Donezker Gericht hebt Heldentitelerlass für Roman Schuchewitsch auf
Das Donezker Bezirksberufungsgericht hob den Präsidentenerlass vom 12. Oktober 2007 zur Verleihung des Ehrentitels “Held der Ukraine” an den Oberkommandierenden der Ukrainischen Aufstandsarmee Roman Schuchewitsch auf.
Damit gab das Gericht in der Berufung Anatolij Solowjow, Professor der Staatlichen Medizinischen Universität in Donezk recht, nach, der eine Prüfung des Urteils des Donezker Bezirksverwaltungsgerichts vom Oktober 2009 verlangte.
Im Oktober hatte das Bezirksverwaltungsgericht der Klage von Solowjow gegen den Ukas nicht stattgegeben, da dieser nicht die Rechte des Bürgers Solowjow verletzte. Im Dezember legte Solowjow dagegen Berufung ein und diese wurde vom Berufungsgericht am 29. März 2010 zur Prüfung angenommen.
Heute gab das Berufungsgericht dem Argument von Solowjow statt, dass Schuchewitsch 1950, also vor der Verkündung der Unabhängigkeit der Ukraine, umgebracht wurde, wodurch er niemals Bürger der Ukraine war.
Das Gericht verkündete, dass dieser Beschluss ab dem heutigen Tag rechtskräftig ist.
Quelle: UNIAN