Das Ministerkabinett hat Waren festgelegt, die nicht ausgeführt werden dürfen
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Die ukrainische Regierung hat eine Liste von Waren genehmigt, deren Aus- und Einfuhr im Jahr 2023 lizenz- und quotenpflichtig ist. Für einige Waren wurden Nullkontingente (Ausfuhrverbot) eingeführt. Dies geht aus dem Beschluss Nr. 1466 vom 27. Dezember 2022 hervor.
Dem Dokument zufolge werden für folgende Waren Nullquoten festgelegt:
Speisesalz;
Kohle, Anthrazit; Briketts;
Flüssigbrennstoff (Heizöl);
Erdgas (ukrainischen Ursprungs);
Brennholz;
Silber;
Gold;
Abfälle oder Schrott aus Edelmetallen.
Zuvor hatten Experten berichtet, wie sich der Krieg auf die ukrainischen Agrarexporte auswirkt.