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Parlament verabschiedet Steuerreform komplett

Die Werchowna Rada hat gestern das Steuergesetzbuch in der Redaktion verabschiedet, die für das Ministerialkabinett und seine Fiskalorgane vorteilhaft ist. Wie erwartet wurde wurden die Vorschläge der Oppositionsfraktionen und der Unternehmer von der Parlamentsmehrheit ignoriert. Nichtsdestotrotz versprechen die Abgeordneten den strittigsten und konfliktreichsten Teil des Dokuments – das vereinfachte Besteuerungssystem – bis zur Unterschriftsvorlage des Gesetzbuches für den Präsidenten zu überarbeiten.

Die Bestätigung des Steuergesetzbuches unterstützten 269 Abgeordnete. In Verbindung mit dem abschnittsweisen Beschluss des Dokuments zog sich die Prüfung zwei Plenartage (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine” vom 17. November). Wie auch am Dienstag ignorierte die Parlamentsmehrheit gestern erneut die Vorschläge der Opposition und der eigenen Vertreter. „Die Abstimmung erfolgt zum eingereichten Dokument (welches vom Ausschuss zu Fragen der Steuer- und Zollpolitik am 11. November gutgeheißen wurde), in dem es keine Änderungen gibt, wenigstens keine spürbaren“, sagte dem “Kommersant-Ukraine*”, Alexej Plotnikow (Partei der Regionen).

Der resonanzreichste der 14 zu prüfenden Abschnitte, war dem vereinfachten Besteuerungssystem gewidmet. Einzelunternehmer können die Einheitssteuer nur bei einem Jahresumsatz von nicht mehr als 300.000 Hrywnja (um 200.000 Hrywnja weniger als jetzt) zahlen. Dabei steigt der maximale monatliche Satz von 200 Hrywnja auf 600 Hrywnja (in Ortschaften, wo bis zu 150.000 Menschen leben, beträgt er 20-200 Hrywnja, in Ortschaften von 150-500.000 Einwohnern – 20-400 Hrywnja, mehr als 500.000 Einwohner – 20-600 Hrywnja).

Die Zahl der einstellbaren Arbeiter verringert sich bei den Einheitssteuerzahlern von zehn auf vier Personen (nur im Gastronomiewesen kann man bis zu acht Personen einstellen). Im Falle der Installation einer Kasse kann der Jahresumsatz 600.000 Hrywnja übersteigen. Vom Umsatz über dem Schwellenwert muss man 15 Prozent Steuer zahlen. Die neuen Regeln treten ab dem 1. April 2011 in Kraft.

Juristische Personen können nicht mehr am Einheitssteuersystem teilnehmen. Im Austausch dafür verspricht ihnen das Steuergesetzbuch einen Nullsteuersatz auf den Gewinn, wenn der Jahresumsatz unter 3 Mio. Hrywnja liegt. Es verringert sich auch die Liste der Tätigkeitsarten für die Einheitssteuer. Diese können Personen die Finanztätigkeiten, Immobilienoperationen, Großhandel, Einzelhandel über das Internet und Handelsautomaten und ebenfalls Juristen, Controller, Buchhalter, Unternehmensberater und Personalagenturen betreiben nicht mehr zahlen.

Der Steuersatz für Grundstücke wird um das 3,2-fache erhöht – auf 1,44-3,36 Hrywnja/m² in Abhängigkeit von der Größe der Ortschaft. Die Transportabgabe wird nur noch bei der ersten Registrierung des Transport zahlbar sein. Im Vergleich zur ersten Lesung blieben alle Sätze unverändert, erhöht wurde er lediglich für Flugzeuge – von 0,2 Hrywnja auf 1 Hrywnja pro 1 kg Gewicht und bei Hubschraubern von 0,3 Hrywnja auf 1 Hrywnja pro kg. Aufgehoben wird die jährliche Anpassung der Sätze der Transportabgabe, der Zahlungen für Rohstoffförderung, der Abgaben für spezielle Wassernutzung, die Nutzung von Radiofrequenzen und anderer Zahlungen an die Inflationsrate.

Der Handel mit Bargeld in Wechselstuben, Tätigkeiten im Unterhaltungsbereich und ebenfalls eine Reihe von anderen Dienstleistungsarten werden mit neuen lokalen Steuern belegt. Eine Steuer muss für Immobilien mit mehr als 120 m² (Wohnungen) und 250 m² (Wohnhäuser) gezahlt werden. Der Steuersatz beträgt ab 2012 1-2,7 Prozent von der Minimalzahlung für 1 m² zusätzliche Fläche.

Berücksichtigend, dass das Gesetzbuch ohne Änderungen der Opposition beschlossen wurde, ist die Werchowna Rada bereit Konkretisierungen in das beschlossene Gesetz einzubringen. „Nachdem das Gesetz beschlossen wurde, hat die Werchowna Rada gemäß Artikel 131 des Reglements das Recht technische Fehler zu korrigieren, Konkretisierungen einzubringen und bestimmte Korrekturen vorzunehmen“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Fragen der Steuer- und Zollpolitik, Witalij Chomutynnik (Partei der Regionen). „Vielleicht korrigieren wir heute bis zum Ende des Tages die diskussionswürdigen Fragen und beschließen spätestens morgen die endgültige Redaktion unter Berücksichtigung dieser Normen“?. Den Worten des Fraktionsvorsitzenden der Partei der Regionen, Alexander Jefremow, nach betreffen die Änderungen eine Erweiterung des Tätigkeitenspektrums, bei dem die Einheitssteuer gezahlt werden kann. ??„Das Reglement sieht das Einbringen von Änderungen vor, doch sie müssen einen präzisierenden Charakter haben und dürfen keine Änderungen an der Sache haben“, erklärte die Abgeordnete Xenia Ljapina („Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung“).

Plotnikow bestätigte, dass die zu diskutierenden Präzisierungen sich hauptsächlich auf technische Momente konzentrieren. „Es ist vorgesehen das Steuergesetzbuch selbst und die Änderungen an anderen Gesetzen in zwei Dokumente zu teilen. Außerdem werden bis zum Morgen unterschiedliche Präzisierungen diskutiert, hauptsächlich mit prozeduralem Charakter, in Richtung Verhinderung von Steuerminimierungen, wenn der Unternehmer sich im Dorf registriert, um einen geringeren Satz für die Einheitssteuer zu zahlen und in Kiew arbeitet“, sagte er. „Es gibt Probleme mit der Berechnung der Steuer auf den Gewinn. Im einfachen System erfordern viele Normen eine Übergangsperiode zwischen drei und sechs Monaten“, betonte der Stellvertreter des Fraktionsvorsitzenden der Partei der Regionen, Anatolij Kinach. „Ebenfalls ist vorgesehen vor Ort Überprüfungen und Beschlagnahme von Eigentum nur per Gerichtsentscheid zuzulassen“.

Das neue Steuergesetzbuch erschwert die bürokratische Arbeit der Unternehmer erheblich. „Ungeachtet der Proteste wird die Erhöhung des Steuersatzes bei der Einheitssteuer für die Wirtschaft in den großen Städten relativ schmerzlos vonstatten gehen und verursacht nur in der Provinz Probleme. Wichtiger ist eine andere Änderung: die Einheitssteuer hat aufgehört einheitlich zu sein, sie wird jetzt keine Sozialabgaben enthalten. Die Unternehmen werden für ihre Abrechnungen Buchhalter beschäftigen müssen“, präzisierte die Partnerin der Kanzlei Astapov Lawyers, Tatjana Kusmenko.

Jurij Pantschenko

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Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 851

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