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Firmengründung in der Ukraine: Gründung einer ukrainischen GmbH

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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (tovarystvo z obmezhenoju vidpovidal’nistju, TOV) ist in der Ukraine die häufigste Unternehmensrechtsform. Erklärt wird dies damit, dass die Gesellschafter vom Risiko der persönlichen Haftung frei sind; die Haftung der Gesellschafter einer TOV, d.h. einer ukrainischen GmbH, beschränkt sich auf ihre Stammeinlagen. Die GmbH haftet nicht für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschafter, somit ist sie von deren persönlichem Schicksal unabhängig.

Die ukrainische Gesetzgebung enthält durchweg detaillierte Bestimmungen in Bezug auf die GmbH. Zu den weiteren Vorteilen dieser Unternehmensrechtsform gehören u.a. die fehlende gesetzliche Bestimmung des Mindeststammkapitals und kurze Gründungsfristen. Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vorgenommen werden bzw. erfolgen.

Die Gesellschafter einer ukrainischen GmbH haben das Recht, Gesellschaftervereinbarungen abzuschließen, in denen sie sich verpflichten, ihre Rechte und Befugnisse auf eine bestimmte Weise auszuüben oder deren Ausübung zu unterlassen.

Vor der Eintragung einer ukrainischen Gesellschaft ist es erforderlich, eine juristische Adresse für die zu gründende Gesellschaft zu besorgen. Zu beachten ist, dass bei der Gründung einer ukrainischen Gesellschaft zu ihrem Geschäftsführer zuerst ein ukrainischer Staatsbürger zu bestellen ist. Erst nach der Eintragung der Gesellschaft kann eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer – den künftigen Geschäftsführer – beantragt werden. Antragsteller für eine Arbeitserlaubnis ist somit die gegründete bzw. zu gründende Gesellschaft.

Praktischer Gründungsablauf

Die Gründung einer GmbH kann auch durch im Ausland ansässige Beteiligte aufgrund Stellvertretung erfolgen. Zu diesem Zweck ist im Ausland eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

In der Praxis besteht der Gründungsablauf einer ukrainischen GmbH grundsätzlich aus folgenden Schritten:

a) Beantragung einer Steuernummer für den Gesellschafter einer ausländischen natürlichen Person
Tritt eine ausländische natürliche Person als Gesellschafter der GmbH auf, ist für sie im Vorfeld der staatlichen Registrierung der GmbH eine Steuernummer in der Ukraine zu beantragen (die Beantragung dauert fünf Werktage). Begründet wird dies damit, dass der ausländischen natürlichen Person Einkünfte aus ihrer Tätigkeit in der Ukraine ausgezahlt werden, die nach ukrainischem Recht besteuerbar sind.

b) Unterzeichnung der Satzung der GmbH
Die Satzung der GmbH ist schriftlich zu verfassen und durch die Gründer bzw. ihre bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Empfehlenswert, obwohl nicht mehr obligatorisch, ist die notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften der Gründer bzw. ihrer Vertreter auf der Satzung.

c) Registrierung der GmbH beim Handelsregister, Statistikamt, Finanzamt und Rentenversicherungsfonds
Die Unterlagen, die dem Handelsregistrator vorgelegt werden, sind in der Staatssprache – in ukrainischer Sprache – zu verfassen. Die Satzung der GmbH kann auch zweisprachig erstellt werden, wobei eine Fassung auf Ukrainisch zu erstellen ist.

Für die Durchführung der staatlichen Registrierung der GmbH hat der Gründer bzw. haben die Gründer oder ihre Vertreter dem Handelsregistrator folgende Unterlagen vorzulegen (bzw. per Einschreiben oder auf elektronischem Wege zuzusenden):

  • ausgefülltes formgemäßes Registrierungsformular. Dem Registrierungsformular kann ein Antrag auf Anwendung eines vereinfachten Besteuerungssystems und/oder ein Antrag auf freiwillige Registrierung der GmbH als Umsatzsteuerzahler beigelegt werden. Treten juristische Personen als Gründer der GmbH auf, hat das Registrierungsformular u.a. auch Angaben zu enthalten, welche die Möglichkeit der Feststellung von natürlichen Personen ermöglichen, welche die Eigentümer des wesentlichen Anteils und/oder den wirtschaftlich Endbegünstigten (sollte es einen wirtschaftlich Endbegünstigten geben) dieser juristischen Personen sind. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die ukrainische Gesetzgebung Anforderungen enthält, die wirtschaftlichen Endbegünstigten offenzulegen, nicht nur während der staatlichen Registrierung von der neu gegründeten Gesellschaft, sondern auch im Falle der Änderung im Bestand der wirtschaftlichen Endbegünstigten.
  • Original (Kopie oder notariell beglaubigte Kopie) des Gründungsbeschlusses;
  • zwei Exemplare der Satzung der GmbH. Die Satzung der GmbH hat Angaben zu beinhalten, die durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine vorgesehen sind (sog. Mindestinhalt). Die Informationen, die in der Satzung angegeben werden müssen, beschränken sich auf Folgendes: die Firma (der Name) der Gesellschaft, die Leitungsorgane der Gesellschaft, ihre Zuständigkeit, das Verfahren für die Beschlussfassung, das Verfahren für den Beitritt zur Gesellschaft und für das Ausscheiden aus der Gesellschaft;
  • ist der Gesellschafter der einzutragenden GmbH eine ausländische juristische Person, ist dem Handelsregistrator zusätzlich eine Bestätigung über die Registrierung des Gesellschafters im Heimatland vorzulegen (Auszug aus dem Handels-, Bank- oder Gerichtsregister).

