Das Ministerkabinett hat eine Erhöhung der Verbrauchssteuer auf Alkohol beschlossen


Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Der Gesetzentwurf legt einen Zeitplan für die jährlichen Erhöhungen der Verbrauchssteuersätze vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 fest.

Das Ministerkabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des ukrainischen Steuergesetzes über die Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung an die EU-Gesetzgebung in Bezug auf die Verbrauchssteuersätze verabschiedet. Dies gab der Vertreter des Ministerkabinetts in der Werchowna Rada Taras Melnychuk am Freitag, den 10. Mai, bekannt.

Das verabschiedete Dokument schlägt vor, mit dem Begriff „Zwischenerzeugnisse“ Weine und andere vergorene Getränke (einschließlich Mischungen von vergorenen Getränken und Mischungen auf der Grundlage von vergorenen Getränken) zu bezeichnen, deren tatsächlicher Alkoholgehalt mehr als 1,2% der Volumeneinheiten Ethylalkohol, aber nicht mehr als 22% beträgt.

Außerdem ist vorgesehen, den Verbrauchssteuersatz um 3,81 Hrywnja zu erhöhen – von 8,42 Hrywnja auf 12,23 Hrywnja pro 1 Liter für Zwischenerzeugnisse (bis zur Höhe des derzeitigen Satzes für Schaumweine und kohlensäurehaltige Weine, fermentierte Getränke, aromatisierte Schaumweine).

Der Gesetzentwurf enthält einen Zeitplan für die jährlichen Erhöhungen dieser Steuersätze vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 unter Berücksichtigung der Gesamtdifferenz zwischen den für den 1. Januar 2028 vorgesehenen Steuersätzen, wie sie in den derzeitigen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.

Übersetzer:   DeepL  — Wörter: 228

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