Entzug des Führerscheins bei Nichterscheinen auf Vorladung: Das Verteidigungsministerium hat die Feinheiten erklärt
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Eine vorübergehende Einschränkung des Rechts zu fahren kann bei Bürgern, die sich der Erfüllung ihrer militärischen Pflicht entziehen, nur durch einen Gerichtsbeschluss erfolgen.
Das Verteidigungsministerium erklärte, dass die in einigen Massenmedien verbreiteten Informationen über den automatischen Entzug des Führerscheins bei Nichterscheinen zu einer Vorladung nicht zutreffen. Ein Führerschein kann nicht wegen eines solchen Nichterscheinens entzogen werden.
Das Verteidigungsministerium erklärte, dass nach dem Gesetz eine vorübergehende Einschränkung der Fahrberechtigung für Bürger, die sich der Erfüllung ihrer militärischen Pflichten entziehen, nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen kann.
Zu diesem Zweck muss sich das territoriale Besatzungszentrum mit einer Klageschrift an das Gericht wenden, wenn der Bürger die Anforderungen zur Erfüllung der Militärpflicht ignoriert. Die Klageschrift muss eine ausführliche Beschreibung der zu erfüllenden Anforderungen sowie Belege für die Pflichtverstöße des Bürgers enthalten. Nach Prüfung der Klageschrift entscheidet das Gericht über die vorübergehende Einschränkung des Rechts zu fahren nur unter der Bedingung, dass die Tatsache der Umgehung und Nichterfüllung der Militärpflicht durch den Bürger bestätigt wird.
„Die Entscheidung über die vorübergehende Einschränkung des Führerscheins wird also erst nach Prüfung des Falles vor Gericht und nach Bestätigung der Verletzung der Anforderungen für die Erfüllung der militärischen Pflicht getroffen“, heißt es im Verteidigungsministerium.
Wir werden daran erinnern, dass die Streitkräfte der Ukraine vor Fälschungen über die Mobilisierung gewarnt haben. Für die Verbreitung falscher Informationen macht man sich strafbar.