Deutschland hat die Regeln für die Einreise aus der Ukraine gelockert


Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Deutschland hat die Ukraine aufgrund von COVID-19 von der Liste der Hochrisikoländer gestrichen – für die Einreise von Ukrainern gelten nun allgemeine Regeln. Dies berichtete die DW am Samstag, den 8. Januar.

„Die Ukraine steht seit dem 10. Oktober 2021 auf der Liste der Hochrisikoländer für Deutschland. Die Einreise wurde bei akutem Bedarf oder mit einer Bescheinigung über einen vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 gestattet. Gleichzeitig war es erforderlich, sich vor der Einreise nach Deutschland auf einer speziellen Website zu registrieren und bei der Einreise einen Nachweis über die Registrierung vorzulegen“, heißt es in der Veröffentlichung.

Ab dem 9. Januar gelten die Sonderregelungen nicht mehr für Touristen aus der Ukraine. Für Ukrainer gelten nur die allgemeinen Einreisebestimmungen: Personen, die älter als sechs Jahre sind, müssen einen negativen Test auf COVID-19 oder eine Bescheinigung über eine vollständige Impfung bzw. eine Bescheinigung über eine kürzlich erfolgte Rekonvaleszenz vorlegen.

Am Tag zuvor wurde berichtet, dass Deutschland die Quarantänebestimmungen verschärft. Der öffentliche Gesundheitsdienst muss nun den Nachweis einer Auffrischungsimpfung oder eines negativen COVID-Tests sowie eine Bescheinigung über zwei Impfdosen vorlegen.

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Übersetzer:   DeepL  — Wörter: 223

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