Am 4. September 2015 ist die Verordnung Nr. 581 der Nationalbank der Ukraine „Über die Regulierung der Situation auf dem Finanz- und Devisenmarkt der Ukraine“ in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird die Geltung der meisten Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt bis zum 4. Dezember 2015 verlängert. Gleichzeitig führt die Verordnung Nr. 581 bestimmte Änderungen von einigen Beschränkungsmaßnahmen ein, die der Stabilisierung der Situation auf dem Devisenmarkt der Ukraine dienen sollen.
So hat die Nationalbank das Erfordernis über die obligatorische Vorlage der Bescheinigungen vom Staatlichen Finanzdienst über das Fehlen einer Verschuldung bezüglich von Steuern und Gebühren für den Kauf und die Überweisung von Fremdwährung ins Ausland bei Importoperationen in einem Umfang von mehr als USD 50.000,- abgeschafft.
Gemäß der Verordnung Nr. 581 wird die Beschränkung bei der Ausgabe von Bargeld an juristische Personen und Einzelunternehmer in den Grenzen von bis zu UAH 300.000,- (ca. EUR 12.500,-) im Verlauf von einem Geschäftstag beibehalten. Eine Ausnahme ist die Auszahlung von Lohn, Dienstreisekosten, Sozialleistungen und die Auszahlung von garantierten Entschädigungen aus dem Fonds der Garantierung von Einlagen natürlicher Personen.
Den Banken ist es weiterhin verboten, Fremdwährung an Kunden (außer an natürliche Personen) zu verkaufen, die über Einlagen auf laufenden oder Depositkonten in einer Fremdwährung in dieser oder einer anderen Bank verfügen. Allerdings bezieht sich das angeführte Verbot nicht auf Fälle, wenn der Gesamtbetrag der Mittel auf den Devisenkonten des Kunden weniger als USD 25.000,- beträgt. Dabei werden Mittel auf den Bankkonten der Kunden nicht berücksichtigt, deren Vermögensrechte verpfändet sind. Dies betrifft auch Geldmittel in Banken, für welche eine vorübergehende Verwaltung eingeführt wurde oder gegen welche ein Auflösungsverfahren eingeleitet wurde.
Es bleibt beim Erfordernis des zwingenden Verkaufs von 75 Prozent aller Deviseneinnahmen aus dem Ausland für juristische Personen, Einzelunternehmer und ausländische Vertretungen (außer offiziellen Vertretungen).
Deviseninländer dürfen weiterhin Darlehensverträge in einer Fremdwährung, die mit Devisenausländern abgeschlossen wurden, nicht vorzeitig tilgen. Diese Beschränkung erstreckt sich auch auf die vertraglichen Zinsen. Die Nationalbank der Ukraine verweigert die Registrierung von Änderungen von Darlehensverträgen, die mit der Verkürzung der Fristen für die Rückzahlung des Darlehens durch Deviseninländer sowie einer vorfristigen Vertragserfüllung verbunden sind.
Gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 581 hat die Nationalbank auch die Durchführung einer Registrierung von Vertragsänderungen über die Hinzuziehung durch einen Deviseninländer (außer einer bevollmächtigten Bank) von Darlehen in Fremdwährung von einem Devisenausländer verboten, falls diese Änderungen mit dem Wechsel des Gläubigers oder des Schuldners verbunden sind. Dabei bezieht sich ein solches Verbot nicht auf:
- solche Fälle, wenn der Wechsel des ersten Schuldners in Zusammenhang mit dessen Verschmelzung und / oder dessen Liquidierung erfolgt;
- Verträge, die von Deviseninländern mit internationalen finanziellen Organisationen, deren Mitglied die Ukraine ist, abgeschlossen werden, und auf Verträge mit internationalen finanziellen Organisationen, durch die sich die Ukraine verpflichtet hat, ein rechtliches Regime sicherzustellen, das anderen internationalen finanziellen Organisationen zur Verfügung gestellt worden ist.
