Verbot von Werbung für Alkohol und Tabak wahrscheinlich ab 2010


Der Parlamentsausschuss über die “Durchführung von Änderungen im Werbegesetz” einigte sich mit Werbeexperten über die Einführung eines vollständigen Verbotes bereits im Jahre 2010.

Bis Ende April soll eine Neufassung des Reklamegesetzes in der “Werchowna Rada“, wie der Kommersant-Ukraine meldet, verabschiedet werden. So soll bereits ab dem 1. Januar 2008 die Außenwerbung für Tabak und Alkoholprodukte in Siedlungen verboten werden. Dem folgt ein Verbot ab 2009 außerhalb der Siedlungsgrenzen. Das Verbot in Printmedien folgt dann 2010 und eine Begrenzung der Werbung bei Fernsehübertragungen erfolgt bereits ab 2008. Die Mitteilung über das Sponsoring einer Übertragung soll ohne Tonbegleitung stattfinden. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, dass berühmte Persönlichkeiten nicht mehr für Bier werben sollen.

Derzeit gilt ein Verbot für Tabak- und Alkoholwerbung in Funk und Fernsehen von 6 – 23 Uhr, so der Kommersant. Gleichzeitig ist es untersagt auf der ersten oder letzten Seite von Printmedien für ebenjene Produkte zu werben. Das gleiche gilt für Werbung in Mitteln des öffentlichen Transportes.

Von Seiten der Fernsehsender wird die Gesetzesinitiative unterschiedlich bewertet. Der Generaldirektor des Senders “NTN” geht von 10-15% niedrigeren Werbeeinnahmen aus. Dahingegen hofft der Generaldirektor des Senders “ICTV”, dass andere Sponsoren wie Banken und Autohersteller den Platz der Alkoholwerbung einnehmen werden, sodass es zu keinen negativen Effekten kommen wird.

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 216

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