Timoschenko hält weiterhin einen Dollarkurs von 6-6,5 Hrywnja für real


Die Premierministerin der Ukraine, Julia Timoschenko, hat erklärt, dass die Zentralbank das Gesetz befolgen muss, Entscheidungen zur Refinanzierung von Banken nur unter Berücksichtigung der Meinung der Regierung zu treffen.

Wie UNIAN berichtet, erklärte sie dies heute, auf Bitten der Journalisten die Erklärung der Zentralbank zur Weigerung die Normen des Gesetzes zum Staatshaushalt zu erfüllen zu kommentieren. Gemäß diesem Gesetz muss die Entscheidung zur Refinanzierung von Banken mit der Regierung abgestimmt werden.

Ich bin sicher, dass die Zentralbank, obgleich sie absolut unabhängig von der Regierung ist, aber, wie sich zeigte, auch unabhängig vom Land, so oder so Gesetze befolgen muss”, sagte Timoschenko.

Dabei betonte sie erneut, dass der heutige Kurs der Hrywnja zum Dollar wirtschaftlich absolut nicht gerechtfertigt ist und eine “verbrecherische Politik” der NBU in Bezug auf die Banken und in Bezug auf die Menschen, welche Kredite aufgenommen haben, demonstriert und diese Politik führt zu einer hohen Inflation.

Julia Timoschenko unterstrich, dass zum heutigen Tag der reale Kurs der Hrywnja zum Dollar 6-6,5 Hrywnja pro Dollar beträgt.

“Ich möchte mich erneut an die Zentralbank wenden – es gibt keinerlei Grundlage heute für einen solchen Kurs der Hrywnja zum Dollar. Das Maximum, was sein kann – das ist 6-6,50. Ein anderer (Kurs) ist Spekulation, welche es erlaubt sich an der Not der Ukraine, an der Krise, an den Menschen, welche unter dieser leiden, zu bereichern”, sagte sie.

Wie UNIAN mitteilte, beschloss die Werchowna Rada am 26. Dezember das Gesetz “Zum Staatshaushalt der Ukraine für das Jahr 2009”. Am 29. Dezember unterzeichnete der Präsident der Ukraine, Wiktor Juschtschenko, dieses.

Der Artikel 86 des Staatshaushaltes für 2009 verpflichtet die Zentralbank der Ukraine dazu, die Vorgehensweise bei der Refinanzierung von kommerziellen Banken mit dem Kabinett der Minister abzustimmen.

Danach wandte sich der Präsident der Ukraine, Wiktor Juschtschenko, an das Verfassungsgericht für die Entscheidung der Frage der Übereinstimmung des Artikels 86 dieses Gesetzes mit der Verfassung der Ukraine.

In seiner Auffassung der Verfassung stützt sich der Präsident auf vorangegangene Entscheidungen des Verfassungsgerichtes, in denen das Gericht zu dem Schluss kam, dass eine Aufhebung der Geltung von anderen Gesetzen der Ukraine, der Eintrag von Änderungen in andere Gesetze der Ukraine, die Einrichtung anderer (zusätzlicher) rechtlicher Regulierungen von Beziehungen, welche in Gesetzen der Ukraine vorgesehene sind, durch das Gesetz zum Staatshaushalt der Ukraine einer Reihe von Normen der Verfassung der Ukraine nicht entspricht.

Der Präsident bittet das Verfassungsgericht den Artikel 86 des Gesetzes “Zum Staatshaushalt der Ukraine im Jahr 2009” für nicht verfassungsgemäß zu erklären.

Quelle: UNIAN

Übersetzer:   Andreas Stein  — Wörter: 424

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