Leitungsposten der Finanzpolizei zum Ausdruck gebracht hat, untermauert diese Annahme“, bemerkt der Politologe Wadim Karassjow. Dabei könnten die Eigentümer der Finanz- und Industriekonzerne ihr eigenes Spiel spielen und ein Instrument der Einflussnahme gegen Janukowitsch selbst im Jahr 2015 schaffen, da die Finanzpolizei auch zur Anhäufung kompromittierenden Materials gegen Wiktor Janukowitsch selbst instrumentalisiert werden könnte. Übrigens hielten sich in der politischen Szene hartnäckige Gerüchte, dass seinerzeit Walerij Choroschkowskij im Vorfeld seiner plötzlichen Abreise nach Monaco versucht haben soll, mit dem Präsidenten ein Machtwort zu sprechen, indem er angeblich während seiner Arbeit beim SBU gesammelte Informationen verwendete, um an den Posten des Premiers zu kommen.
Unter den Befürwortern der neuen Behörde werden der Erste Stellvertretende der Steuerbehörde und Leiter der Steuermiliz, Andrej Golowatsch, genannt. Er gehört neben Tigipko zu den aussichtsreichsten Kandidaten für den Leitungsposten der Finanzpolizei. Und mit der Zeit könnte er zu einer der einflussreichsten Personen des Landes werden. „Das, was da geschaffen wird, ist eine unglaubliche Konzentrierung des gesamten Übels aus krimineller und machtpolitischer Perspektive. Und all dies wird in die Hände einer einzelnen Person gelegt. Diese wird den Präsidenten bereits nach einem halben Jahr nach seiner Ernennung nicht mehr benötigen“, ist Wiktor Neboshenko, Direktor des soziologischen Forschungsinstituts „Ukrainisches Barometer“, überzeugt.
„Ein derartige Behörde kann auch gegen den Präsidenten instrumentalisiert werden, da diese faktisch über unbegrenzte Vollmachten verfügen wird, die diese in die Lage versetzen werden, einen Staatsstreich zu initiieren. Wenn Sie über eine Waffe verfügen, die andere nicht besitzen, dann ist die Versuchung, die eigene Überlegenheit auszunutzen, sehr groß“, fügt Neboshenko hinzu. „Der Präsident persönlich benötigt keine derartige Behörde. Sie ist ein Resultat des Machtkampfes zwischen den Unternehmensgruppierungen“, sagt Wladimir Fessenko, der Leiter des Zentrums für angewandte politische Studien „Penta“.
Zudem schadet die Schaffung einer Behörde für steuer- und finanzpolizeiliche Ermittlungen dem Image des Präsidenten. „Der Präsident muss dieser nicht zustimmen, da mit dieser eine Behörde repressiven Charakters geschaffen wird“, erklärt der frühere Wirtschaftsminister der Ukraine, Wiktor Suslow, live im „5. Kanal“.
Viele Experten gehen davon aus, dass je näher 2015 (das Jahr, in dem die Präsidentschaftswahlen anstehen) rückt, desto wahrscheinlicher werden die Eigentümer der Finanz- und Industriekonzerne ihr eigenes politisches Spiel verfolgen. Selbst wenn die Oligarchen heute ihre Loyalität gegenüber dem Präsidenten demonstrieren, was wird, wenn sie ein reales Instrument zur Einflussnahme auf die Wirtschaft in Form einer Finanzpolizei erhalten? Und möglicherweise wird nicht umsonst im Gesetzesentwurf von der Bildung einer neuen Behörde nicht später als bis zum Jahr 2015 gesprochen?
Die Befürworter der Behörde für steuer- und finanzpolizeiliche Ermittlungen rollten sogar eine PR-Kampagne in den Medien auf, in welcher sie Wiktor Fjodorowitsch davon zu überzeugen suchten, dass „er entweder eine Behörde für steuer- und finanzpolizeiliche Ermittlungen schaffe oder bei den Wahlen 2015 verlieren werde“. Unter anderem ist als mediales Rüstzeug eine Umfrage vorbereitet worden, gemäß welcher die Bevölkerung voller Freude die Schaffung einer Finanzpolizei, die auch eben selbige drangsalieren würde, begrüßt. Den großen soziologischen Instituten und Zentren wurde tatkräftig nahe gelegt, die Ergebnisse dieser Umfrage mit ihrem Markennamen zu „unterzeichnen“.
