Der parlamentarische Waffenausschuss der Schweiz hat indirekte Waffenexporte in die Ukraine unterstützt
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des öffentlich-rechtlichen Senders Suspilne. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Die Schweiz ist ein neutrales Land und darf daher keine Waffen an die Ukraine liefern. Der Transfer von in der Schweiz hergestellten Waffen an das ukrainische Militär ist auch für Drittländer verboten
Der parlamentarische Ausschuss für Sicherheitspolitik hat einen Vorschlag gebilligt, der indirekte Waffenexporte in die Ukraine erlauben würde.
Dies berichtet die Schweizer Publikation Blick.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss vorgeschlagen hat, das Gesetz zum Verbot der Wiederausfuhr von Waffen in die Ukraine zu ändern. Zu diesem Zweck haben sie die Einführung eines entsprechenden Gesetzentwurfs zur Prüfung durch das Parlament initiiert.
Der Veröffentlichung zufolge wurde der Vorschlag während der Beratungen des Ausschusses von 10 Abgeordneten unterstützt. Weitere 10 waren dagegen, und vier enthielten sich der Stimme. Die endgültige Entscheidung wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses, Seiler Graf, getroffen.
Die Gesetzesinitiative wird nun vom Schweizer Nationalrat und dem Kantonsrat (dem Oberhaus des Parlaments) geprüft werden. Nur wenn die Abgeordneten die Initiative unterstützen, kann der Beschluss über Waffen für die Ukraine in Kraft treten.
Die Schweiz ist ein neutrales Land, was es ihr verbietet, Waffen an die Ukraine zu liefern. Der Transfer von in der Schweiz hergestellten Waffen an das ukrainische Militär ist auch für Drittländer verboten.
Am 2. Juni 2023 lehnte das Schweizer Parlament einen Gesetzentwurf mit dem Namen „Lex Ukraine“ ab, der es Drittländern erlaubt hätte, Waffen aus Schweizer Produktion an die Ukraine zu liefern.
Am 7. Juni 2023 wurde berichtet, dass der Bundesrat unter bestimmten Bedingungen die Wiederausfuhr von aus der Schweiz gekauften Waffen in Drittländer, einschließlich der Ukraine, erlauben kann.