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Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein

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In der Werchowna Rada wurde ein Gesetzentwurf zum Verbot der Propaganda von Homosexualität registriert. Für die Anfertigung und Verbreitung von Produkten, die homosexuelle Beziehungen propagieren, schlagen die Autoren vor eine strafrechtliche Verantwortung einzuführen. Vertreter der Gay-Gemeinschaft halten gleichgeschlechtliche Beiziehungen für einen nicht wegzudenkenden Teil der Gesellschaft und einige Parlamentsabgeordnete sind überzeugt davon, dass es nicht möglich sein wird dieses Gesetz zu kontrollieren.

Den Gesetzentwurf „Über die Eintragung von Änderungen in einige gesetzgebende Akte zur Sicherung des Rechts von Kindern auf einen ungefährlichen Informationsraum“ haben sechs Parlamentsabgeordnete unterschiedlicher Fraktionen registriert. Dessen Ziel ist das Verbot der Einführung, der Anfertigung und der Verbreitung von Produkten, die Homosexualität propagieren. Insbesondere schlagen die Autoren eine strafrechtliche Verantwortung für derartige Handlungen in Form einer Strafe bis zum Dreihundertfachen der Pfändungsuntergrenze (5.100 Hrywnja ca. 445 Euro, genauer: der nicht der Steuer unterliegenden Einkünfte der Bürger) oder einen Freiheitsentzug von drei bis fünf Jahren vor. Dafür ist vorgesehen den Artikel 300 des Strafgesetzbuches mit dem Begriff „Homosexualität“ zu vervollständigen.

Die Notwendigkeit für den Beschluss dieses Dokuments erklärend, verkündete einer der Autoren, der Parlamentsabgeordnete Jewgenij Zarkow (Kommunistische Partei), dass, seiner Meinung nach, die Situation mit der Homosexualität in der Gesellschaft an „einen kritischen Punkt“ gelangt ist. „Lesen Sie die Hochglanzmagazine, dort gibt es die typische Propaganda für Homosexualität: Artikel über gleichgeschlechtliche Liebe, Interviews mit Elton John oder Boris Moisejew. Wir haben mehr als 80.000 Unterschriften von Bürgern gesammelt, die für ein solches Verbot sind und sind überzeugt, dass die Rada uns unterstützt“, erläuterte Zarkow. Er führte aus, dass er Homosexualität als sexuelle Erscheinung negiert. Diese sei eine soziale Erscheinung: „In der Sowjetunion war für so etwas gerechterweise eine Gefängnisstrafe vorgesehen! Wir streben in die Europäische Union und dort werden aktiv gleichgeschlechtliche Ehen propagiert. In Berlin beispielsweise werden auf Initiative der Bildungsstadtverwaltung den Schülern solche Erscheinungen erläutert und man zeigt Anleitungen. Das ist Sodom und Gomorrha!“

Derweil sind, der Meinung von Vertretern sexueller Minderheiten nach, gleichgeschlechtliche Beziehungen ein nicht wegdenkbarer Teil der Gesellschaft. „Zu den Schwulen, Lesben und Bisexuellen werden bis zu 1,2 Mio. Menschen gezählt. Sie haben verfassungsmäßige Rechte. Und unsere eurointegrativen Bestrebungen verpflichten zu den allgemeineuropäischen Ansätzen, die eine vollständige zivile Gleichheit der Vertreter der LGBT-Gesellschaft vorsehen“, erklärte dem „Kommersant-Ukraine“ der Vorsitzende der allukrainischen LGBT-Vereinigung „Gay-Forum Ukrainy“, Swjatoslaw Scheremet.

Der Vorschlag die Propaganda der Homosexualität zu verbieten fand bereits Gegner unter den Parlamentsabgeordneten. Der Meinung von Nikolaj Katerintschuk („Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung“) nach sind die sexuellen Vorlieben nicht mit rechtlichen Normen zu regulieren. „Das sind so genannte tote gesetzliche Normen. Sogar wenn ein solches Gesetz verabschiedet wird, ist es juristisch unmöglich dieses umzusetzen; wer und wie wird dessen Befolgung kontrollieren?“, erläuterte Katerintschuk, dabei hervorhebend, dass er sich weigerte seine Unterschrift unter den Gesetzentwurf zu setzen.

Julia Rjabtschun

Quelle: Kommersant-Ukraine

Der Gesetzentwurf lässt sich hier einsehen: Проект Закону про внесення змін до деяких законодавчих актів (щодо захисту прав дітей на безпечний інформаційний простір)

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 485

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Kommentare

#7 von Anonymous
Und Verbot der Regenbogenfahne!!!
Ich fürchte, Sie meinen das ernst.......oder ?
In keinem Fall, ich erwarte das Maximum an Freiheit für alle Bürger, sofern sie damit keinen anderen Lebewesen Schaden zufügen und mit allen Freiheiten verantwortungsvoll umgehen.

