Am 4. Juni 2015 ist die Verordnung Nr. 354 in Kraft getreten, die von der Nationalbank der Ukraine zur Regelung des ukrainischen Finanz- und Devisenmarktes erlassen worden ist. Mit dieser Verordnung wird die Geltung der meisten Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt bis zum 3. September 2015 verlängert. Gleichzeitig hat die Nationalbank der Ukraine in dieser Verordnung einige Beschränkungsmaßnahmen abgemildert, die zwecks der Stabilisierung des ukrainischen Devisenmarktes früher eingeführt worden sind.
So wurde die Einschränkung hinsichtlich der Ausgabe von Bargeld in der ukrainischen nationalen Währung an juristische Personen und Einzelunternehmer im Verlauf von einem Geschäftstag gemildert. Die Obergrenze liegt jetzt bei UAH 300.000,- im Verlauf von einem Geschäftstag (früher – UAH 150.000,-). Nicht betroffen von dieser Einschränkung bleiben Arbeitslöhne, Reisekosten sowie andere Zahlungen von Sozialleistungen.
Den Banken ist weiterhin untersagt, Fremdwährungen an Kunden (außer an natürliche Personen) zu verkaufen, die über Einlagen in der Fremdwährung in dieser oder einer anderen Bank verfügen. Die Nationalbank der Ukraine hat aber die Wertgrenze solcher Währungskonten deutlich erhöht, jetzt hat das Verbot keine Wirkung für Währungskonten, deren Wert unter USD 25.000,- liegt (früher – USD 10.000,-). Dabei werden Mittel auf den Bankkonten der Kunden, Vermögensrechte unter Pfand, Geldmittel, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 354 eingezahlt wurden, nicht berücksichtigt. Dies betrifft auch Geldmittel bei Banken, für welche eine vorübergehende Verwaltung eingeführt wurde oder gegen welche ein Auflösungsverfahren eingeleitet wurde.
Laut der Verordnung Nr. 354 gilt die Verpflichtung zum zwingenden Verkauf von 75% aller Deviseneinnahmen für juristische Personen, Einzelunternehmer und ausländische Vertretungen (außer offiziellen Vertretungen) weiter.
Deviseninländer dürfen weiterhin Darlehensverträge in einer Fremdwährung, die mit Devisenausländern abgeschlossen wurden, nicht vorzeitig tilgen. Diese Beschränkung erstreckt sich auch auf die vertraglichen Zinsen. Die Nationalbank der Ukraine verweigert die Registrierung von Änderungen zu Darlehensverträgen, die mit der Verkürzung der Fristen für die Rückzahlung des Darlehens durch Deviseninländer sowie einer vorfristigen Vertragserfüllung verbunden sind.
Außerdem hat die Nationalbank der Ukraine die Geltung folgender Maßnahmen verlängert:
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs zwecks der Dividendenausschüttung an ausländische Investoren;
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs zwecks der Rückzahlung von Geldmitteln, die von ausländischen Investoren durch den Verkauf der Gesellschaftsrechte juristischer Personen (außer Aktien), der Herabsetzung des Stamm- bzw. Grundkapitals oder durch den Austritt ausländischer Investoren aus einer Gesellschaft erwirtschaftet wurden;
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs zwecks der Rückzahlung von Geldmitteln, die von ausländischen Investoren durch den Verkauf von Wertpapieren ukrainischer Emittenten (außer dem Verkauf von Schuldverschreibungen an der Börse) erwirtschaftet wurden;
- das Verbot von Überweisungen in einer Fremdwährung ins Ausland ohne Unterlagen zum Nachweis zu einem Gegenwert von über UAH 15.000,- im Verlauf von einem Geschäftstag (UAH 150.000,- im Verlauf von einem Monat). Dies gilt nicht für die Überweisungen von Beträgen durch Ausländer, die diese als Gehalt bezogen haben;
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs an natürliche Personen im Verlauf von einem Geschäftstag zu einem Gegenwert von über UAH 3.000,-.
Die Bargeldausgabe innerhalb der Ukraine über Online-Überweisungen ist ausschließlich in der ukrainischen Nationalwährung zulässig.
Beim Kauf und bei der Überweisung von Fremdwährung ins Ausland aufgrund von Importgeschäften zu einem Gegenwert von über USD 50.000,- sind juristische Personen und Einzelunternehmer verpflichtet, der Bank außer Belegen auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des staatlichen Finanzamtes und gegebenenfalls ein Protokoll der Preisprüfung vorzulegen.



Forumsdiskussionen
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„Falls dann da eine Erweiterung der APP kommt oder was neues, werde ich natürlich ausprobieren und dann berichten. Hab mir jetzt mal die APP geholt, derzeit funktionieren ja nur Busse und LKW, im Grunde...“
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„Ich vermute Geldmacherei! Immerhin kostet die bescheuerte Karte über 1000 Hrivnas+ Krankenversicherung für 2000 Hrivnas und ungefähr 300 Euro Absicherung beim Ernstfall, die aber kein Arzt der Ukraine...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
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Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin gestern Nachmittag um 15.00 Uhr Kiewzeit am Grenzübergang Zosin / Ustiluh eingereist. 12 PKW in der Schlange nach ca. 20 Minuten war ich im Grenzbereich, da erstmals die EU Spur nur EU Kennzeichen,...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Gestern ist ein Bekannter (Ukrainer) über Krakowez mit dem Auto ausgereist. 1h vor der Grenze und 0,5h im Grenzbereich“
Anuleb in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Sie kann als Untermieterin bei Dir einziehen dadurch bildet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Womöglich keine gute Idee. Unser Sozialamt z. B. wollte die Nebenkosten in einer ähnlichen Situation detailliert...“
Bernd D-UA in Hilfe und Rat • Re: Mit ukrainischer Frau unter einem Dach
„Weshalb wollt ihr zusammenziehen, wenn Deine Rente nicht reicht? Du kannst diese Frau nicht ernähren? Dann ist sie doch bisher besser dran, hat ihr Bürgergeld und Wohnraum etc., Krankenversicherung hat...“