Julia Timoschenkos Verfahren geht in die zweite Runde


Gestern ging das Berufungsgericht von Kiew zur Prüfung der Beschwerden über, die von Ex-Ministerpräsidentin Julia Timoschenko und ihren Anwälten eingereicht worden waren. Die Voranhörung fand in Abwesenheit von Timoschenko statt, die aufgrund ihres schlechten Befindens nicht teilnehmen konnte. Dabei kam Richterin Jelena Sitajlo nicht einem der Anträge der Verteidigung nach. Sie weigerte sich das Verfahren bis zur Gesundung der Verurteilten zu stoppen, die Sicherheitsauflage ihr gegenüber abzuändern und eine erneute gerichtliche Prüfung durchzuführen.

Angehörige der Spezialabteilung „Berkut“ stellten die Ordnung auf dem Gelände des Berufungsgerichts in Kiew sicher, das gestern zur Prüfung der Beschwerde von Ex-Ministerpräsidentin Julia Timoschenko und ihrer Anwälte gegen das Urteil des Petschersker Stadtbezirksgerichts in Kiew überging. Mehrere Milizketten waren beim Gerichtsgebäude gebildet worden. Außerdem befanden sich Busse mit weiteren Milizionären im Hof. Dass niemand außer den Prozessbeteiligten im Gerichtssaal anwesend sein darf, davor warnten die Gerichtsvertreter bereits vorher, indem sie mitteilten, dass man die Verhandlung aus dem Konferenzsaal heraus verfolgen kann, wo eine Videoübertragung organisiert wurde.

Parlamentsabgeordnete unter Führung des Ersten Stellvertreters der Fraktion „BJuT-Batkiwschtschyna/Block Julia Timoschenko – Vaterland“, Andrej Koshemjakin, versuchten in den Saal zu gelangen, indem sie ihre Abgeordnetenausweise vorwiesen, doch als es ihnen nicht gelang, versuchten sie mit Gewalt durch die „Berkut“-Kette durchzubrechen. „Das Gericht wird bereits vor Beginn zur Farce“, erklärte der Erste Stellvertreter der Parteivorsitzenden von „Batkiwschtschyna“, Alexander Turtschinow.

Das Petschersker Stadtbezirksgericht in Kiew begann mit der Prüfung des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs gegenüber Julia Timoschenko am 24. Juni. Am 5. August wurde die Ex-Ministerpräsidentin in Haft genommen. Als Grundlage für ihren Arrest dienten „systematische Verstöße gegen die Disziplin“ und ebenfalls die „bewusste Prozessverschleppung“. Am 11. Oktober verhängte das Gericht ein Urteil über Timoschenko, wobei es sie für schuldig befand, bei der Unterzeichnung des Vertrages über die Lieferung von russischem Gas Vollmachten und Amtsbefugnisse überschritten zu haben und zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilte. Außerdem soll sie der NAK „Naftogas Ukrainy“ den Verlust in Höhe von 1,51 Mrd. Hrywnja (ca. 137 Mio. €) (siehe Ausgabe des “Kommersant-Ukraine” vom 12. Oktober) erstatten.

Die Gerichtsverhandlung begann mit einer Verspätung. Auf dem Bildschirm war zu sehen, dass im Saal, wo die Anhörung in der Sache stattfand, fast doppelt so viele Sitzplätze waren, wie im Petschersker Stadtbezirksgericht. Dabei war der Saal praktisch leer. Julia Timoschenko verpasste die gestrige Sitzung. „Von der Verurteilten ging die Erklärung ein, dass sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht im Gericht sein kann“, verkündete Richterin Jelena Sitajlo.

Die Prüfung der Berufung begann mit dem Antrag der Verteidigung Julia Timoschenkos über die Ablösung der Richterin. Den Antrag begründeten die Anwälte damit, dass ihnen nicht bekannt ist, auf welcher Grundlage zwei Tage vor Beginn der Anhörung ein Wechsel der Richterin veranlasst wurde (bis dahin befasste sich Richterin Irina Gorb mit der Prüfung der Berufung).

„All dies zeugt vom Vorliegen von Umständen, die Zweifel an der Objektivität der Richterin hervorrufen“, sagte Timoschenkos Anwalt Jurij Suchow.

„Das sind lediglich subjektive Eindrücke und subjektive Wertungen. Es gibt keinerlei objektive Daten für eine Abberufung der Richterin“, parierte der Staatsanwalt Alexander Mikitenko.

Für eine Entscheidungsfindung benötigte die Richterin mehr als eine halbe Stunde. „Ich meine, dass es keine Grundlage für eine Abberufung gibt“, verkündete Sitajlo. Sie teilte ebenfalls mit, dass Richterin Gorb am 29. November einen Antrag über die eigene Abberufung in Verbindung damit geschrieben hatte, da sie vorher bereits an der Prüfung einer Strafsache beteiligt war, die mit der Strafsache Julia Timoschenko möglicherweise in Verbindung steht. Danach wurde den Worten von Sitajlo nach eine erneute automatische Zuteilung dieser Strafsache organisiert.

