Paradies für Hochstapler


Ich weiß aus eigener Erfahrung: im Gefängnis ist es schlecht. Häufig, sehr schlecht. Aber in den zivilisierten, demokratischen Ländern existieren auch Gefängnisse. Denn auch dort gibt es Verbrecher. Dazu gibt es in allen Ländern Bürgerrechtler. Das sind Menschen, die die Rechte derjenigen verteidigen, die es benötigen. In erster Linie sind es die Rechte derjenigen, die anhand verfälschter Beweise für schuldig befunden wurden und deshalb ins Gefängnis gekommen sind. Aus der Sicht der Vernunft sind Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Verwandte der Verurteilten keine Menschenrechtsverteidiger. Ja, die Staatsanwälte sind es auch nicht, obwohl sie verpflichtet sind, nicht nur die staatliche Anklage zu vertreten, sondern die Wahrheit festzustellen.

In der Regel wird die schwere und trostlose Arbeit des Menschenrechtlers nicht bezahlt. In einigen Ländern wird er mit Gefängnis für den Menschenrechtler selbst bezahlt. So war es beispielsweise in der totalitären Sowjetunion und es geschieht in einigen autoritären postsowjetischen Ländern heute.

In der Ukraine ist es nicht gefährlich, ein Menschenrechtsverteidiger zu sein. Und auch nicht ehrenhaft. In einem Land, das auf keinem Fall einen vollwertigen Rechtsstaat mit fester Einhaltung des Grundsatzes der Oberhoheit des Rechts aufbauen möchte, werden Menschenrechtler nicht ernst verfolgt. Sie werden größtenteils eingeschüchtert. Manchmal – mit der Hilfe von Psychiatern, öfters – durch Eröffnung eines Strafverfahrens. Im Vergleich zu Russland leben wir ziemlich frei.

Aber wir sind gierig, wir wollen mehr. Wir wollen auf europäische Art und Weise leben. So sind wir: wir wählen blind die schlimmsten, falschen und zutiefst sittenwidrigen Chefs und wollen europäisch leben. Nun leben wir traurig, sogar, wehmütig.

Mir macht die harte, zerstörerische Beziehung vieler ukrainischer Bürger zum Gerichtssystem der Ukraine Angst. Entsprechen denn alle unsere Richter den Normen der Moral? Wahrscheinlich nicht alle. So ähnlich, wie die Lehrer, die Ärzte, die Abgeordneten u.a. Allerdings ins Gefängnis kommen diejenigen, die gegen das Gesetz verstoßen haben. Manchmal sogar dann, wenn auf den Richter Druck durch einen „Ratschlag“ oder eine unmittelbare Drohung ausgeübt wurde. Das war der Fall mit dem Ermittlungsverfahren und dem Urteilsspruch in Bezug auf den Hochstapler – und Mörderpseudoarzt (das ist bewiesen) Andrej Sljussartschuk (in der Öffentlichkeit bekannt als “Doktor Pi”, A.d.Ü.).

Mächtige und reiche Landsleute aus der Umgebung von Ex-Präsident Wiktor Juschtschenko haben versucht, „Doktor Pi“ zu helfen. Selbstverständlich nicht aus Mitleid gegenüber dem Hochstapler. Sondern aus Angst vor der öffentlichen Verbreitung peinlicher Tatsachen. Es wurde sogar die Möglichkeit vorgesehen, mit Hilfe eines psychisch Kranken Sljussartschuk in der gerichtspsychiatrischen Einrichtung zu töten. Man traute sich aus Angst vor der Öffentlichkeit nicht. Man hat versucht, die Anklagepunkte zu ändern. Es hat nicht geklappt, weil die ukrainischen Journalisten den Fall sehr aufmerksam begleitet haben. Der Richter war auch ein Mensch mit Grundsätzen, obwohl man versuchte ihn nachdrücklich zu überzeugen.

Jedoch hat das Gericht leider mit der Erklärung Andrej Sljussartschuks zum Straftäter gleichzeitig das allgemeine Präventionsprinzip ignoriert, indem es die konkreten Bedingungen im Bildungs- und Gesundheitssystem nicht nannte, welche die Möglichkeit schufen, dass ein Ungebildeter und Hochstapler am Operationstisch stehen konnte.

Sie wurden nicht genannt, leider. So werden weiterhin im medizinischen System des Landes andere Hochstapler arbeiten, die straflos diagnostische Standards und Behandlungsprotokolle ignorieren, die für evidenzbasierte Medizin obligatorisch sind. In Afrika und Lateinamerika sind sie obligatorisch, jedoch nicht in der europäischen Ukraine.

Vor einigen Tagen haben mir unbekannte Menschenrechtler öffentlich proklamiert, dass Sljussartschuk unschuldig sei. Es hieß, man müsse ihn freilassen, zumindest aufgrund des „Nadeschda-Sawtschenko-Gesetzes“ (2015 verabschiedetes Gesetz, das jeden Tag in Untersuchungshaft als zwei Tage abgesessene Strafe anrechnet. Folge ist die erhebliche Verkürzung von Gefängniszeiten aus verhängten Urteilen.). Andere ließe man doch auch frei – Diebe, Vergewaltiger, Mörder. So sei es an der Zeit auch Sljussartschuk zu entlassen.

Nun ja, in einem Land, in dem diplomierte Professoren mit unbewiesenen Techniken „behandeln“, dabei leichtgläubigen Patienten und ihren Angehörigen das Geld aus der Tasche ziehend, würde es ein Hochstapler mehr werden. Das spielt keine Rolle. Das Problem liegt woanders. In diesem allgemeinsten Prinzip der Prävention, das im vorliegenden Fall geeignet ist, uns vor neuen Pseudoärzten und Pseudoprofessoren zu schützen. So ist unser Land: Menschenrechtler verteidigen Verbrecher und nicht ihre Opfer.

Übersetzerin:    — Wörter: 668

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