#6 von Anonymous
Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....
Mit Mittelalter wäre ich mal nicht so schnell:
Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.

Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des § 175a. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen. Die Bundesrepublik Deutschland hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Beziehungen bei 14 Jahren lag. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 1980er Jahren wurde erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung mit den Gebieten auf der früheren DDR der § 175 aufgehoben.
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So lange ist das also in den "zivilisierten Ländern" nicht her ... Mal sehen, ob der Entwurf nicht wieder in der Schublade verschwindet.
Leider haben Sie ganz und gar recht.........man vergisst sowas so schnell....man denkt bei uns wär das schon "ewig" so....na ja - Schublade wär nicht schlecht....

#5 von Handrij
Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....
Mit Mittelalter wäre ich mal nicht so schnell:
Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.

Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des § 175a. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen. Die Bundesrepublik Deutschland hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Beziehungen bei 14 Jahren lag. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 1980er Jahren wurde erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung mit den Gebieten auf der früheren DDR der § 175 aufgehoben.
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

So lange ist das also in den "zivilisierten Ländern" nicht her ... Mal sehen, ob der Entwurf nicht wieder in der Schublade verschwindet.

#4 von Anonymous
Und Verbot der Regenbogenfahne!!!
Ich fürchte, Sie meinen das ernst.......oder ?

#3 von Anonymous
Und Verbot der Regenbogenfahne!!!

#2 von Sonnenblume
Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....
Genau - Mittelalter!!!

#1 von Anonymous
Ukraine-Nachrichten: Politik

In der Werchowna Rada wurde ein Gesetzentwurf zum Verbot der Propaganda von Homosexualität registriert. Für die Anfertigung und Verbreitung von Produkten, die homosexuelle Beziehungen propagieren, schlagen die Autoren vor eine strafrechtliche Verantwortung einzuführen. Vertreter der Gay-Gemeinschaft halten gleichgeschlechtliche Beiziehungen für einen nicht wegzudenkenden Teil der Gesellschaft und einige Parlamentsabgeordnete sind überzeugt davon, dass es nicht möglich sein wird dieses Gesetz zu kontrollieren.
Herkunft: Ukraine-Nachrichten: Politik: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein
Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....

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„ Hallo julib77,

Bzgl. Ausreisen mit PKW nach Polen möchte ich Dir deutlich widersprechen, ich weiß nicht woher Du Deine Informationen beziehst.

Schau einfach hier einmal Thread nach "An welchem Grenzübergang geht's am schnellsten? Da musst Du nicht suchen, der steht derzeit auch immer weit oben. Auch wenn wir da, nur über die Abläufe und die Wartezeiten berichten, findest Du nicht einen Kommentar darüber, dass Ukrainer schlecht behandelt werden. (2025 bis heute, ca. 25 Ein- und Ausreisen)

Ich kann nur sagen, ich beobachte keinerlei Repressalien, ganz im Gegenteil, die Ukrainer werden respektvoll behandelt, ist stelle keinen Unterschied zu mir als Deutschen fest. Das einzig berichtenswerte ist, dass die meisten Ukrainer-Innen fotografiert werden, bei der Ein - und Ausreise. Dieser Vorgang läuft professionell ab, ich kann dabei keine "Erniedrigung " beobachten, es wird gelacht und gescherzt dabei und die Frauen richten ihre Haare etc. Damit es ein 'schönes" Bild gibt.

Bzgl. Ungarn kann ich nur von einer Einreise berichten in 2025 (noch unter Orban), an dem mir sehr gut bekannten Grenzübergang "Lushanka" (Berehove HU), die Ausreiseseite kann man beobachten, ich kann nichts berichten, d.h. für mich normale Abläufe bei der Ausreise, wie auch bei der Einreise. Normale PKW Schlange, ganz im Rahmen. Kurz um, mir ist damals nichts aufgefallen. Alles war SICHER, wie die letzten 70 Mal, als ich den Grenzübergang von 2004 an bis 2025 überquert habe. Ein- und Ausreise.


“

„Ich werde am Sonntag ca. 12 Uhr auch wieder in Uhryniw Ausreisen. Dazu mal eine Frage, in Uhrnyiw gibt es ja die besagte EU-Spur, die ja durchweg bei den Ukrainern und den Polen die Ausreisezeit doch erheblich...“

„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“

„Ups, ja. Irgendwie war zwar die Rede von einem durchgängig buchbaren Fahrschein, aber das bedeutet in der Tat wohl nicht auch zugleich eine unterbrechungsfreie und bequeme Fahrt mit der Bahn. Schade“

„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“

„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“