Außerdem hat die Nationalbank der Ukraine die Geltung folgender Maßnahmen verlängert:
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs zwecks der Dividendenausschüttung an ausländische Investoren;
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs zwecks der Rückzahlung von Geldmitteln, die von ausländischen Investoren durch den Verkauf der Gesellschaftsrechte juristischer Personen (außer Aktien), der Herabsetzung des Stamm- bzw. Grundkapitals oder durch den Austritt ausländischer Investoren aus einer Gesellschaft erwirtschaftet wurden;
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs zwecks der Rückzahlung von Geldmitteln, die von ausländischen Investoren durch den Verkauf von Wertpapieren ukrainischer Emittenten (außer dem Verkauf von Schuldverschreibungen an der Börse) erwirtschaftet wurden;
- das Verbot von Überweisungen durch natürliche Personen in einer Fremdwährung ins Ausland aufgrund laufender nichtkommerziellen Devisenoperationen ohne bestätigende Unterlagen. Der Grenzwert der Ausgabe wurde von UAH 15.000,- (ca. EUR 625,‑) auf UAH 20.000,- (ca. EUR 830,‑) im Verlauf von einem Geschäftstag erhöht. Dies gilt nicht für die Überweisungen von Beträgen durch Ausländer, die diese als Gehalt bezogen haben;
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs an natürliche Personen im Verlauf von einem Geschäftstag zu einem Gegenwert von über UAH 3.000,- (ca. EUR 125,‑).
Die Bargeldausgabe innerhalb der Ukraine über Online-Überweisungen ist ausschließlich in der ukrainischen Nationalwährung zulässig.
Die Verordnung Nr. 581 verbietet außerdem den bevollmächtigten Banken, auf Anweisung von einem Deviseninländer den Kauf von Fremdwährung für den Import von Waren durchzuführen, deren Zollabwicklung vor dem 1. Januar 2014 durchgeführt worden ist, wenn ein Wechsel des Schuldners und / oder des Gläubigers erfolgt ist. Solche Verpflichtungen werden von Deviseninländern aus eigenen Mitteln in Fremdwährung erfüllt. Dabei ist anzumerken, dass sich dieses Verbot nicht auf den Kauf von lebensnotwendigen Waren bezieht (Erdgas, Erdöl, Elektroenergie, Kohle etc.).
Gemäß der Verordnung Nr. 581 sind der Verkauf und die Verrechnung von Fremdwährung verboten, außer den Operationen von juristischen Personen, die aufgrund individueller Lizenzen der Nationalbank durchgeführt werden, unter der Bedingung, dass der Gesamtbetrag dieser Operationen in den Grenzen einer individuellen Lizenz im Verlauf eines Kalendermonats nicht USD 50.000,- überschreiten darf (das Äquivalent dieser Summe in einer anderen Währung nach dem offiziellen Wechselkurs der Hrywnia (UAH) zu der Fremdwährung, der von der Nationalbank am Tag der Überweisung festgelegt worden ist).
Außerdem sehen die Bestimmungen der Verordnung Nr. 581 vor, dass die Verrechnungen bei den Operationen von Export und Import von Waren, die in den Artikeln 1 und 2 des Gesetzes der Ukraine „Über das Regime der Durchführung von Verrechnungen in ausländischer Währung“ vorgesehen sind, auch im weiteren innerhalb einer Frist realisiert werden, die 90 Kalendertage nicht überschreitet.
Zusätzlich muss angemerkt werden, dass die Nationalbank begonnen hat, die Geld-Kredit-Politik nach und nach zu mildern. Davon zeugt eine Verringerung des Zinssatzes von 30 Prozent auf 27 Prozent seit dem 28. August 2015 und eine weitere Reduzierung des Zinssatzes auf 22 Prozent seit dem 24. September 2015. Die Änderung des Zinssatzes betrifft die Höhe der Strafsanktionen, die von den Vertragsparteien in vertraglichen Beziehungen aufgestellt werden, da die Höhe der Strafsanktionen von dem Zinssatz der Nationalbank abhängt.



Forumsdiskussionen
Awarija in Ukraine-Nachrichten • Re: Die Ukraine hat Sanktionen gegen die Macher der Zeichentrickserie „Mascha und der Bär“ verhängt
„Inzwischen hat sich ja auch die Tagesschau etwas eingehender mit diesem Thema befaßt. Demnach seien indirekte Geldflüsse zum Kreml der Grund für das erfolgte Verbot der Serie. Ich schätze jedenfalls...“
Awarija in Ukraine-Nachrichten • Re: Die Ukraine hat Sanktionen gegen die Macher der Zeichentrickserie „Mascha und der Bär“ verhängt
„ Ist die Meldung überhaupt aktuell, die "Welt" schrieb offenbar schon 2023 über genau dieses Thema ?
“
Awarija in Ukraine-Nachrichten • Re: Die Ukraine hat Sanktionen gegen die Macher der Zeichentrickserie „Mascha und der Bär“ verhängt
„Kennt jemand vielleicht die Hintergründe dafür ? Soweit ich das sehe handelt es sich doch um eine völlig harmlose Kinderserie ohne jede Spur von Propaganda oä ?“
Awarija in Ukrinform • Re: Russland attackiert erneut Grenzübergang zu Moldau in Region Odessa, Verkehr gesperrt
„ Was meint "erneut" ??
