Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua
Wie Bloomberg berichtet, hat das Oberste Landesgericht in Wien nach mehr als einem Jahrzehnt Gerichtsverhandlungen einen Auslieferungsantrag der USA gegen den ehemaligen ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch endgültig abgelehnt.
Das österreichische Gericht erklärte die Entscheidung der Vorinstanz, die Auslieferung von Firtasch zu blockieren, für endgültig, da die Staatsanwaltschaft es versäumt habe, innerhalb der Frist Berufung einzulegen, heißt es in einer am Mittwoch per E-Mail versandten Erklärung.
Die Staatsanwaltschaft hatte versucht, Firtasch in den Vereinigten Staaten vor Gericht zu stellen, weil er eine Verschwörung angeführt haben soll, bei der er 18,5 Millionen Dollar an indische Beamte gezahlt haben soll, um ein 500 Millionen Dollar teures Titanprojekt zu ermöglichen.
Firtasch bestreitet jegliches Fehlverhalten und behauptet, dass die US-Vorwürfe darauf abzielen, die ukrainische Politik zu beeinflussen.
Im März 2014 wurde der ukrainische Oligarch auf Antrag von US-Ermittlern in Wien verhaftet.
Eine Woche später wurde er gegen eine rekordverdächtige Kaution von 125 Millionen Euro freigelassen, unter der Bedingung, dass er das Land nicht verlässt. Die gesamte Summe wurde von dem Geschäftsmann Vasily Anisimov bezahlt, der dem Kreml nahesteht.
Der Betrug soll ihm einen jährlichen Gewinn von 500 Millionen Dollar eingebracht haben. In den USA drohen dem Oligarchen bis zu 50 Jahre Gefängnis und die Beschlagnahmung seines gesamten Vermögens.
Die Ukraine verhängte 2021 Sanktionen gegen Firtasch, weil er angeblich Titan an russische Waffenhersteller geliefert hat. Großbritannien verhängte im Jahr 2024 Sanktionen gegen ihn.
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Forumsdiskussionen
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„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Nur Ihr BG wird gekürzt, wie viel weiß ich nicht. Erkundige Dich mal in diese Richtung.“