Der nächste Schritt der Verteidigung war die Bitte das Berufungsverfahren so lange ruhen zu lassen, wie die Ex-Ministerpräsidentin nicht am Prozess teilnehmen kann. „Die Rede geht über objektive Umstände, da Julia Timoschenko aufgrund des Gesundheitszustands nicht an der Verhandlung teilnehmen kann“, betonte Verteidiger Nikolaj Siryj. „Das Nichterscheinen der Verurteilten bei der Vorverhandlung steht der Prüfung der Strafsache nicht entgegen“, erklärte Staatsanwältin Lilija Frolowa.

Für die Entscheidungsfindung bei diesem Antrag benötigte die Richterin zwei Stunden. In der Pause teilte Alexander Turtschinow mit, dass Julia Timoschenko die Ergebnisse ihrer Untersuchung bekommen habe (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine” vom 29. November) und übergab sie „führenden medizinischen Experten für eine Expertise“. „Gemäß ihren Schlussfolgerungen, muss Julia Timoschenko unverzüglich in ein Krankenhaus eingewiesen werden, da es eine reale Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Leben gibt“, teilte er mit.

„Es gibt keine Grundlage, um dem Antrag stattzugeben“, erklärte Jelena Sitajlo nach der Pause. „Die Prüfung der Strafsache kann einzeln von der Richterin unter unbedingter Beteiligung der Staatsanwältin und einer möglichen Beteiligung einer zweiten Seite stattfinden“.

Ihre Entscheidung verkündend, verlas die Richterin einen Bericht, in dem sie unter anderem darlegte, welche Beschwerden in Verbindung mit dieser Strafsache vom Berufungsgericht in Kiew geprüft werden. Es waren einige Dutzend. Nach der Richterin erhielten die Verteidiger Julia Timoschenkos erneut das Wort. Anwalt Jurij Suchow forderte dabei unter anderem die Durchführung einer vollständigen gerichtlichen Ermittlung mit einer Befragung aller Zeugen, mit Expertisen und Gegenüberstellungen. Daneben stellte die Verteidigung einen Antrag auf Abänderung der Sicherheitsauflage hin zu einer Aufhebung der Haft. Eine der Grundlagen dafür ist, den Worten der Anwälte nach, der Gesundheitszustand von Timoschenko, über den Anwalt Alexander Plachotnjuk dem Gericht berichtete. „Gemäß den Schlussfolgerungen von in der Ukraine bekannten Spezialisten, darunter dem Doktor der medizinischen Wissenschaften und Spezialisten im Bereich der Neurochirurgie, Nikolaj Polischtschuk, benötigt Julia Wladimirowna (Timoschenko) einen medizinischen Eingriff. Es ist für niemanden ein Geheimnis, dass eine Operation unter den Bedingungen des Kiewer Untersuchungsgefängnisses unmöglich ist“, betonte der Anwalt. Die staatliche Anklage trat dagegen auf, diesen Anträgen stattzugeben.

Bei der Diskussion wurde eine technische Pause von 15 Minuten verkündet. Den Worten des Parlamentsabgeordneten Sergej Odartschenko („BJuT-Batkiwschtschyna“) nach traf währenddessen ein Ambulanzwagen im Hof des Gerichts ein. Wie sich zeigte, wurden die Ärzte für Jelena Sitajlo selbst gerufen. Die technische Pause zog sich 40 Minuten hin, wonach die Gerichtsverhandlung wieder aufgenommen wurde. Nachdem sie alle Personen angehört hatte, die Beschwerden im Rahmen der Berufung eingereicht hatten, zog sich die Richterin nach dem Ende des Arbeitstages in das Beratungszimmer zurück.

Dieses Mal reichte für eine Entscheidungsfindung eine Stunde. Jelena Sitajlo verweigerte Julia Timoschenko eine Änderung der Sicherheitsauflagen und verweigerte ebenfalls erneute gerichtliche Ermittlungen im vollen Umfang. Mit diesen Entscheidungen waren die Verteidiger der Ex-Ministerpräsidentin vorhersagbar nicht einverstanden. Sie hegten den Verdacht, dass die Richterin die Entscheidung nicht selbstständig gefällt hatte und die „Anordnung wurde vorher vorbereitet und ihr der Text übergeben“.

„Leider sind unsere pessimistischsten Prognosen eingetroffen“, erklärte der Leiter der Verteidigergruppe der Ex-Ministerpräsidentin, Sergej Wlassenko, nach dem Ende der gestrigen Verhandlung. „Das Gericht lässt keine vollständige Prüfung der Berufung zu, weigert sich die gerichtlichen Ermittlungen fortzusetzen und die zu befragen, die in der ersten Instanz nicht befragt wurden. Leider konstatieren wir, dass es in dieser Sache keine Rechtssprechung gab und auch nicht gibt“.

Die nächste Sitzung, auf der in der Berufung Julia Timoschenkos zur Sache verhandelt wird, findet am 13. Dezember statt.

Jelena Geda

Quelle: Kommersant-Ukraine

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 1143

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