Bislang glaubte ich daß man sich als Reisender zumindest in unmittelbarer Grenznähe sicher fühlen konnte ?
“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bei Ankunft am Blockposten im Internet (nakordoni.eu) 4h Wartezeit und 40 PKW am Grenzübergang, einen Teil der Wartezeit sitzt man am Blockposten ab, die halten die PKW Warteschlange von dem eigentlichen...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich dachte z.B. Krakovetz hat diese Spur nicht, jedenfalls bin ich in 2025 mit allen anderen bei den Ukrainern durchgeschleust worden, anschließend bei den Polen EU Spur..“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„ Hallo julib77,
Bzgl. Ausreisen mit PKW nach Polen möchte ich Dir deutlich widersprechen, ich weiß nicht woher Du Deine Informationen beziehst.
Schau einfach hier einmal Thread nach "An welchem Grenzübergang geht's am schnellsten? Da musst Du nicht suchen, der steht derzeit auch immer weit oben. Auch wenn wir da, nur über die Abläufe und die Wartezeiten berichten, findest Du nicht einen Kommentar darüber, dass Ukrainer schlecht behandelt werden. (2025 bis heute, ca. 25 Ein- und Ausreisen)
Ich kann nur sagen, ich beobachte keinerlei Repressalien, ganz im Gegenteil, die Ukrainer werden respektvoll behandelt, ist stelle keinen Unterschied zu mir als Deutschen fest. Das einzig berichtenswerte ist, dass die meisten Ukrainer-Innen fotografiert werden, bei der Ein - und Ausreise. Dieser Vorgang läuft professionell ab, ich kann dabei keine "Erniedrigung " beobachten, es wird gelacht und gescherzt dabei und die Frauen richten ihre Haare etc. Damit es ein 'schönes" Bild gibt.
Bzgl. Ungarn kann ich nur von einer Einreise berichten in 2025 (noch unter Orban), an dem mir sehr gut bekannten Grenzübergang "Lushanka" (Berehove HU), die Ausreiseseite kann man beobachten, ich kann nichts berichten, d.h. für mich normale Abläufe bei der Ausreise, wie auch bei der Einreise. Normale PKW Schlange, ganz im Rahmen. Kurz um, mir ist damals nichts aufgefallen. Alles war SICHER, wie die letzten 70 Mal, als ich den Grenzübergang von 2004 an bis 2025 überquert habe. Ein- und Ausreise.
“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich werde am Sonntag ca. 12 Uhr auch wieder in Uhryniw Ausreisen. Dazu mal eine Frage, in Uhrnyiw gibt es ja die besagte EU-Spur, die ja durchweg bei den Ukrainern und den Polen die Ausreisezeit doch erheblich...“
julib77 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“
Awarija in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Ups, ja. Irgendwie war zwar die Rede von einem durchgängig buchbaren Fahrschein, aber das bedeutet in der Tat wohl nicht auch zugleich eine unterbrechungsfreie und bequeme Fahrt mit der Bahn. Schade“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“
Awarija in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“
Awarija in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„ Obwohl der Leo-Express angeblich seit Juni den Betrieb auf dieser Strecke aufgenommen hat wird die "Bahnfahrt" über Przemysl nach UA wohl noch lange Zukunftsmusik bleiben.
Wie zu lesen ist gibt es noch nichtmal für das polnische Streckennetz eine Zulassung so daß derzeit dort wohl noch mit Bussen gefahren wird.
“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„изображение.png изображение.png Da muß man wohl mit den Daten etwas herumspielen ... Da wird wohl noch nicht täglich gefahren. Trotzdem Danke.“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„
Ist korrekt, aber ich finde man hätte trotzdem im Text gleich darauf hinweisen können.War aber nicht "böse" gemeint ...
Bis jetzt sind die Tickets auch noch nicht auf der Webseite buchbar - warum auch immer ...
Hab´s versucht - bekomme aber immer angezeigt "auf dieser Strecke fahren wir nicht"
“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Man sollte aber explizit dazu schreiben, daß es ein Zug von LeoExpress ist - und nur auf deren Webseite kann man die Fahrkarten kaufen. Zumindest ist es die erste Umsteigefreie Verbindung von Deutschland...“
Eric in Recht, Visa und Dokumente • Re: Deklaration gebrauchter Kleidung beim Zoll
„Vielen Dank, mit einem Briefchen meiner Frau im Gepäck gab es keine Probleme“