226 Stimmen - Pflicht: Selenskyj kündigt Gesetze zur europäischen Integration an
Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Die Ukraine muss die für den EU-Beitritt erforderlichen Gesetze verabschieden. Zu diesem Zweck müssen in der Werchowna Rada mindestens 226 Stimmen bei der Abstimmung über die entsprechenden Gesetzesentwürfe abgegeben werden. Dies erklärte Präsident Wolodymyr Selenskyj in einer Abendansprache am Mittwoch, den 30. August.
Er betonte, dass er ein großes Treffen mit Vertretern des Parlaments, der Regierung und internationalen Experten über den Beitritt der Ukraine zur Europäischen Union abgehalten habe. Dabei wurde die Bereitschaft der Ukraine zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen hervorgehoben.
„Umsetzung der Empfehlungen. Es besteht ein Bedarf an Gesetzesentwürfen, die bereits vorbereitet wurden und im Parlament abgestimmt werden müssen. 226 Stimmen für jede Entscheidung für die Ukraine in der Europäischen Union ist eine Verpflichtung“, betonte Selenskyj.