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Neue Methodik der Berechnung von Geldbußen für die Verletzung des Kartellrechts in der Ukraine

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Am 16. Februar 2016 hat das Kartellamt der Ukraine die zweite offizielle Version der empfehlenden Erklärungen über die Ordnung der Berechnung von Geldbußen für die Verletzung des Kartellrechts verabschiedet. Die Bestimmungen der vorgenannten Erklärungen werden bald die Grundlage von großen gesetzgeberischen Änderungen sein, die auf eine genaue Regulierung der Ordnung der Bestimmung des Umfangs solcher Geldbußen gerichtet ist.

Die erneuerte Version der empfehlenden Erklärungen berücksichtigt die Vorschläge der Juristen und Wirtschaftler, die von ihnen im Verlauf von fast sechs Monaten des Vorliegens des ersten Entwurfs angefragt waren.

Neuigkeiten sind unter anderem:

  1. Einführung eines Mechanismus der Bestimmung der Geldbußen für Verletzungen, die mit einem unlauteren Wettbewerb und abgestimmten Handlungen verbunden sind;
  2. Einführung eines Höchstumfangs von Geldbußen, die von den territorialen Abteilungen des Kartellamtes auferlegt werden können;
  3. Detaillierung des Mechanismus der Berechnung von Geldbußen für die Verletzung der Regeln der Durchführung einer wirtschaftlichen Konzentration (Geschäfte nach einer Übernahme oder einer Fusion) ohne die Zustimmung des Kartellamtes. Insbesondere wurde der Umfang der Geldbußen erhöht für die wiederholte Verletzung des Kartellrechtes (der Umfang wurde verdoppelt im Verhältnis zu dem Mindestumfang von Geldbußen);
  4. Bewahrung und Erweiterung der grundlegenden Prinzipien der empfehlenden Erklärungen (Proportionalität, Vertretbarkeit und Fehlen von Diskriminierung im Verhältnis zu den Subjekten des Wettbewerbs) bei den Entscheidungen des Kartellamtes. Dabei – eine solche Bestimmung hat auch ein ausreichend weites Verständnis – verpflichten die empfehlenden Erklärungen die Organe des Kartellamtes, nicht formalistisch bei der Fassung seiner Entscheidungen heranzugehen, was leider in der Vergangenheit relativ häufig geschehen ist;
  5. Erweiterung der Aufteilung aller Rechtsverstöße auf getrennte Gruppen nach dem Grad der Schwere deren Folgen für die Gesellschaft mit einer Festsetzung der für diese Gruppen konkreten Grenzen bei der Bestimmung des Umfangs der Haftung. Im Hinblick darauf, dass jede Gruppe ihre „prozentualen Grenzen“ erhalten hat, wurde jetzt genau die Grenze bei der Berechnung des Umfangs der Geldbuße bestimmt. Z.B., bei besonders schweren Verletzungen (Missbrauch einer Monopolstellung) wurde der Grundumfang der Geldbuße in einem Umfang von 45 % von dem Erlös, der mit der Verletzung verbunden ist, festgesetzt;
  6. Erweiterung des Verzeichnisses der erleichternden und der erschwerenden Umstände, die entsprechend den Umfang der Haftung bei einer Entscheidung der Organe des Kartellamtes verringern oder erhöhen werden. Die aufgeführten Neuigkeiten sind für das Recht als solches nichts Neues, aber sie erlauben das erste Mal auf einer offiziellen Ebene den Subjekten des Wettbewerbs, sich auf konkrete Umstände der Angelegenheit zu berufen, und sie erlauben es, deren Zusammenarbeit mit den Organen des Kartellamtes zu stimulieren.

Der nächste Schritt des Kartellamtes, der auf die Bestimmung eines genauen Mechanismus der Festsetzung des Umfangs der Geldbußen gerichtet ist, soll die Verabschiedung eines Gesetzes über den Mechanismus der Bestimmung der Geldbußen für die Verletzung des Kartellrechts durch das Parlament der Ukraine sein.

