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Das Zypern-Abkommen: PR oder Durchbruch?

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Die Unterzeichnung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Ukraine und Zypern kann kaum als große Überraschung bezeichnet werden. Nicht nur deshalb, weil dieser Schritt angesichts der – um es vorsichtig auszudrücken – nicht einfachen Wirtschafts- und Haushaltslage erforderlich ist. Viel zu viel öffentliche Aufmerksamkeit wurde in den letzten Monaten der „Zypern-Frage“ zuteil. Zuweilen entstand der Eindruck, dass die Regierungsspitze vor den Wahlen bewusst eine gewaltige PR-Kampagne in Gang setzte, um weitere Stimmen zu sammeln.

Aber letztendlich wurde das Abkommen erst am 8. November unterschrieben, bereits nach den Parlamentswahlen. Warum hat es sich so ergeben? Dafür existieren verschiedene Erklärungsansätze: Entweder haben sie es aus den einen oder anderen Gründen nicht früher geregelt bekommen, oder Zypern wollte nicht am Politspektakel partizipieren (die EU-Ratspräsidentschaft hat sicherlich hierzu beigetragen), oder das Triumvirat Bankowaja-Institutskaja-Gruschewskogo wollte einfach nicht riskieren, zu einem brisanten Zeitpunkt der Wahlen ein Dutzend einflussreicher und relativ wohlhabender Parteigenossen zu irritieren. Aber das würde bedeuten, dass es letztendlich keine hundertprozentige Garantie für die „Geburt“ eines neuen Abkommens zwischen der Ukraine und Zypern gegeben hat. Und anscheinend das Wahlergebnis die Voraussetzungen für dieses geschaffen hat.

Auf jeden Fall wird die Schwierigkeit/Leichtigkeit der Ratifizierung des Abkommens im Parlament ein Indikator dafür sein, wie groß die PR-Komponente des Abkommens ist und wie viel dieses dem Staat tatsächlich zum Nutzen gereichen wird. Wenn es denn zum Nutzen gereichen wird.

Die samtene Revolution

Das unterzeichnete Abkommen „Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung von Ertragssteuerhinterziehungen“ soll den seit 30 Jahren geltenden Vertrag von 1982 („Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erträgen und Besitz“) ersetzen. Rufen wir uns ins Gedächtnis, dass eben dank dieses Vertrages eine kleine Mittelmeerinsel den Ruf eines „Staubsaugers“, der rege Kapital aus der heimischen Wirtschaft absaugt (der größte Teil fließt freilich danach wieder in die Ukraine zurück, was Zypern zum größten Auslandsinvestor der Ukraine macht) und der Wirtschaft zu Steuerminimierungen verhilft, erhalten hatte.

Dies wurde zum einen durch sehr moderate Steuerbedingungen auf Zypern ermöglicht. Und zum anderen durch die in der weltweiten Praxis analoger Vereinbarungen beispiellose niedrige Besteuerung („nullprozentig“) in der Ukraine von Dividenden, Royaltys und Zinserträgen, die heimische Unternehmen an ihre zypriotischen „Mamas“ oder andere „verwandtschaftliche“ Organisationsstrukturen ausschütten. Der neue Vertrag ermöglicht der staatlichen Steuerbehörde der Ukraine Dividenden mit einem Satz von 5 und 15, Royaltys mit 5 und 10 und Gewinne aus Aktivforderungen mit 2 Prozent zu belasten.

Aus Sicht von Experten ist die neue Vereinbarung im Hinblick auf die Steuersätze relativ tolerant gegenüber der Wirtschaft. „Im neuen Abkommen sind die Steuersätze niedriger als im Modellabkommen der OECD oder anderen von der Ukraine unterzeichneten bilateralen Verträgen“, bemerkt der Jurist der Anwaltskanzlei Arzinger Igor Grigorjew. „Zudem ist, im Unterschied zum OECD-Standard, im Abkommen keine Besteuerung von Aktienverkäufen ukrainischer Unternehmen an zypriotische Unternehmen vorgesehen, selbst dann nicht, wenn der Wert auf ukrainischen unbeweglichen Sachanlagenvermögen basiert. Diesbezüglich können keine Änderungen zum jetzt geltenden Vertrag erwartet werden.“

Zugleich ist der neue Vertrag der Ukraine mit Zypern für die Wirtschaft restriktiver als beispielsweise der, den Russland mit der Inselrepublik abgeschlossen hat. Im russisch-zypriotischen Vertrag sind Zinsen und Royaltys bei Ausschüttungen aus der Russischen Föderation steuerbefreit.

