Am 4. Juni 2015 ist die Verordnung Nr. 354 in Kraft getreten, die von der Nationalbank der Ukraine zur Regelung des ukrainischen Finanz- und Devisenmarktes erlassen worden ist. Mit dieser Verordnung wird die Geltung der meisten Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt bis zum 3. September 2015 verlängert. Gleichzeitig hat die Nationalbank der Ukraine in dieser Verordnung einige Beschränkungsmaßnahmen abgemildert, die zwecks der Stabilisierung des ukrainischen Devisenmarktes früher eingeführt worden sind.
So wurde die Einschränkung hinsichtlich der Ausgabe von Bargeld in der ukrainischen nationalen Währung an juristische Personen und Einzelunternehmer im Verlauf von einem Geschäftstag gemildert. Die Obergrenze liegt jetzt bei UAH 300.000,- im Verlauf von einem Geschäftstag (früher – UAH 150.000,-). Nicht betroffen von dieser Einschränkung bleiben Arbeitslöhne, Reisekosten sowie andere Zahlungen von Sozialleistungen.
Den Banken ist weiterhin untersagt, Fremdwährungen an Kunden (außer an natürliche Personen) zu verkaufen, die über Einlagen in der Fremdwährung in dieser oder einer anderen Bank verfügen. Die Nationalbank der Ukraine hat aber die Wertgrenze solcher Währungskonten deutlich erhöht, jetzt hat das Verbot keine Wirkung für Währungskonten, deren Wert unter USD 25.000,- liegt (früher – USD 10.000,-). Dabei werden Mittel auf den Bankkonten der Kunden, Vermögensrechte unter Pfand, Geldmittel, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 354 eingezahlt wurden, nicht berücksichtigt. Dies betrifft auch Geldmittel bei Banken, für welche eine vorübergehende Verwaltung eingeführt wurde oder gegen welche ein Auflösungsverfahren eingeleitet wurde.
Laut der Verordnung Nr. 354 gilt die Verpflichtung zum zwingenden Verkauf von 75% aller Deviseneinnahmen für juristische Personen, Einzelunternehmer und ausländische Vertretungen (außer offiziellen Vertretungen) weiter.
Deviseninländer dürfen weiterhin Darlehensverträge in einer Fremdwährung, die mit Devisenausländern abgeschlossen wurden, nicht vorzeitig tilgen. Diese Beschränkung erstreckt sich auch auf die vertraglichen Zinsen. Die Nationalbank der Ukraine verweigert die Registrierung von Änderungen zu Darlehensverträgen, die mit der Verkürzung der Fristen für die Rückzahlung des Darlehens durch Deviseninländer sowie einer vorfristigen Vertragserfüllung verbunden sind.
Außerdem hat die Nationalbank der Ukraine die Geltung folgender Maßnahmen verlängert:
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs zwecks der Dividendenausschüttung an ausländische Investoren;
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs zwecks der Rückzahlung von Geldmitteln, die von ausländischen Investoren durch den Verkauf der Gesellschaftsrechte juristischer Personen (außer Aktien), der Herabsetzung des Stamm- bzw. Grundkapitals oder durch den Austritt ausländischer Investoren aus einer Gesellschaft erwirtschaftet wurden;
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs zwecks der Rückzahlung von Geldmitteln, die von ausländischen Investoren durch den Verkauf von Wertpapieren ukrainischer Emittenten (außer dem Verkauf von Schuldverschreibungen an der Börse) erwirtschaftet wurden;
- das Verbot von Überweisungen in einer Fremdwährung ins Ausland ohne Unterlagen zum Nachweis zu einem Gegenwert von über UAH 15.000,- im Verlauf von einem Geschäftstag (UAH 150.000,- im Verlauf von einem Monat). Dies gilt nicht für die Überweisungen von Beträgen durch Ausländer, die diese als Gehalt bezogen haben;
- das Verbot des Fremdwährungsverkaufs an natürliche Personen im Verlauf von einem Geschäftstag zu einem Gegenwert von über UAH 3.000,-.
Die Bargeldausgabe innerhalb der Ukraine über Online-Überweisungen ist ausschließlich in der ukrainischen Nationalwährung zulässig.
Beim Kauf und bei der Überweisung von Fremdwährung ins Ausland aufgrund von Importgeschäften zu einem Gegenwert von über USD 50.000,- sind juristische Personen und Einzelunternehmer verpflichtet, der Bank außer Belegen auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des staatlichen Finanzamtes und gegebenenfalls ein Protokoll der Preisprüfung vorzulegen.



Forumsdiskussionen
lev in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Derzeit, ist es überall sehr voll an den Grenzen Ukraine/ Polen. Zb. Krakovets 100 PKW ca. 10 h Wartezeit. Wollen Montag rüber, versuchen es sehr früh.“
lev in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Haben noch vor der Grenze im Wohnmobil geschlafen. 600 km am Stück mit 90 km/h, da wollten wir nicht noch stundenlang an der Grenze stehen. War am Abend voll 55 PKW, laut Info. Am Montag früh gegen 10...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Der Blockposten zwischen Ustyluh und Urgyniw an der Oblastgrenze hat mich, das war jetzt aber nur einmal, auch nach 23 Uhr passieren lassen, lässt für mich den Schluss zu, auch hier ist 24/7 passierbar.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Kann nur zum Blockposten vor USTYLUH sagen, der ist geöffnet 24/7 und der Blockposten vor URGYNIW schließt von 23.00 Uhr bis 04:00 Uhr. (Fahrtrichtung Grenze/Ausreise); Wer in Richtung Landesmitte fährt,...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ja, der Grenzübergang in Ustyluh ist echt toll geworden, ich habe letztens den Spaß gemacht und angedeutet, dass wohl jetzt die Polen eifersüchtig sind auf diese Arbeitsplätze. Die Zöllnerin hat zustimmend...“
lev in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Fahre am Sonntag nach Lwiw und will noch am späten Abend einreisen. Hat da jemand Erfahrung wegen der Wartezeiten und ist dann die Weiterfahrt wegen der Sperrstunde nicht möglich ?“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Montag letzte Woche 11 Uhr, komplett, von Schranke zu Schranke in 21 Minuten, optimal. Ansonsten für diesen Zeitpunkt 30 bis max 40 Minuten einplanen“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich schau immer bei ... ... , finde es nicht schlecht, liegt meiner Meinung nach nie KRASS daneben, DIE gemeldeten Zahlen kann man zumindest für eine seriöse Entscheidungsfindung heranziehen.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Handrij, Bin letzten Freitag am Abend um 22 Uhr ausgereist. In 40 Minuten total, am Freitag! Ich schildere nochmals den Ablauf, damit der optimale Ablauf nachvollziehbar wird. Ankunft vor dem Grenzübergang,...“