Ziel ist – die repressive Maschinerie zu „konsekrieren“, die auf mittlere und kleinere Unternehmen Druck ausüben, ausländische Interessen abschnüren und den Unternehmen, die mit den Geschäften der Oligarchen konkurrieren, Probleme bereiten kann. Und auch, um kompromittierendes Material anzuhäufen – ausreichend Vollmachten sind gegeben. Die Urheber des Dokuments haben bei Zeiten sichergestellt, dass die Finanzpolizei bespitzeln, Telefonate abhören und den E-Mail-Verkehr der Bürger im Rahmen von Ermittlungen kontrollieren kann.
Zumal die neue Strafprozessordnung Strafanträge gegen Geschäftsleute durch Gesetzeshüter erleichtert hat. „Dies kann sogar ohne ihr Wissen geschehen. Folglich wird in der Ukraine de facto keine Entkriminalisierung im Bereich von Wirtschaftsvergehen stattfinden, sondern eine Kriminalisierung. Unter solchen Bedingungen wird die Schaffung einer Finanzpolizei die Situation im Hinblick auf das Investitionsklima zusätzlich verschlechtern“, sagt Wladimir Pantschenko, Direktor des Internationalen Zentrums für Zukunftsforschung in einem Interview mit den „Ekonomitscheskije Iswestija“.
„Mit der Implementierung einer Finanzpolizei wird der Prozess der Schaffung einer totalitären repressiven Maschinerie fortgesetzt, allerdings bereits unverhohlen, ohne die wahren Absichten irgendwie zu verschleiern. Durch die Finanzpolizei wird die Möglichkeit geschaffen, sowohl auf jedes beliebige Unternehmen als auch auf jedes beliebige Staatsorgan Druck auszuüben“, glaubt Oxana Prodan, Abgeordnete der Werchowna Rada von der Partei UDAR und erste stellvertretende Vorsitzende des parlamentarischen Komitees zu Fragen der Steuer- und Zollpolitik.
Experten sagen, dass, wenn der Präsident Wiktor Janukowitsch selbst das Ziel ausgab, den Platz der Ukraine im Ranking des Doing Business und im Global Competitiveness Report zu verbessern, er sich eigentlich anders verhalten müsste. Denn die Implementierung einer Finanzpolizei entfernt die Ukraine von diesem Ziel und bringt sie diesem nicht näher. „Indem er dieses „Monstrum“ hervorbringt, gerät der Präsident zwangsläufig in einen Konflikt mit den Unternehmern, und weiter betrachtet, mit der gesamten Mittelschicht. Eine derartige Reform schafft eine präzendenzlose Handhabe zur Unterdrückung der Unternehmer“, sagt Igor Shdanow, Präsident des analytischen Zentrums „Offene Politik“. „Nehmen wir beispielsweise einmal an, dass jemand lediglich eine geringe Steuersumme nicht gezahlt hat, dann können Ermittler der Finanzpolizei zu ihm nach Hause kommen, die Arme verdrehen, das Eigentum beschlagnahmen und ihn sogar in Haft nehmen“, teilte Sergej Terjochin, Abgeordneter der Werchowna Rada der Partei „Batkiwschtschyna“ und frühere Wirtschaftsminister der Nachrichtensendung TSN mit.
Innerhalb der internationalen Organisation zur Korruptionsbekämpfung Transparency International, auf deren Daten die Befürworter der Finanzpolizei in ihren Präsentationen so oft verweisen, heißt es ebenfalls, dass eine Finanzpolizei den ukrainischen Unternehmern nicht zum Vorteil gereichen wird. „Wir verstehen alle, wozu die Schaffung eines praktisch „von einer Hand gesteuerten“ Gewaltorgans in einem Staat, der sich dem autoritären Führungsstil annähert, führen wird“,. sagt Alexej Chmara, Leiter des ukrainischen Büros der Organisation.
