Wie verhindert man die Sanktionen für die Verletzung der Fristen der Buchung von ausländischen Devisen


Viele ukrainische Unternehmen importieren Waren und sind Empfänger von Dienstleistungen. Dabei fordern ihre ausländischen Geschäftspartner in der Regel einen Vorschuss für die gelieferten Waren oder die erbrachten Dienstleistungen. Im Zusammenhang damit muss man beachten, dass die Leistung einer Vorauszahlung zugunsten eines Nichtresidenten auf der Grundlage von außenwirtschaftlichen Verträgen die Bestimmung des ukrainischen Rechts bezüglich der Verrechnungen in ausländischer Währung in Kraft setzt, und insbesondere den Art. 2 des Gesetzes der Ukraine „Über die Verrechnungen in ausländischer Währung“.

Der vorgenannte Artikel bestimmt, dass Importoperationen von Residenten, die zu der Bedingung einer Stundung in dem Falle durchgeführt werden, dass eine solche Stundung 180 Kalendertage ab dem Moment der Leistung der Vorschusszahlung oder der Ausstellung eines Wechsels zugunsten des Lieferanten der Produktion (von Waren, von Dienstleistungen) durchgeführt wird, einem Gutachten des Wirtschaftsministeriums der Ukraine bedarf. Angesichts der komplizierten wirtschaftlichen Situation im Lande und des Wunsches des Staates, den Eingang in ausländischer Währung zu kontrollieren, verkürzt die Nationalbank der Ukraine schon seit mehr als zwei Jahren die Frist der Buchungen in ausländischer Währung auf bis zu 90 Kalendertagen.

Die Verletzung von Bestimmungen der Devisengesetzgebung bezüglich der Verrechnungen in ausländischer Währung wird für eine Gesellschaft negative Folgen haben. Dies ist auf der einen Seite die Geltendmachung einer Geldbuße für jeden Tag des Verzugs in Höhe von 0,3 Prozent der Summe des entgangenen Erlöses (des Preises der nicht gelieferten Ware) in ausländischer Währung, die in die nationale Währung der Ukraine nach dem Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine zum Tag des Entstehens der Verschuldung umgerechnet wird (dabei kann der Gesamtumfang der berechneten Geldbuße nicht die Summen des Preises der nicht gelieferten Waren überschreiten). Auf der anderen Seite geht es hier um die Anwendung der im Artikel 37 des Gesetzes der Ukraine „Über die außenwirtschaftliche Tätigkeit“ vorgesehenen speziellen Sanktion in der Form des individuellen Regimes der Lizenzierung durch Wirtschaftsministerium der Ukraine.

Das individuelle Regime der Lizenzierung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit von ukrainischen Subjekten der außenwirtschaftlichen Tätigkeit und von ausländischen Unternehmen sieht die Durchführung einer individuellen Lizenzierung jeder einzelnen außenwirtschaftlichen Operation durch das Wirtschaftsministerium der Ukraine vor. Solche Folgen einer Verletzung der Bestimmungen der Devisengesetzgebung bringen die ukrainischen Importeure und deren ausländische Geschäftspartner in eine unangenehme Situation, denn sie erschweren die Durchführung der grenzüberschreitenden Lieferung.

Dabei muss angemerkt werden, dass die Auferlegung einer Geldbuße für die Verletzung von Fristen der Verrechnungen in ausländischer Währung und auch die Anwendung einer speziellen Sanktion in der Form des Regimes der individuellen Lizenzierung, direkt in die Abhängigkeit von einer gewissenhaften und rechtzeitigen Erfüllung der Bedingungen des Vertrages durch den ausländischen Geschäftspartner gebracht ist. Deswegen können alle Verzögerungen bei der Lieferung der Ware oder der Erbringung von Dienstleistungen, die sich oft bei der Produktion, der Lieferung oder der Zolldeklaration von Waren ergeben können, wesentlich die Tätigkeit sowohl des ukrainischen Importeurs als auch dessen ausländischen Geschäftspartners beeinflussen.

In besonderen Fällen verstehen die Vertragsparteien schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, dass in Anbetracht der Besonderheiten des technologischen Prozesses der Produktion oder der Kompliziertheit dessen Lieferung, die Frist von 90 Tagen für die Verrechnung in ausländischer Währung, die durch die Devisengesetzgebung bestimmt ist, nicht eingehalten werden kann.

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Verfasst von Dmitriy Sykaluk

Autor:   Igor Dykunskyy  — Wörter: 537

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