Nach Schätzung der Regierung sollten die genannten Modifikationen zu Mehreinnahmen in Höhe von etwa 1 Mrd. UAH für das Staatsbudget führen (Summa summarum? – Red.). Diesbezüglich vermutet der Partner der steuerrechtlichen Abteilung von „Deloitte“ Andrej Serwetnik, dass der Fiskus auch mehr erhalten könnte. „Man sollte sich allerdings unbedingt vor Augen führen, dass moderne Methoden der internationalen Steuerplanung dutzende Zuständigkeiten und Steuerermäßigungen tangieren, weshalb bestimmte Vereinbarungen mit anderen Länder, in denen die Steuersätze gemäß bilateraler Vereinbarungen der Ukraine niedriger sind, als die im neuen Abkommen vorgesehenen, nicht unberücksichtigt gelassen werden können“, fügt der Experte hinzu.

Die Mehrheit der Experten prognostiziert, dass die Wirtschaft Dividenden aktiver über die Niederlande, Zinserträge über Großbritannien, Royaltys über Österreich, Luxemburg und die Schweiz ausführen wird (bezahlbar bleibt auch die Variante über Zypern).

Der Leiter der Abteilung für Steuer- und Rechtspraxis bei Ernst &Young Wladimir Kotenko schließt nicht aus, dass die Wirtschaft auch inländische Möglichkeiten der Steuerminimierung wie kollektive Kapitalanlagen oder auch Schattenbanksysteme aktiver nutzen wird. Hierbei betont der Experte, dass aus steuerlicher Perspektive für viele Vertreter der Wirtschaft das mögliche Inkrafttreten des Abkommens nicht allzu schmerzhaft wird. „Diejenigen, die noch vor ein paar Jahren eine Änderung des geltenden Vertrages als Bedrohung aufgefasst hätten, hätten bereits im Vorfeld der Unterzeichnung ihre Geschäfte umstrukturiert, indem sie unter anderem gefährdete Organisationsstrukturen in andere Länder transferiert oder einen Plan zur Umstrukturierung ihrer Organisationen gehabt hätten“, konstatiert der Experte.

Aus Sicht des geschäftsführenden Partners der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Aksjonow und Partner“ Jelena Maksejewa ist die Verzögerung bei der Überarbeitung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Zypern seitens der Ukraine (faktisch seit 2007, und das unter dem Druck des IWFW.P.) darauf zurückzuführen, dass der Staat den Unternehmern die Möglichkeit geben wollte, ihre Geschäfte in andere Zuständigkeiten zu transferieren. „In letzter Zeit gibt es in der Ukraine anscheinend keine Nachfrage nach zypriotischen Unternehmen. Deshalb ist deren Ankauf und Betrieb heute sogar Privatunternehmen möglich. Es existiert keine Agiotage durch die neue Vereinbarung“, ist die Steuerprüferin überzeugt.

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Zusätzliche Zeit zur Anpassung der Geschäftstätigkeiten an die neuen Bedingungen bekommen die betroffenen Unternehmen auch dadurch, dass das Abkommen erst mit dem 1. Januar des Finanzjahres zu gelten beginnen wird, das dem Jahr, in dem es in Kraft tritt, folgt. Unter Berücksichtigung aller verfahrenstechnischer Schwierigkeiten bei der Umsetzung sämtlicher Formalitäten zwischen der Ukraine und Zypern wird die Ratifizierung frühestens im Jahr 2013 möglich sein (wenn diese zustande kommt). Und das bedeutet, dass das Abkommen erst am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird.

