Die Militärverwaltung der Region Charkiw weigerte sich, die Namen der Bauunternehmer zu nennen, die die Befestigungen gebaut haben
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Die Regionalverwaltung antwortete, dass es sich bei den Daten um offizielle Informationen mit eingeschränktem Zugang handelt.
Die Regionale Militärverwaltung von Charkiw hat sich geweigert, Informationen über die Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Verwaltung für den Bau von Verteidigungsanlagen in der Region nicht erfüllt haben, so die Antwort der Regionalen Militärverwaltung auf die Anfrage von Gvar Media.
Die Journalisten interessierten sich dafür, welche Vertragsunternehmen die Arbeiten zum Bau von Festungsanlagen in der Region Charkiw nicht erfüllt haben und durch andere ersetzt wurden, mit der Bitte, die Namen dieser Unternehmen zu nennen.
Sie baten auch um eine Liste von Unternehmen oder Einzelunternehmern von Auftragnehmern für Arbeiten am Bau von Festungsanlagen, welche Dienstleistungen oder Arbeiten bestellt wurden und die Höhe der an diese Unternehmen oder Einzelunternehmer überwiesenen Mittel.
Die regionale Militärverwaltung antwortete, dass es sich bei den Daten um geschützte Informationen handelt, zu denen der Zugang beschränkt ist.
„Es ist zweckmäßig, darauf hinzuweisen, dass die Informationen über die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung von organisatorischen Maßnahmen zur Ausrüstung (dem Bau) von Festungsanlagen im Bereich der territorialen Verteidigung sich auf die „Liste der Informationen, die eine offizielle Information darstellen“ beziehen, die durch den Erlass der regionalen Militärverwaltung von Charkiw vom 05.12. 912 Absatz 13.23 genehmigt wurde und Informationen mit eingeschränktem Zugang gemäß Artikel 6 des Gesetzes sind“, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.