Aktuelle Beschränkungen auf dem Devisenmarkt (Juni 2015)


Am 4. Juni 2015 ist die Verordnung Nr. 354 in Kraft getreten, die von der Nationalbank der Ukraine zur Regelung des ukrainischen Finanz- und Devisenmarktes erlassen worden ist. Mit dieser Verordnung wird die Geltung der meisten Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt bis zum 3. September 2015 verlängert. Gleichzeitig hat die Nationalbank der Ukraine in dieser Verordnung einige Beschränkungsmaßnahmen abgemildert, die zwecks der Stabilisierung des ukrainischen Devisenmarktes früher eingeführt worden sind.

So wurde die Einschränkung hinsichtlich der Ausgabe von Bargeld in der ukrainischen nationalen Währung an juristische Personen und Einzelunternehmer im Verlauf von einem Geschäftstag gemildert. Die Obergrenze liegt jetzt bei UAH 300.000,- im Verlauf von einem Geschäftstag (früher – UAH 150.000,-). Nicht betroffen von dieser Einschränkung bleiben Arbeitslöhne, Reisekosten sowie andere Zahlungen von Sozialleistungen.

Den Banken ist weiterhin untersagt, Fremdwährungen an Kunden (außer an natürliche Personen) zu verkaufen, die über Einlagen in der Fremdwährung in dieser oder einer anderen Bank verfügen. Die Nationalbank der Ukraine hat aber die Wertgrenze solcher Währungskonten deutlich erhöht, jetzt hat das Verbot keine Wirkung für Währungskonten, deren Wert unter USD 25.000,- liegt (früher – USD 10.000,-). Dabei werden Mittel auf den Bankkonten der Kunden, Vermögensrechte unter Pfand, Geldmittel, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 354 eingezahlt wurden, nicht berücksichtigt. Dies betrifft auch Geldmittel bei Banken, für welche eine vorübergehende Verwaltung eingeführt wurde oder gegen welche ein Auflösungsverfahren eingeleitet wurde.

Laut der Verordnung Nr. 354 gilt die Verpflichtung zum zwingenden Verkauf von 75% aller Deviseneinnahmen für juristische Personen, Einzelunternehmer und ausländische Vertretungen (außer offiziellen Vertretungen) weiter.

Deviseninländer dürfen weiterhin Darlehensverträge in einer Fremdwährung, die mit Devisenausländern abgeschlossen wurden, nicht vorzeitig tilgen. Diese Beschränkung erstreckt sich auch auf die vertraglichen Zinsen. Die Nationalbank der Ukraine verweigert die Registrierung von Änderungen zu Darlehensverträgen, die mit der Verkürzung der Fristen für die Rückzahlung des Darlehens durch Deviseninländer sowie einer vorfristigen Vertragserfüllung verbunden sind.

Außerdem hat die Nationalbank der Ukraine die Geltung folgender Maßnahmen verlängert:

Die Bargeldausgabe innerhalb der Ukraine über Online-Überweisungen ist ausschließlich in der ukrainischen Nationalwährung zulässig.

Beim Kauf und bei der Überweisung von Fremdwährung ins Ausland aufgrund von Importgeschäften zu einem Gegenwert von über USD 50.000,- sind juristische Personen und Einzelunternehmer verpflichtet, der Bank außer Belegen auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des staatlichen Finanzamtes und gegebenenfalls ein Protokoll der Preisprüfung vorzulegen.

Autor:   Igor Dykunskyy  — Wörter: 529

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