Nicht nur aufgrund der Steuern

Zypern hat ukrainische Geschäftstätigkeiten traditionell nicht aufgrund des Steuersystems angezogen. Der Inselstaat weist eine Reihe von Vorteilen auf, die das Land im Vergleich zu anderen Staaten selbst nach der Unterzeichnung des neuen Abkommens attraktiv machen. Zu den traditionellen Vorteilen Zyperns gehören der hohe Schutz des Eigentums und der Interessen der Unternehmer, ein angelsächsische Rechtssystem, das komfortable juristische Bedingungen für Vereinbarungen zwischen Unternehmern sicher stellt, ein nicht schlecht funktionierendes Gerichtswesen, ein liberales Wechselkurssystem, das reibungslose Auslandsinvestitionen gewährleistet, komfortable Konventionen für M&A und für Anleihen auf ausländischen Märkten, staatliche Garantien in der Ukraine zur Erstattung „ausländischer“ Investitionen, Sicherstellung der Anonymität usw.

Allerdings macht der Senior Lawyer bei MJuF Integrites, Jaroslaw Abramow, darauf aufmerksam, dass einige Maßnahmen der zypriotischen Regierung in der letzten Zeit die Attraktivität des Landes für ukrainische Investoren gesenkt haben. Und das ohne Berücksichtigung dessen, dass aus administrativer Sicht Zypern im Vergleich zu anderen Ländern nicht als günstige Variante zu sehen ist. „Die verstärkte Aufmerksamkeit der zypriotischen Regierung im Hinblick auf Rechnungslegung und Steuerzahlungen bei Offshore Geschäften (sowie die Anhebung der Sanktionen im Falle von Verletzungen), die griechische Krise, erhöhte Forderungen seitens der EU in Bezug auf Transparenz, der korrespondierende Imageverlust als „hundertprozentig konfidentieller“ Staat, all dies senkte die Attraktivität der Insel“, konstatiert der Jurist.

Einige nachteilige Aspekte können auch durch das neue Abkommen zwischen der Ukraine und Zypern verstärkt werden, unter anderem im Hinblick auf Datenschutz. „Wenn die weitere Entwicklung Richtung „russisches“ Szenario gehen sollte, können wir zur gegebenen Zeit die Unterzeichnung eines Protokolls zum Abkommen erwarten, in dem ein grundlegender Mechanismus zum Informationsaustausch zwischen den Staatsbehörden zu Unternehmen und Unternehmensgruppen wie auch konkreten Transaktionen festgehalten sein wird. Angesichts dessen werden einige ukrainische Unternehmer ernsthaft über eine Restrukturierung ihrer Unternehmensgruppen und eine Verlagerung ihrer Holdinggesellschaften in andere Zuständigkeitsgebiete nachdenken“, glaubt der Manager der ukrainischen Sektion der KPMG Maxim Sawalnyj.

Seinerseits macht der Berater der Anwaltskanzlei „Wassil Kisil und Partner“ Iwan Jurtschenko darauf aufmerksam, dass vielen Investoren seit langem der „Offshore“-Ruf Zyperns missfalle (wenngleich der Staat, nebenbei bemerkt, nicht als klassisches Offshore-Gebiet bezeichnet werden kann). „Jetzt wird es zusätzliche Anreize für die Berücksichtigung anderer Staaten besseren Rufs geben“, konstatiert der Experte.

Zu den Ratifizierungsperspektiven, aber nicht nur

Könnte das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Ukraine und Zypern dasselbe Schicksal nehmen wie das analoge Abkommen der Ukraine mit Luxemburg, das bereits 1997 unterzeichnet worden war und nie ratifiziert wurde? „Die einzige Hürde für die Ratifizierung könnte der Widerstand der Großunternehmer sein. Andererseits zeugt die blitzartige Unterzeichnung des neuen Textes vom vorhandenen Umsetzungswillen des neuen Dokuments seitens der Führungsspitze. Das neue Abkommen ist insbesondere in dieser Geschwindigkeit nach den veröffentlichten Ergebnissen der Parlamentswahlen eine logische Konsequenz. Ich denke, die Unterstützung seitens der Volksvertreter für das Dokument ist garantiert“, urteilt J. Abramow.