Die staatliche Registrierung der GmbH erfolgt am Tag der Antragstellung.

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d) Eröffnung eines Geschäftskontos
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos ist bei der Bank ein entsprechender Antrag zu stellen. Diesem sind u.a. auch ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister, eine notariell beglaubigte Kopie der eingetragenen Satzung sowie die notariell beglaubigten Unterschriftskarten beizufügen.

Kosten der Gründung

Bei der Beglaubigung der Satzung wird die Echtheit der Unterschrift des Gründers notariell beglaubigt und nicht die Satzung beurkundet. Aus diesem Grunde kommt es bei der Bestimmung der Notargebühren auf die Anzahl der Gründer an. Für jede Unterschrift der Gründer bzw. des Übersetzers wird vom Notar normalerweise eine Gebühr in Höhe von ca. 400 UAH (ca. 13 EUR) erhoben, wobei die Höhe der Notargebühren sich abhängig von der Region unterscheiden kann. Es wird keine Gebühr für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister erhoben.

Mehr zum Thema einer ukrainischen GmbH bei DLF Attorneys-at-law

Autor:   Igor Dykunskyy — Wörter: 803

Kontakt:

Igor Dykunskyy, LL.M (Universität Augsburg)
zugelassener Rechtsanwalt in der Ukraine

DLF attorneys-at-law
Torus Business Centre
17d Hlybochytska Street
UA-04050 Kyiv
T +380 44 384 24 54
F +380 44 384 24 55
www.DLF.ua

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„ Hallo julib77,

Bzgl. Ausreisen mit PKW nach Polen möchte ich Dir deutlich widersprechen, ich weiß nicht woher Du Deine Informationen beziehst.

Schau einfach hier einmal Thread nach "An welchem Grenzübergang geht's am schnellsten? Da musst Du nicht suchen, der steht derzeit auch immer weit oben. Auch wenn wir da, nur über die Abläufe und die Wartezeiten berichten, findest Du nicht einen Kommentar darüber, dass Ukrainer schlecht behandelt werden. (2025 bis heute, ca. 25 Ein- und Ausreisen)

Ich kann nur sagen, ich beobachte keinerlei Repressalien, ganz im Gegenteil, die Ukrainer werden respektvoll behandelt, ist stelle keinen Unterschied zu mir als Deutschen fest. Das einzig berichtenswerte ist, dass die meisten Ukrainer-Innen fotografiert werden, bei der Ein - und Ausreise. Dieser Vorgang läuft professionell ab, ich kann dabei keine "Erniedrigung " beobachten, es wird gelacht und gescherzt dabei und die Frauen richten ihre Haare etc. Damit es ein 'schönes" Bild gibt.

Bzgl. Ungarn kann ich nur von einer Einreise berichten in 2025 (noch unter Orban), an dem mir sehr gut bekannten Grenzübergang "Lushanka" (Berehove HU), die Ausreiseseite kann man beobachten, ich kann nichts berichten, d.h. für mich normale Abläufe bei der Ausreise, wie auch bei der Einreise. Normale PKW Schlange, ganz im Rahmen. Kurz um, mir ist damals nichts aufgefallen. Alles war SICHER, wie die letzten 70 Mal, als ich den Grenzübergang von 2004 an bis 2025 überquert habe. Ein- und Ausreise.


„Ich werde am Sonntag ca. 12 Uhr auch wieder in Uhryniw Ausreisen. Dazu mal eine Frage, in Uhrnyiw gibt es ja die besagte EU-Spur, die ja durchweg bei den Ukrainern und den Polen die Ausreisezeit doch erheblich...“

„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“

„Ups, ja. Irgendwie war zwar die Rede von einem durchgängig buchbaren Fahrschein, aber das bedeutet in der Tat wohl nicht auch zugleich eine unterbrechungsfreie und bequeme Fahrt mit der Bahn. Schade“

„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“

„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“

„ Obwohl der Leo-Express angeblich seit Juni den Betrieb auf dieser Strecke aufgenommen hat wird die "Bahnfahrt" über Przemysl nach UA wohl noch lange Zukunftsmusik bleiben.
Wie zu lesen ist gibt es noch nichtmal für das polnische Streckennetz eine Zulassung so daß derzeit dort wohl noch mit Bussen gefahren wird.


„изображение.png изображение.png Da muß man wohl mit den Daten etwas herumspielen ... Da wird wohl noch nicht täglich gefahren. Trotzdem Danke.“

Der Link zum Anbieter ist ja da.
Ist korrekt, aber ich finde man hätte trotzdem im Text gleich darauf hinweisen können.
War aber nicht "böse" gemeint ...
Bis jetzt sind die Tickets auch noch nicht auf der Webseite buchbar - warum auch immer ...
Hab´s versucht - bekomme aber immer angezeigt "auf dieser Strecke fahren wir nicht" :-([smilie=dntknw.gif]

„Man sollte aber explizit dazu schreiben, daß es ein Zug von LeoExpress ist - und nur auf deren Webseite kann man die Fahrkarten kaufen. Zumindest ist es die erste Umsteigefreie Verbindung von Deutschland...“

„Vielen Dank, mit einem Briefchen meiner Frau im Gepäck gab es keine Probleme“

„Am besten wäre natürlich, wenn die Frau mit dabei ist. Alleinreisende Männer stehen schließlich immer unter Verdacht.“

„Kein Zoll. Du musst an sich nur sagen dass das privat ist und du nicht damit handeln willst. So lange das nicht Originalverpackt ist und ersichlich das nicht neu sollte es keine Probleme geben“

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