Parlament ändert Wahlgesetz gemäß dem Vorschlag der Koalition
Die “Werchowna Rada” nahm heute nach der ersten Lesung das Gesetz “Über die Eintragung von Änderungen in das ‘Gesetz über die Wahl von Parlamentsabgeordneten’” an.
Für das Gesetz stimmten 251 der 402 im Saal registrierten Abgeordneten. Regelungen im Gesetz besagen z. B., dass vorgezogene Neuwahlen ungültig werden, sollten weniger als 50% der Wahlberechtigten abstimmen. Weiterhin sollen Auslandsukrainer für die Abstimmung drei Tage vor Beginn der Wahl registriert sein müssen, damit diese noch in das Zentrale Wahlregister gemeldet werden können. Darüber hinaus ermöglicht das neue Gesetz den Wahlblöcken/parteien Abgeordnete nachträglich aus ihren Wahllisten auszuschließen.
Das Gesetzesvorhaben der Opposition zum Wahlgesetz, wurde nach der ersten Lesung nicht bestätigt. Für dieses stimmten lediglich 178 der dazu 428 anwesenden Abgeordneten.
Quelle: UNIAN