Sind diesbezüglich „Fußtritte“ seitens der Zyprioten zu erwarten? Nach den Angaben I. Jurtschenkos könnte der Inselstaat die Vereinbarung noch im laufenden Monat ratifizieren. Allerdings schließt I. Grigorjew Verzögerungen seitens Zyperns nicht aus, „das, im Grunde genommen, nicht von der Unterzeichnung des neuen Abkommens profitiert“. Tatsächlich, macht W. Kotenko aufmerksam, kann die Ukraine in diesem Fall den geltenden Vertrag aussetzen, da im selbigen Vertrag folgendes vorgesehen ist: Die einseitige Auflösung (Denoncierung) 6 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres.

Nach Meinung der Sekretariatsleitung des Rates der Unternehmer im Ministerkabinett Andrej Sablowskij wäre es für die Ukraine zweckmäßig, Gespräche mit anderen Ländern zur Schließung von Kapitalabflusskanälen und Verhinderung von Steuererleichterungen zu initiieren, insbesondere mit denen, in welche ukrainische Unternehmen nach Inkrafttreten des Abkommens mit Zypern „abwandern“ könnten. „Die Bestimmungen der Vereinbarungen zwischen der Ukraine insbesondere mit den Niederlanden, Großbritannien, Schweden, sind veraltet und erfordern eine Angleichung an die Erfordernisse der heutigen Zeit“, ist der Spezialist überzeugt.

Experten bezeichnen auch Gespräche mit Ländern wie die baltischen Staaten, insbesondere Lettland, das vor Kurzen eine faktische Null-Prozent-Besteuerung für 2013 angekündigt hat, als logisch.

Gleichzeitig hat der Leiter der Rechts- und Steuerberatung bei PwC Ukraine Ron Barden angemerkt, dass die Gespräche der Ukraine mit den Führungsspitzen anderer Länder fortgeführt werden. Aber analoge Vereinbarungen beispielsweise mit traditionellen Steuerhäfen sind nicht sehr wahrscheinlich. Allerdings könnte gemäß Ron Barden in naher Zukunft die abschließende Ausgestaltung und Annahme der Abkommen mit Luxemburg und Irland erfolgen. „Viele potenzielle Investoren (Investmentfonds und IT-Unternehmen) gebrauchen genau diese Länder für die Strukturierung ihrer Geschäfte“, präzisiert der Repräsentant von PwC.

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Gemäß den Worten des Senior Juristen der Legal Group LCF Jelena Woljanskaja soll der Kapitalabfluss ins Ausland durch ein Gesetz zur Regulierung des „Transfer Pricing“ verhindert werden, das jetzt von der Steuerbehörde erarbeitet wird. Die Juristin bemerkt ebenso, dass das Abkommen mit Zypern als „Sonderbeziehung“ operiert, das, im Grunde genommen, dem ukrainischen Terminus„Normalpreis“ gleichkommt. „Die Bestimmungen des Abkommens lassen keine Steuerrückstände infolge eines Preisverfalls oder besonderer Ausschüttungsbedingungen zu“, präzisiert J. Woljanskaja.

Zweifellos wird die Regierung auch weiterhin, wie auch andere Ländern, mit Missbrauch im Bereich der Steuerplanung durch Wirtschaftsubjekte kämpfen müssen. Und offensichtlich können neue Abkommen mit Zypern sowie mit anderen Ländern mit günstigen Besteuerungssystemen diesbezüglich nicht umgangen werden – es existiert eine offensichtliche Notwendigkeit für weitere Verbesserungen der inländischen Steuergesetze. Und es lässt sich leicht erahnen, dass eine Verbesserung der Attraktivität der Ukraine für Investoren sowie Effektivitätssteigerung im Hinblick auf die Verwendung des Staatshaushaltes ein effektiveres Mittel zur Reduzierung des Kapitalabflusses ins Ausland wäre. Harte Maßnahmen sind gut, aber Zuckerbrot für die Wirtschaft kann auch nicht schaden.

16. November 2012 // Wassilij Passotschnik

Übersetzerin:    — Wörter: 1806

Jahrgang 1978. Yvonne Ott hat Slavistik und Wirtschaftswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg studiert. Seit 2010 arbeitet sie als freie .

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