Igor Kolomojskij möchte das staatliche Aktienpaket an MAU übernehmen
An der Privatisierung der „Ukraine International Airlines/Mishnarodni Avialiniji Ukrajiny“ (MAU) möchte „Dnepravia“ von Igor Kolomojskij teilnehmen. Das Flugunternehmen hat öffentlich mitgeteilt, dass es bereit ist für das Staatspaket der Aktien von MAU als das Doppelte des Mindestgebots zu zahlen und falls sie zum Wettbewerb nicht zugelassen wird, dann wird die Gesellschaft ihre Rechte vor Gerichten durchsetzen. Obgleich das Vorzugsrecht bei der Privatisierung der MAU bei den derzeitigen Aktionären des Transportunternehmens liegt, hat „Dnepravia“ alle Chancen einen Gerichtsstreit zu gewinnen, warnen Experten.
Das den Strukturen des Teilhabers der Privatbank, Igor Kolomojskij, gehörende Flugunternehmen „Dnepravia“ ist bereit die staatlichen 61,58 Prozent der Aktien der „Meshdunarodyje Avialinii Ukrainy“ (MAU) für 516,84 Mio. Hrywnja (65 Mio. Dollar) zu kaufen. In einem Brief an den Vorsitzenden des Fonds für Staatseigentum, Alexander Rjabtschenko, der auf den 10. Dezember datiert ist, bittet der Vorstandsvorsitzende von „Dnepravia“, Sergej Tkatschenko, darum einen offenen Verkauf des staatlichen Pakets zu organisieren. Er verweist auf Absatz 1 des Artikels 15 des Gesetzes „Über die Privatisierung von Staatseigentum“, gemäß dem „eine Privatisierung von Staatseigentum über Wettbewerbe und andere Methoden umgesetzt wird, welche einen allgemeinen Zugang und eine Konkurrenz zwischen den Käufern vorsehen“.
Im November hat der Fonds für Staatseigentum die Entscheidung getroffen die MAU bis Ende des Jahres zu privatisieren (Ausgabe des „Kommersant-Ukraine“ vom 11. November). Dabei haben die aktuellen Aktionäre des Unternehmens ein Vorzugsrecht auf die Beteiligung an der Privatisierung, unter denen die Strukturen des Gründers von „AeroSvit“, Aron Maiberg sind. Am 3. November wurden die „Meshdunarodnyje Avialinii Ukrainy“ von einer Geschlossenen Aktiengesellschaft in eine Private Aktiengesellschaft umgewandelt, dabei wurde in das Statut der Punkt über das Vorzugsrecht der Aktionäre auf den Kauf der Aktien aufgenommen. Vorher hatte der Leiter des Fonds für Staatseigentum, Alexander Rjabtschenko, mitgeteilt, dass der Fonds plant aus dem Verkauf der MAU wenigstens 250 Mio. Hrywnja zu erhalten. „Falls die Bewertung geringer ausfällt, werden wir nicht verkaufen“, hatte er betont. Derzeit wird eine Bewertung des Staatsanteils der MAU durchgeführt, womit sich die „Ukrainskaja Expertnaja Gruppa“ beschäftigte, deren Ernennung vom Unternehmen „PB Consulting“ vor Gericht angefochten wurde.
„Wir sind bereit für das Aktienpaket 516,84 Mio. Hrywnja zu zahlen und halten dies für einen fairen Marktpreis. Uns ist bekannt, dass am Kauf des Pakets auch einige andere ukrainische und ausländische Unternehmen interessiert sind“, betonte Tkatschenko in einem Brief. Gestern teilte er dem „Kommersant-Ukraine“ mit, dass wenn der Fonds für Staatseigentum sich weigert „Dnepravia“ zur Ausschreibung hinzuzuziehen, dann wird das Unternehmen diese Entscheidung wahrscheinlich vor Gericht anfechten.
Den Worten der Pressesprecherin des Fonds, Nina Jaworskaja, nach ist der Fonds für Staatseigentum, ungeachtet der Äußerung von „Dnepravia“, dazu verpflichtet das Staatspaket zuerst den derzeitigen Aktionären anzubieten: „Wir beabsichtigen nicht gegen die Normen des Gesetzes zu verstoßen. Der Fonds führt zuerst eine Bewertung des Eigentums der MAU durch und die vorher verkündete Summe von 250 Mio. Hrywnja war keine Bewertung des Pakets. Der Leiter des Fonds für Staatseigentum hat nur betont, dass der Preis nicht niedriger sein sollte“, unterstrich Jaworskaja. Aron Maiberg konnte diese Frage gestern nicht kommentieren.
Ausgehend von der Kapitalisierung öffentlicher Unternehmen, die zu MAU einen vergleichbaren Passagierfluss haben, könnte das Unternehmen mit 250 Mio. Dollar bewertet werden, teilte die Expertin des Zentrums für politische und ökonomische Analyse Irina Kawa mit: „Eine genauere Schätzung ist schwierig durchzuführen, da MAU die Finanzberichte nicht veröffentlicht“.
Aus juristischer Sicht hat „Dnepravia“, falls dessen Interessen bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt werden, hohe Chancen alle Ergebnisse des Wettbewerbs aufheben zu lassen, meint der geschäftsführende Partner von Astapov Lawyers, Andrej Astapow. „Die Sache ist die, dass gemäß dem Gesetz die aktuellen Aktionäre das Vorzugskaufrecht auf die Aktien in der Privaten Aktiengesellschaft haben. Andererseits, wenn die Rede von der Privatisierung eines staatlichen Aktienpakets geht, wirkt eine Reihe von Gesetzen, die bestätigen, dass der Wettbewerb offen sein soll“, fügt Astapow hinzu. Außerdem vermutet er, dass die Besitzer von „Dnepravia“ sich auf den Erlass des Präsidenten über die Notwendigkeit von offenen Privatisierungen stützen könnten. Den Worten des Partners der juristischen Firma „Iljaschew und Partner“, Roman Martschenko, ist das Gesetz „Über die Privatisierung von staatlichem Eigentum“ in diesem Fall ein spezielles: „Doch aus rein rechtlicher Sicht genießt die spezielle Gesetzgebung Priorität im Vergleich zu anderen Gesetzen“.
Übrigens werden derartige Streitigkeiten gewöhnlich „in hohen Kabinetten und nicht vor Gerichten“ entschieden, ist Martschenko überzeugt. Und der Ausgang der Sache wird seiner Meinung nach davon abhängen, ob das Kabinett einen offenen Wettbewerb durchführt und „Dnepravia“ zulässt. Irina Kawa hebt hervor, dass sogar wenn „Dnepravia“ keine Zulassung zum Wettbewerb erwirkt, könnte sie den Privatisierungsprozess verzögern: „Die Strukturen der ‚Privat‘ Gruppe haben bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, beispielsweise im Fall von ‚Luganskteplowos‘“.
Jelena Sinizyna, Oleg Gawrisch
Quelle: Kommersant-Ukraine