Lubinez erzählte, wie die Russische Föderation die Vereinbarungen über die Verwundeten in Awdijiwka verletzt hat


Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Die Ukraine hatte Vereinbarungen mit Russland bezüglich der verwundeten Militärangehörigen, die nicht aus Awdijiwka evakuiert werden konnten, aber die Russen haben ihr Wort nicht gehalten. Darüber berichtete der ukrainische Ombudsmann Dmitry Lubinez am Samstag, den 24. Februar, in der Sendung des TV-Marathon, schreibt RBC-Ukraine.

Lubinez sagte, dass die Russen, wie vereinbart, verwundete ukrainische Kämpfer gefangen nehmen, ihnen Hilfe leisten und sie dann im Rahmen eines Gefangenenaustauschs zurückgeben sollten.

„Wir hatten die Gelegenheit, uns mit der russischen Seite zu besprechen. Wir hatten uns im Vorfeld darauf geeinigt, dass die verwundeten ukrainischen Kämpfer offiziell gefangen genommen, versorgt und dann im Rahmen eines Gefangenenaustauschs zurückgebracht werden sollten. Leider hat die russische Seite wieder einmal gezeigt, dass Vereinbarungen nicht eingehalten werden können“, erklärte er.

Der Ombudsmann betonte, dass dies bei weitem nicht die erste Verletzung wichtiger Vereinbarungen durch Russland ist, und dass man nichts dagegen tun kann.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die ukrainische Staatsanwaltschaft eine Untersuchung über die Erschießung von Gefangenen in Awdijiwka und Veseloye durch russische Militärs eingeleitet hat.

Übersetzer:   DeepL  — Wörter: 208

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Vielleicht sollten Sie eine Spende in Betracht ziehen.
Diskussionen zu diesem Artikel und anderen Themen finden Sie auch im Forum.

Benachrichtigungen über neue Beiträge gibt es per Facebook, Google News, Mastodon, Telegram, X (ehemals Twitter), VK, RSS und per täglicher oder wöchentlicher E-Mail.