Das ukrainische Ministerium für Wiedereingliederung hat die Bedingungen für Kontrollen von Binnenvertriebenen erläutert


Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Binnenvertriebene werden nur dann kontrolliert, wenn sich die Strafverfolgungsbehörden an die Sozialschutzbehörden wenden, wenn der Verdacht besteht, dass sie unrechtmäßig Hilfe erhalten. Dies berichtet der Pressedienst des Ministeriums für Wiedereingliederung.

„Wir sind verpflichtet, die gezielte Verwendung der Mittel zu kontrollieren. Gleichzeitig dürfen wir nicht zulassen, dass Menschen, die dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, auf dem Prüfstand stehen oder fälschlicherweise um diese Unterstützung gebracht werden. Jetzt, wo es Luftangriffe, Strom- und Telekommunikationsprobleme gibt, sollten die Menschen nicht bei den Sozialversicherungsbehörden Schlange stehen müssen, um die Relevanz ihres Wohnorts nachzuweisen. Es sollte klar definiert werden, aus welchen Gründen die Kontrollen zulässig sind“, sagte die stellvertretende Ministerpräsidentin Iryna Wereschtschuk.

Daher wurde beschlossen, den Wohnort von Binnenvertriebenen nur dann zu kontrollieren, wenn der Verdacht besteht, dass die Strafverfolgungsbehörden unrechtmäßig Hilfe erhalten. Die Bürger werden darüber telefonisch informiert.

Laut Wereschtschuk sind in allen anderen Fällen stichprobenartige Kontrollen der Wohnsitze von Binnenvertriebenen nicht erlaubt…

Übersetzer:   DeepL  — Wörter: 188

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