Zudem wurde eine Methode zur Sicherstellung der Unternehmerrechte mit dem „Ombudsmann für Wirtschaft“ bereits in Russland erprobt. Im Juni 2012 wurde der Vorsitzende des Unternehmerverbands „Delowaja Rossija“, Boris Titow, Ombudsmann für Wirtschaft in Russland. In der Ukraine existiert ein solches Amt nicht – es wird lediglich diskutiert. Angerissen wurde das Thema vom stellvertretenden Direktor der EBRD Graeme Hutchison. Ein derartiges Amt könne zur dritten Schiedskraft bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern und Staatsorganen werden. Momentan würden die Unternehmer 90% der Auseinandersetzungen vor Gericht verlieren.
Eine Liberalisierung der staatlichen Kontrolle im Geschäftsbereich, eine Stärkung der Unternehmerinteressen mit Hilfe eines Ombudsmannes für Wirtschaft würden dem Staat mehr nützen, als die Bildung einer Behörde für steuer- und finanzpolizeiliche Ermittlungen, ist die Leiterin der USPP-Kommission (Ukrainische Vereinigung der Industriellen und Unternehmer) zu Fragen der Wirtschaftspolitik, Julia Drogowos, überzeugt.
„Die Idee zur Schaffung des Amtes eines Ombudsmanns für Wirtschaft ist gut. Hierbei sollte man sich allerdings bewusst sein, dass mit einer vereinzelten Maßnahme nicht sämtliche Probleme in Bezug auf das Investitionsklima der Ukraine gelöst werden können. Insbesondere die Arbeit des Rechtssystems muss qualitativ verbessert, die Sicherstellung der Investorenrechte erhöht werden“, konstatiert die Expertin.
Theoretisch betrachtet, kann das Amt eines Ombudsmanns für Wirtschaft dem Unternehmertum nutzen, allerdings wird letztendlich alles von dessen Vollmachten abhängen. Eine solche Meinung vertritt zumindest in den Kommentaren von LB.ua Alexander Sholud, der Wirtschaftsexperte beim Internationalen Zentrum für Zukunftsforschung.
„Alles wird davon abhängen, welche Funktionen und welche Rechte der entsprechende Amtsinhaber erhalten wird. In den meisten Ländern der Welt existiert ein solches Amt nicht. Die entsprechenden Aufgaben werden von Unternehmerverbänden übernommen“, sagte Zholud.
Ein „ökonomisches“ Gewaltorgan mit außerordentlichen Vollmachten zu schaffen, mache keinen Sinn, da sich in der Ukraine die sehr schwierige Situation im Bereich der Sicherstellung der Eigentümerrechte zusätzlich verkomplizieren würde.
„Die Investoren beschweren sich über drei Schlüsselprobleme. Erstens: Es ist praktisch unmöglich, Streitigkeiten oder Rechtsstreite zu gewinnen, selbst bei Rechtmäßigkeit der Ansprüche. Zweitens: Die Schwierigkeiten hinsichtlich der Vollstreckung der Gerichtsentscheide (bis zu 70 Prozent werden nicht umgesetzt). Drittens: Der ständige Missbrauch der Gerichte für unrechtmäßige Eingriffe und Handlungen“, zählt die geschäftsführende Direktorin der Europäischen Unternehmervereinigung, Anna Derewjanko, auf. „So lagen gemäß offiziellen Angaben 2012 150.000 Steuerrechtsstreitigkeiten vor den inländischen Gerichten. Bei 86.000 wurde ein Urteil gefällt, aber in 88 Prozent der Fälle zu Gunsten der Steuerfahnder. Zum Vergleich: In Deutschland wurden 2010 3,7 Mio. Beschwerden gegen den Fiskus eingereicht, und in 71 Prozent der Fälle hat der Steuerzahler gewonnen. Und in Russland werden 80 Prozent der Beschlüsse von Finanzbehörden bei der höheren außergerichtlichen Instanz eingereicht, 42 Prozent der Klagen wird stattgegeben. Dabei gewannen im vergangenen Jahr 57 Prozent der gerichtlichen Steuerrechtsstreitigkeiten die Finanzbehörden der RF.“
25. April 2013 // Kyrill Somow
Quelle: Lb.ua