Autor:   Igor Dykunskyy — Wörter: 444

Kontakt:

Igor Dykunskyy, LL.M (Universität Augsburg)
zugelassener Rechtsanwalt in der Ukraine

DLF attorneys-at-law
Torus Business Centre
17d Hlybochytska Street
UA-04050 Kyiv
T +380 44 384 24 54
F +380 44 384 24 55
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„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“

„Ich dachte z.B. Krakovetz hat diese Spur nicht, jedenfalls bin ich in 2025 mit allen anderen bei den Ukrainern durchgeschleust worden, anschließend bei den Polen EU Spur..“

„ Hallo julib77,

Bzgl. Ausreisen mit PKW nach Polen möchte ich Dir deutlich widersprechen, ich weiß nicht woher Du Deine Informationen beziehst.

Schau einfach hier einmal Thread nach "An welchem Grenzübergang geht's am schnellsten? Da musst Du nicht suchen, der steht derzeit auch immer weit oben. Auch wenn wir da, nur über die Abläufe und die Wartezeiten berichten, findest Du nicht einen Kommentar darüber, dass Ukrainer schlecht behandelt werden. (2025 bis heute, ca. 25 Ein- und Ausreisen)

Ich kann nur sagen, ich beobachte keinerlei Repressalien, ganz im Gegenteil, die Ukrainer werden respektvoll behandelt, ist stelle keinen Unterschied zu mir als Deutschen fest. Das einzig berichtenswerte ist, dass die meisten Ukrainer-Innen fotografiert werden, bei der Ein - und Ausreise. Dieser Vorgang läuft professionell ab, ich kann dabei keine "Erniedrigung " beobachten, es wird gelacht und gescherzt dabei und die Frauen richten ihre Haare etc. Damit es ein 'schönes" Bild gibt.

Bzgl. Ungarn kann ich nur von einer Einreise berichten in 2025 (noch unter Orban), an dem mir sehr gut bekannten Grenzübergang "Lushanka" (Berehove HU), die Ausreiseseite kann man beobachten, ich kann nichts berichten, d.h. für mich normale Abläufe bei der Ausreise, wie auch bei der Einreise. Normale PKW Schlange, ganz im Rahmen. Kurz um, mir ist damals nichts aufgefallen. Alles war SICHER, wie die letzten 70 Mal, als ich den Grenzübergang von 2004 an bis 2025 überquert habe. Ein- und Ausreise.


„Ich werde am Sonntag ca. 12 Uhr auch wieder in Uhryniw Ausreisen. Dazu mal eine Frage, in Uhrnyiw gibt es ja die besagte EU-Spur, die ja durchweg bei den Ukrainern und den Polen die Ausreisezeit doch erheblich...“

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„Ups, ja. Irgendwie war zwar die Rede von einem durchgängig buchbaren Fahrschein, aber das bedeutet in der Tat wohl nicht auch zugleich eine unterbrechungsfreie und bequeme Fahrt mit der Bahn. Schade“

„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“

„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“

„ Obwohl der Leo-Express angeblich seit Juni den Betrieb auf dieser Strecke aufgenommen hat wird die "Bahnfahrt" über Przemysl nach UA wohl noch lange Zukunftsmusik bleiben.
Wie zu lesen ist gibt es noch nichtmal für das polnische Streckennetz eine Zulassung so daß derzeit dort wohl noch mit Bussen gefahren wird.


„изображение.png изображение.png Da muß man wohl mit den Daten etwas herumspielen ... Da wird wohl noch nicht täglich gefahren. Trotzdem Danke.“

Der Link zum Anbieter ist ja da.
Ist korrekt, aber ich finde man hätte trotzdem im Text gleich darauf hinweisen können.
War aber nicht "böse" gemeint ...
Bis jetzt sind die Tickets auch noch nicht auf der Webseite buchbar - warum auch immer ...
Hab´s versucht - bekomme aber immer angezeigt "auf dieser Strecke fahren wir nicht" :-([smilie=dntknw.gif]

„Man sollte aber explizit dazu schreiben, daß es ein Zug von LeoExpress ist - und nur auf deren Webseite kann man die Fahrkarten kaufen. Zumindest ist es die erste Umsteigefreie Verbindung von Deutschland...“

„Vielen Dank, mit einem Briefchen meiner Frau im Gepäck gab es keine Probleme“

„Am besten wäre natürlich, wenn die Frau mit dabei ist. Alleinreisende Männer stehen schließlich immer unter Verdacht.“

„Kein Zoll. Du musst an sich nur sagen dass das privat ist und du nicht damit handeln willst. So lange das nicht Originalverpackt ist und ersichlich das nicht neu sollte es keine Probleme geben“

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